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Fernseher in Innsbruck gleich zwei Mal gestohlen

Ein Ungar holte das teure Gerät aus einem Büro und stellte es am Straßenrand ab. Dort schlug ein Italiener zu.

Zu einem nicht alltäglichen Diebstahl ist es in der Nacht von Montag auf Dienstag, 30. Jänner, in Innsbruck gekommen. Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, hatte ein 46-Jähriger aus Ungarn einen Fernseher im Wert eines fünfstelligen Eurobetrages mit einem unbekannten Komplizen aus dem Büro einer Verlagsfirma entwendet und aus dem Gebäude getragen.

Um das Gerät weiterzutransportieren, mussten die beiden jedoch Hilfe holen. Sie stellten den Fernseher daher am Straßenrand ab. In der Zwischenzeit entdeckte ein vorbeifahrender Autofahrer das verlassene Gerät, lud es in den Kofferraum seines Autos und fuhr davon. Der Lenker wurde jedoch von der Polizei ausfindig gemacht. Es handelte sich um einen 50-jährigen Italiener, der das teure TV-Gerät in seinem Kellerabteil versteckte. Dort wurde es von den Beamten sichergestellt. Die Männer werden angezeigt.

11 Postings

Vlad Tepes
vor 3 Monaten

Der rumänische Fahraddieb wurde in die Justizanstalt eingeliefert, 2 Ungarn werden 2 mal am Tag bei einem Diebstahl erwischt und auf freiem Fuß angezeigt. Nun wieder ein Ungar und ein Italiener beim Diebstahl ertappt, Anzeige auf freiem Fuß...hat das mit der Nationalität zu tun, oder mit dem diensthabenden Staatsanwalt?

 
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    Hannes Schwarzer
    vor 3 Monaten

    Man sollte - gerade in diesem Forum - aufhören, Strafrechtsfälle zu bewerten, ohne genaue Kentnisse über den Fall zu haben! U-haft ja oder nein hängt nicht nur vom Delikt ab, sondern auch von den Umständen, v.a. des Täters/der Täterin: vorbestraft, einschlägig, fester Wohnsitz, geregelte Arbeit usw. Das alles beeinflusst eine U-haft Entscheidung! Unsere Justiz ist dazu angehalten, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden, um die Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten!! Die U-haft verhängt übrigens nicht ein Staatsanwalt nach Lust und Laune, sondern ein dafür zuständiger Richter ! Solche Entscheidungen mögen dem einen oder anderen unlogisch erscheinen, das ist aber noch lange kein Grund, die österr. Justiz anzuzweifeln!!! ( Nationalität, diensthabender StA)

     
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      Kapatieme
      vor 3 Monaten

      Da bin ich leider anderer Meinung. Als steuerzahlender Bürger erlaube ich mir einfach mal Kritik am Staat! Unsere Justiz ist so unfehlbar nicht! Integrierte Personen mit Lehre werden abgeschoben , Verurteilte ausländische Straftäter zum Teil nicht, weil Nationalität, Alter ect. unbekannt , weil Herkunftsland unsicher.... Ausserdem bedeutet jeder neue Aufgriff das stundenlange schreiben von neuen Protokollen, Dolmetscher anfordern usw. Das alles kostet viel Geld. Daher alle Dokumente und Auto bis zur Urteilsverkündung beschlagnahmen . Leider gibt es beinahe überhaupt keine Grenzkontrollen mehr. das sind die Nachteile der EU.

       
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      Vlad Tepes
      vor 3 Monaten

      Lieber Forenmoderator!Wenn ich meine Zeilen durchlese, kann ich keine Bewertung finden, auch keine Anzweiflung der Justiz, lediglich eine Fragestellung. Danke für die Beantwortung und die Zurechtweisung (Richter).

       
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      Hannes Schwarzer
      vor 3 Monaten

      @kapatieme: Das was Sie kritisieren betrifft aber nicht die Justiz, sondern das Innenministerium, insbesondere das BFA ( Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl). Entscheidungen über Asyl und Abschiebung sind verwaltungsrechtliche Entscheidungen, ebenso deren Überprüfung durch die Landesverwaltungs- gerichte bzw. den Verwaltungsgerichtshof! (ich meine zu wissen, dass die Justiz(-ministerin) nicht einmal für die Organisation desselben zuständig ist!!) Dass die falschen Personen abgeschoben werden, darin stimme ich Ihnen vollkommen zu!! Das Problem dabei ist aber, dass auch Menschenrechte zu beachten sind (GsD), festgelegt in der UN Menschenrechtscharta von 1948 und der EMRK! Diese verbieten eben Abschiebungen in unsichere Länder bzw. u.a. bei Gefahr für Leib und Leben des Abzuschiebenden! Das Schreben von Protokollen ist sicherlich lästig und unbeliebt, es ist halt notwendig und von der Polizei bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden zu erledigen. Auch diese unterstehen dem Innenministerium, das seit über 30 Jahren von ÖVP Ministern geleitet wird, mit Ausnahme der K(r)ickl / Zeit!

       
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      Village Pizza
      vor 3 Monaten

      Lieber Hannes, Entscheidungen über Asyl und Abschiebung werden nicht vom Landesverwaltungsgericht, sondern vom Bundesverwaltungsgericht überprüft.

       
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      Hannes Schwarzer
      vor 3 Monaten

      @Village Pizza: Bundesverwaltungsgericht ist schon Verwaltungsgerichtshof, oder ?

       
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      Village Pizza
      vor 3 Monaten

      @Hannes Schwarzer: Lieber Hannes, nein, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist nicht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Über Asyl und Abschiebung entscheidet das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), gegen dessen Entscheidung eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möglich ist. Wenn das BFA oder der Fremde mit Entscheidung des BVwG nicht einverstanden sind, ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) möglich, die allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

       
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    Hannes Schwarzer
    vor 3 Monaten

    @Vlad Tepes: naja, die Laune bzw. die Person eines Staatsanwaltes, bzw. die Nationalitäten des/der Straftäter für die Entscheidung über U-haft ins Spiel zu bringen, ist in meinen Augen keine blosse Frage, sondern ein infrage stellen der jeweiligen Entscheidung! Sie könnten sich ja klarer ausdrücken, dann brauchen's auch keinen Moderator bzw. Mediator von dolomitenstadt.at !

     
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      Kapatieme
      vor 3 Monaten

      Hannes Schwarzer: Egal welche Zuständigkeit berührt wird, die Optik ist schief! Vor allem wen jemand mehrmals hintereinander nach einer Straftat ertappt wird und immer wieder auf freien Fuss angezeigt wird. Ohne Konsequenzen . Abschreckung sieht anders aus...Oder?

       
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      Hannes Schwarzer
      vor 3 Monaten

      @kapatieme: Da stimme uch vollkommen zu! Die Verfahrensdauer ist generell zu lang, damit entsteht natürlich auch eine ungute Optik !!

       
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