Geht es nach dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), so ist der diesjährige Karfreitag der letzte, an dem das Kärntner Veranstaltungsverbot gilt - vor wenigen Monaten ist es nämlich aufgehoben worden. Das will die Kärntner ÖVP aber nicht so einfach hinnehmen. Die Partei will das Verbot aufrechterhalten und arbeitet an einer „verfassungskonformen Nachfolgeregelung“, die den „christlichen Grundwerten Rechnung trägt“, hieß es auf APA-Anfrage.
Wenige Tage vor Weihnachten 2024 hatte die Entscheidung des VfGH für Wirbel gesorgt: Das umstrittene Kärntner Veranstaltungsverbot an Karfreitagen war gekippt worden. Ausgelöst worden war das Verfahren durch ein Karfreitagskonzert 2023 in Villach. Der Magistrat Villach hatte eine Geldstrafe von 400 Euro verhängt. Der Konzert-Veranstalter berief dagegen, das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies die Beschwerde ab. Der VfGH beschloss danach, die Gesetzesbestimmung „von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit“ zu prüfen - mit dem bekannten Ergebnis.
„Unchristliches Geschenk“
Schon im Dezember hatte die Kärntner ÖVP heftig dagegen protestiert, Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber sprach gar von einem „unchristlichen Geschenk“. Er sei dafür, „alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit das Veranstaltungsverbot dennoch weiter bestehen kann“. An dieser Haltung hat sich auch jetzt wenig geändert, ergab eine Anfrage der APA: Bis zur Aufhebung Ende 2025 werde an einer „verfassungskonformen Nachfolgeregelung“ gearbeitet.
Für ein mögliches Veranstaltungsverbot am Karfreitag, das auch in Zukunft gilt, werde man sich auch mit Religionsvertretern abstimmen. „Unsere Kritik am Erkenntnis des VfGH ist unverändert. Wir werden jedenfalls eine Lösung vorlegen, die unseren christlichen Grundwerten Rechnung trägt, auch wenn das bedeutet, den verfassungsmäßigen Rahmen maximal ausschöpfen zu müssen“, hieß es von der ÖVP. Knapp fiel die Reaktion des Koalitionspartners SPÖ aus. Die ÖVP habe angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten: „Dieser muss verfassungskonform sein. Bis dato liegt uns aber kein entsprechender Vorschlag vor.“
Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Bereits zuvor hatte die Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška (IG KiKK) befürchtet, dass es in Kärnten ein Veranstaltungsverbot „über die Hintertür“ geben könnte. Die IG ortete „starke Verflechtungen zwischen Politik und Kirche“ - eine angekündigte Überarbeitung des Gesetzes könnte „das Urteil konterkarieren“. „Derartige Veranstaltungsverbote zeugen von einem Ungleichgewicht, das nun vom Verfassungsgericht auch bestätigt wurde.“ Man forderte die Landespolitik auf, „im Sinne des Urteiles zu handeln und eine echte Gleichstellung der Freiheiten auch im Kärntner Veranstaltungsgesetz zu verankern“.
Laut VfGH hatte die Kärntner Landesregierung argumentiert, dass das Ziel des Verbots sei, „die religiösen Gefühle von Gläubigen und den religiösen Frieden zu schützen“. Allerdings: „Dabei bedenkt sie jedoch nicht hinreichend, dass das absolute Veranstaltungsverbot (…) in andere Grundrechte, wie etwa die Freiheit der Kunst oder die Erwerbsfreiheit eingreift.“ Und hier gebe es keine „Vorrangstellung, wonach einer der jeweils grundrechtlich geschützten Bereiche als solcher mehr oder weniger zu schützen wäre“.
Insgesamt verstoße das Veranstaltungsverbot am Karfreitag daher „gegen den Gleichheitsgrundsatz“. Wie angesichts dieser Begründung eine von der ÖVP angekündigte „verfassungskonforme Lösung“ aussehen könnte, stand vorerst in den Sternen.
13 Postings
Verstehe nicht, was sie gegen Veranstaltungen am Karfreitag haben. Es wird kein Christ gezwungen am Karfreitag eine Veranstaltung zu organisieren oder zu besuchen. Und allen anderes kanns ja egal sein ob es für irgendeine Religionsgemeinschaft ein Feiertag ist. Ich muss mich ja nicht von einer Religion einschränken lassen, an die ich nicht einmal glaube.
Da es in diesem Forum bei mutmaßlichen Übertretungen des Säkularisierungsgesetzes immer besonders emotional und, obwohl mit Rekurs auf die Aufklärung, nicht so besonders rational zugeht, möchte ich Folgendes zu bedenken geben: Veranstaltungsgesetze sind in Österreich Ländersache. Der Landtag beschließt Gesetze, hoffentlich, im Sinne seiner Bürgerinnen und Bürger. Man könnte auch sagen, seiner Wählerinnen und Wähler. Dadurch unterscheidet er sich von der Kirche, oder vielleicht sollte man besser sagen: von den Kirchen. Das wäre aus der Sicht der röm. katholischen Kirche auch treffender. Für die röm. katholische Kirche ist der Karfreitag nämlich gar kein Feiertag.
"Ab 1642 wurde der Karfreitag durch die Festordnung Papst Urbans VIII. in der ganzen katholischen Kirche zum gewöhnlichen Werktag, während sich Martin Luthers „Guter Freitag“ („Kar-“ aus lateinisch carus, „lieb“, „gut“ oder „teuer“) im lutherischen Bereich als höchster kirchlicher Feiertag etablierte.
...
Als Teil des Osterfastens ist der Karfreitag in der römisch-katholischen Kirche ein strenger Fast- und Abstinenztag. Die Tradition, freitags kein Fleisch zu essen, ist auf das Karfreitagsgeschehen zurückzuführen".
Für die Katholiken dürfte an diesem Tag wohl nicht viel herausschauen, vielleicht deshlb die Aufregung in der Kärntner ÖVP :-)
https://de.wikipedia.org/wiki/Karfreitag
Mangelnde Rationalität orte ich vor allem bei der Kärntner ÖVP, Emotionalität steht aber nicht im Widerspruch dazu. Der Sinn der Bürger, religiös oder politisch, und zT recht wankelmütig, kann nicht allein der Maßstab für die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes sein , selbst wenn Wahlergebnisse dies vorzugeben scheinen. Die ganze Diskussion klingt vielleicht etwas überspitzt, auch eine Theokratie steht nicht unmittelbar bevor, doch müssen gewisse Grundprinzipien immer wieder eingemahnt werden.
Auch Landesgesetze bzw. -verordnungen müssen vor dem Verfassungrecht Bestand haben. Das wird vor allem dann schlagend, wenn eine Behörde auf dem Boden eines solchen Gesetzes ( unrechtmäßig ) Anklage erhebt. Den Umstand der Infragestellung der für eine liberale Demokratie ganz entscheidenden Säkularität, sehe ich jedenfalls gegeben, wenn ein Gesetz eingefordert wird, das den "christlichen Grundwerten Rechnung trägt" und wenn das Urteil des Verfassungsgerichtshofes als ein "unchristliches Geschenk " abgetan wird . Die Kirche selbst fordert so ein Gesetz nicht, lediglich Konservative, die glauben das christliche Abendland retten zu müssen.
Danke! Das war alles, was ich mit meinem Posting ausdrücken wollte. Offenbar kann ich nur in Randnotizen halbwegs verständlich kommunizieren. Mach ich gleich!
Sorry werter r.ingruber. Die Peinlichkeit ist da ganz auf meiner Seite.
Man muß das Ganze zweimal lesen, um wirklich zu glauben, was da an dumpfer Rückständigkeit vor sich geht. Die Säkularität des Staatswesens ist eine der Grundpfeiler einer liberalen Verfassung. "Thron und Altar" hat bei uns im politischen Leben schon lange ausgedient. Der strafbare Umstand der Herabwürdigung von Religionsgemeinschaften oder Verspottung und Verächtlichmachung von Glaubensinhalten etc. ist hier außerem nicht einmal im Ansatz gegeben.
Säkularität schließt natürlich Achtung vor religiösen Gefühlen und Rücksichtnahme auf kirchlicheTraditionen nicht aus. Gesetzliche Bevormundung, mit oben angeführten Ausnahmen, ist da aber fehl am Platz. Anderenfalls ist der Weg zum religiösen Fundamentalismus geebnet. Darf man dann Islamisten dafür kritisieren, wenn sie die Priorität des Korans und der Scharia vor den Gesetzen eines demokratischen Staates einfordern ?
Kirche und Staat muß streng getrennt werden. Religion ist Privatsache, alles andere führt nur zu Problemen.
Ja, das stimmt. Die Frage ist nur ob diese strikte Trennung in Österreich jemals Realität werden kann. Was denken Sie?
Wenn die ÖVP sonst keine anderen Probleme hat oder mein zu haben, na dann "gute Nacht"!
"Wie rückständig und erzkonservativ kann man denn sein?!" ÖVP Kärnten: "ja"
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren