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SPÖ-Chef Andreas Babler will eine Garantie auf einen Termin bei einem Facharzt innerhalb von zwei Wochen umsetzen und dabei auch Ärzte ohne Kassenvertrag in die Pflicht nehmen. Foto: Expa/Slovencik

SPÖ-Chef Andreas Babler will eine Garantie auf einen Termin bei einem Facharzt innerhalb von zwei Wochen umsetzen und dabei auch Ärzte ohne Kassenvertrag in die Pflicht nehmen. Foto: Expa/Slovencik

Babler fordert von Wahlärzten „fairen Beitrag“ zur Versorgung

Patienten sollen „im Notfall“ auch von Wahlärzten nach Kassentarif behandelt werden.

SPÖ-Chef Andreas Babler will Wahlärzte dazu verpflichten, auch Patienten nach Kassentarif zu behandeln, wenn es für diese keinen Facharzttermin im öffentlichen Gesundheitssystem gibt. Damit soll die von der SPÖ geforderte Garantie auf einen Termin bei einem Facharzt innerhalb von zwei Wochen sichergestellt werden, wie Babler am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien erklärte. Dafür soll es einen Rechtsanspruch über ein „Behandlungssicherungsgesetz“ geben.

Auch Wahlärzte - also Ärzte ohne Kassenvertrag - sollen einen fairen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsversorgung leisten, vergleichbar mit Rechtsanwälten, die Verfahrenshilfe-Fälle annehmen, argumentiert die SPÖ ihren Vorschlag. Die gesetzliche Verpflichtung von Wahlärzten soll dabei aber nur im „Notfall“ und als „ultima ratio“ eingesetzt werden, betonte Babler. Zunächst sollen Patientinnen und Patienten, die selbst keinen Facharzttermin finden, über die Gesundheitshotline 1450 einen Termin vermittelt bekommen. Gelingt dies nicht, müssten Erstversorgungszentren oder Einrichtungen der Sozialversicherung einspringen. Erst wenn diese Möglichkeiten alle ausgeschöpft sind, sollen Wahlärztinnen und Wahlärzte in die Pflicht genommen werden.

Zunächst soll es nach den Vorstellungen des SPÖ-Chefs, für Wahlärzte die Möglichkeit einer vertraglichen Selbstverpflichtung geben. Reicht dies nicht, sollen Wahlärzte gesetzlich zur Behandlung von Patienten nach dem Kassentarif verpflichtet werden. Konkret schwebt der SPÖ in ihrem Modell für die Wahlärzte eine verpflichtende Behandlungsquote von rund zehn Prozent ihrer Patientinnen und Patienten vor. Das würde nach Berechnungen der SPÖ rund 200.000 Konsultationen pro Jahr entsprechen. Sollten sich Wahlärzte weigern, würde ihnen die Möglichkeit genommen, Rechnungen zu stellen, für die es einen teilweisen Kostenersatz von der Sozialversicherung gibt. Sie würden damit von sogenannten Wahlärzten zu reinen Privatärzten.

Für die NEOS geht der Ansatz Bablers in die falsche Richtung. „Babler will die Ärztinnen und Ärzte unter Druck setzen, dabei sind es die Kassen, die ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen“, erklärte Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler. Nicht die Wahlärzte dürften für das „Versagen der Kassen“ büßen. Schuld daran seien vielmehr die „roten und schwarzen Manager in der Sozialversicherung“.

Auch die FPÖ kann mit Bablers Idee nicht viel anfangen und verortet deren Ursprung in der „marxistischen Gesinnung“ des SPÖ-Chefs. Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak forderte in einer Aussendung, Wahlärzte auf Basis der Freiwilligkeit in das Kassensystem einzubinden. Gleichzeitig soll das „Doppelbeschäftigungsverbot“ aufgehoben werden, wodurch ein Arzt nicht gleichzeitig Wahl- und Kassenarzt sein könne. „Alles andere wird nicht funktionieren, vor allem dann nicht, wenn die Praxis mit Kassenvertrag nicht rentabel genug ist“, so Kaniak.

Skeptisch zeigte sich in einer Aussendung auch der Präsident der Ärztekammer. Johannes Steinhart meinte, Bablers Pläne würden nicht das Kernproblem lösen. Würden die Voraussetzungen für kassenärztliche Praxen erfüllt werden, dann würden genügend Ärztinnen und Ärzte gerne in der öffentlichen Versorgung zur Verfügung stehen, betonte der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte Edgar Wutscher: „Hier muss der Fokus liegen, und nicht bei Überlegungen zu Verpflichtungen für Wahlärztinnen und Wahlärzte.“

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