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Zuschüsse für Grund­käufe im kommunalen Interesse

Nicht nur Gemeinden sondern auch Planungsverbände können beim Land künftig Förderungen beantragen.

Schon bisher gewährte das Land Tirol Gemeinden Zuschüsse, wenn diese etwa Flächen für den geförderten Wohnbau oder auch für Infrastrukturvorhaben wie Kinderbetreuungseinrichtungen erwerben. „Nunmehr können diese Zuschüsse nicht nur von Gemeinden, sondern auch von Planungs- und anderen Gemeindeverbänden beantragt werden. Damit wollen wir das regionale Denken etwa hinsichtlich interkommunaler Gemeindeeinrichtungen weiter stärken“, sagt Raumordnungsreferent LHStv Josef Geisler. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde kürzlich von der Tiroler Landesregierung beschlossen.

Zuschüsse gewährt das Land Tirol für den Erwerb von Grundstücken für die Errichtung geförderter Wohnbauvorhaben, für kommunale Infrastrukturvorhaben oder für die Sanierung und Revitalisierung gewachsener Ortskerne. „Mit der Vertragsraumordnung haben die Gemeinden ein wirksames Instrument, um Flächen für leistbaren Wohnraum zu schaffen. Durch die Zuschüsse des Landes wollen wir noch mehr Anreize schaffen, dieses Instrument auch entsprechend zu nutzen“, verweist Geisler auf die Kompetenz der Gemeinden.

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