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Testphase für Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Tirol

Der Lienzer Talboden ist ab Herbst eine von vier Pilotregionen, in denen das Angebot dem Praxistest unterzogen wird.

Ein halbes Jahr nachdem der Fahrplan für das „Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes“ von der Tiroler Landesregierung beschlossen wurde, zieht Landeshauptmann Anton Mattle eine positive Bilanz: „Wir wollen, dass Tirol das erste Bundesland mit einem Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung wird. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, um das Angebot für Kinder ab dem zweiten Geburtstag auszubauen.“

Innerhalb des ersten halben Jahres sei bereits ein Großteil der geplanten Maßnahmen in Angriff genommen worden. „Nun können wir gemeinsam mit dem Tiroler Gemeindeverband die ersten Pilotregionen präsentieren. Dort wird das Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung dem Praxistest unterzogen“, so Mattle.

Mit Herbst 2024 sollen die vorgesehenen Maßnahmen in insgesamt vier Pilotregionen erprobt und deren Erfahrungen evaluiert werden, um das Konzept bis Herbst 2026 auf ganz Tirol auszurollen. Um möglichst umfassende Erfahrungswerte zu erhalten und die regionalen Unterschiede in der Bevölkerungsdichte und -struktur abzudecken, verteilen sich die Regionen auf ganz Tirol. Mit dabei sind der Planungsverband Wattens und Umgebung mit der Gemeinde Weer, die Stadtgemeinde Schwaz und die Gemeinde Vomp, der Planungsverband Lienzer Talboden sowie der Bezirk Reutte mit den Planungsverbänden Tannheimertal, Reuttener Talkessel und Zwischentoren.

Hierfür werden drei Projektstellen im Ausmaß von 40 Wochenstunden beim Land Tirol angesiedelt, um die Pilotregionen bei der administrativen Koordinierung und Umsetzung des Maßnahmenplans zu unterstützen und die Vermittlung zu erproben. Sie stehen den Pilotregionen als Kontaktpersonen vor allem in der Anfangsphase bei der Einrichtung der Koordinationsstellen zur Verfügung. Diese sollen in den jeweiligen Planungsverbänden angesiedelt werden und stellen das Bindeglied zwischen Eltern und Gemeinden dar.

„Im Rahmen der Pilotregionen können wir nun die vorgesehenen Maßnahmen laufend optimieren und die Anzahl der Pilotregionen im Projektzeitraum weiter erhöhen, um die flächendeckende Einführung im Jahr 2026 schrittweise und gezielt umzusetzen“, erklärt Bildungslandesrätin Cornelia Hagele.

Eine große Herausforderung werde der finanzielle Ausgleich zwischen den Gemeinden werden, so Hagele. Sie räumte ein, dass man sich die Verrechnung unter den Gemeinden „genau anschauen“ müsse. Die Landesrätin sprach sich dafür aus, die Beiträge der Eltern tirolweit zu harmonisieren und zeigte Sympathie für eine soziale Staffelung.

V.l.: Der Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes, Karl-Josef Schubert, mit LHStv Georg Dornauer, Landeshauptmann Anton Mattle und Bildungslandesrätin Cornelia Hagele. Foto: Land Tirol/Krepper

Derzeit sind rund 3.200 Pädagog:innen, 3.000 Assistenzkräfte und knapp 130 Tageseltern in Tirol in insgesamt 486 Kindergärten, 317 Kinderkrippen, 119 Horten, 11 Kinderspielgruppen sowie 186 Ganztagsschulen tätig. Für das Frühjahr 2024 sind weitere Bezirkskonferenzen geplant, in denen die jeweiligen Leitungen in den weiteren Prozess eingebunden werden.

Seit Herbst 2023 konnte bereits mit der Umsetzung mehrerer Maßnahmen des 10-Punkte-Maßnahmenplans gestartet werden. Auch Investitionen in die Ausbildung und Unterstützung des pädagogischen Personals sind Teil des Maßnahmenplans. Dabei wurde eine neue Förderrichtlinie für Tageseltern beschlossen, die sich verstärkt an Leistungen und Angeboten der Trägervereine orientiert.

Dadurch soll künftig auch das Angebot der Tagesbetreuung erweitert und die Arbeit der Trägervereine kostendeckend gesichert werden. Zudem wurde mit der Implacementstiftung „Elementarpädagogik Tirol“ eine weitere Ausbildungsmöglichkeit für Quer- und WiedereinsteigerInnen geschaffen. Insgesamt 90 Personen erhalten bis Ende 2026 die Möglichkeit, eine geförderte Ausbildung im Bereich der Elementarbildung zu absolvieren.

Im Rahmen von BürgermeisterInnenkonferenzen im vergangenen Herbst seien zudem die Gemeinden als Erhalter bereits frühzeitig informiert und damit entsprechend eingebunden worden, betont Gemeindeverbandspräsident Karl-Josef Schubert: „Zudem wurde die Förderabwicklung durch das Land massiv vereinfacht. Nun gilt es, in den Gemeinden die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, um eine ganzjährige und ganztägige Betreuung in allen Regionen zu ermöglichen.“

Im Laufe des zweiten Halbjahres 2024 soll die Bedarfserhebung neu aufgestellt und eine Onlineplattform projektiert werden. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte und regionale Abwicklung und Vermittlung von Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätzen. Um die genannten Maßnahmen umzusetzen, investiert das Land im laufenden Jahr rund 160 Millionen Euro. Für die Einführung des Rechtes auf Kinderbildung und Kinderbetreuung stehen zusätzliche 50 Millionen Euro zur Verfügung.

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