Überhitztes Fett in einem Kochtopf führte zu starker Rauchentwicklung und einem Einsatz der Lienzer Feuerwehr am 13. April kurz vor Mittag im Sporthotel an der Tirolerstraße, das als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird. Die Feuerwehr betont auf ihrer Website das schnelle und richtige Handeln einer Bewohnerin: „Sie deckte den brennenden Topf rechtzeitig mit einem Deckel ab und verhinderte so eine mögliche Ausbreitung.“
Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden dennoch vorsorglich evakuiert, der betroffene Bereich belüftet und kontrolliert. Nach Abschluss der Maßnahmen kehrten alle Personen kurze Zeit später wieder in ihre Wohnungen zurück.

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Grundsätzlich ist für den KFZ-Lenker jede Parkfläche nutzbar, außer sie wurde mit geeignetem Hindernis (Schranken ...) versperrt oder abgesichert. Der Hinweis "Parken verboten" ist noch lange kein Hindernis, auch nicht eine Parkverbotstafel. Bei Nichtbeachtung schneibts halt ein Organmandat herein, manchmal als Anonymverfügung, hie und da auch eine Anzeige des Grundesitzers. Um sich gegen den Wiederholungsfall abzusichern, wäre es vor allem im Stadtgebiet bei straßenangrenzenden Grundstücken ratsam, entsprechende Hindernisse zu errichten. Teuer wird es, wenn der Pick-Away (der aus Tristach (?) mit seiner Ladefläche kommen muss.Und ja, @obesrever, Abzocke gibts leider auch.
Auf privatem, klar gekennzeichnetem Grundstück gebietet es der Anstand, dieses - auch kurzweilig - nicht zu benutzen, egal ob es sich um einen befestigten Platz oder um ein abgeerntetes Salatbeet handelt. Niemand mag es, fremde Autos im eigenen Garten dulden zu müssen.
Nein Senf, der Anstand gebietet gar nichts, sondern klare gesetzliche Regelungen. Ein Parkverbot ist auch nicht ein nett gemeinter Hinweis, genausowenig wie eine rote Ampel, ein Zebrastreifen oder eben Privatgrund. Manchen ist es allerdings offensichtlich egal oder es wird zur eigenen Bequemlichkeit bewusst ignoriert. Die brauchen sich dann nicht beschweren, wenn es teuer wird. Anders geht es leider nicht, die Prügelstrafe gibts bei uns nicht.
@steuerzahler, im Grunde meinen wir beide dasselbe. Nicht überall braucht es Ge- und Verbotstafeln! Dass man auf Feldwegen, Weiden, im Wald, entlang von Gartenrändern u.s.w. seinen fahrbaren Untersatz nicht abstellen kann sagt der Anstand, der ja Regeln respektiert.
Na hoffentlich hat die Feuerwehr keine Anzeige bekommen. Auf diesem Parkplatz wird sofort wegen Besitzstörung angezeigt.
Richtig so, wenn das mehr so machten, hätten wir unverparkte Einfahrten, mehr Parkeinnahmen und weniger Ärger! (ein leidgeprüfter Innenstadtler)!!
Lieber Hannes, es ist ein kleiner, feiner Unterschied, ob ich für Falschparken bestraft werde, oder ob ich abgezockt werde. Bei einer Strafe für Falschparken bezahlt man einige Euros, was auch so in Ordnung ist. Aber bei einer Besitzstörungsklage geht es nicht unter einigen Hundert Euros. Das ist für den Grundbesitzer eine sehr willkommene Einnahmequelle und das ist Abzocke. In Wien wird zum Glück schon dagegen vorgegangen.
@observer: Abzocke ist es nur, wenn der Privatgrund nicht ausreichend gekennzeichnet ist und quasi eine Falle aufgebaut ist. Es gibt leider einige Zeitgenossen, denen der Privatgrund, Parkverbotsschilder, Hinweistafeln usw. vollkommen egal sind. Bei Privatgrund kommt auch keine Polizei vorbei und schreibt einen Strafzettel. Da hilft nur die Besitzstörungsklage oder ein Schreiben vom Anwalt, wobei die Anwaltskosten wesentlich niedriger sind und die Gerichte nicht mit derartigen Bagatellen belastet werden.
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