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TIWAG schließt Vergleich mit der Arbeiterkammer

Energieversorger beruft nicht gegen Gerichtsurteil und verspricht weitere Tarifsenkung ab Juli.

Nach „eingehender Analyse des Bezirksgericht-Urteils und intensiven Verhandlungen mit der AK Tirol“ verzichtet der Landesenergiekonzern TIWAG auf eine Berufung gegen das jüngst vom Innsbrucker Bezirksgericht gefällte Urteil über eine unzulässige Preiserhöhung im Jahr 2022. In den letzten Tagen sei mit der klagenden Arbeiterkammer ein umfassender Vergleich verhandelt worden, teilt die TIWAG in einer Aussendung mit.

Vorgesehen sei eine umfassende Stromkostenentlastung in der Höhe von über 60 Mio. Euro. Die Details der Auszahlung sollen noch erarbeitet werden. Nachdem der Klagsgegenstand vollinhaltlich erfüllt wurde, sieht die AK Tirol keinen weiteren Grund, die Klagen gegen die TIWAG aufrechtzuhalten. „Ein jahrelanger Rechtsstreit und die damit verbundene Unsicherheit sind nicht im Sinne der Kund:innen und des Unternehmens. Wir freuen uns daher, dass wir in konstruktiven Gesprächen diese Einigung als neue Basis einer guten Zusammenarbeit finden konnten“, heißt es seitens der TIWAG.

Zusätzlich kündigt das Landesunternehmen mit 1. Juli 2024 eine nächste Strompreissenkung von derzeit 12,7 c/kWh netto (15,24 c/kWh brutto) auf 11,8 Cent netto (14,16 c/kWh brutto) an. Bei weiterhin günstigen Großhandelspreisen könnte zum Jahreswechsel eine nächste, signifikante Strompreissenkung folgen. „Die heutige Lösung ist vor allem ein Gewinn für die Tiroler Stromkund:innen und ein wichtiges Signal für alle anderen Energieversorger in Tirol und Österreich. Jetzt geht es darum, dass die zugesagten Rückzahlungen schnell fließen. Das wurde heute auch zugesichert“, freut sich AK-Präsident Erwin Zangerl. Gemeinsam mit der AK soll jetzt intensiv für den Wechsel in den Neuvertrag informiert und aufgeklärt werden. Die Produkte im Altvertrag laufen laut TIWAG per 31. März 2024 aus.

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