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Geblitzt mit 173 km/h auf der B108 in St. Johann

Der Raser musste an Ort und Stelle aussteigen und vorläufig den Schein abgeben.

Am 17. Mai führten Beamte der Polizeiinspektion Matrei auf der B 108 im Bereich St. Johann im Walde Geschwindigkeitskontrollen mit einem Lasermessgerät durch. Dabei wurde ein 58-jähriger österreichischer Pkw-Lenker auf der Freilandstraße in Fahrtrichtung Lienz mit einer Geschwindigkeit von 173 km/h gemessen. Abzüglich der gesetzlichen Messtoleranz ergab dies eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 67 km/h. Die Folge: Dem Lenker der Führerschein an Ort und Stelle vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der 58-Jährige wird angezeigt.

11 Postings

lia
vor 14 Stunden

das ist natürlich zu schnell. aber mit einem starken auto auf einer kaum befahrenen straße ist das akzeptabel. ich habe vor einiger zeit auch einen lkw in einer 80-er zone mit 130 überholt. ich hätte ihn auch mit 90 überholen können. traurig sind nicht nur unsere politikerInnen, sondern auch unsere fachleute, ganz schlecht die juristinnen.

 
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wolf_C
vor 16 Stunden

Warum ist die Strasse ist so breit und groß und teuer gebaut, wenn 100 das Limit sind? Warum müssen die Auto über 200 fahren können, wenn 100 und 30 das Limit ist?

 
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    brummi123
    vor 9 Stunden

    .....und warum gibt es Waffen? Du Schlauer du!

     
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brummi123
gestern

...warum nur vorläufig?? Führerscheinentzug für immer!

 
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    steuerzahler
    gestern

    Lebenslänglich? Das ist wohl ein wenig übertrieben. Es ist ja sonst nichts passiert. Strafe muß sein, aber bei dem relativ geringfügigen Vergehen sollte jeder eine zweite Chance haben.

     
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      Hasenfuss
      gestern

      Wenn so jemand bei Kontrollverlust einen aus deiner Familie erwischt, reden wir nochmal!! Im Strassenverkehr sind oft Kleinigkeiten zuviel und das sollte auch ordentlich bestraft werden, denn das kann uns Allen zum Verhängnis werden.

       
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      brummi123
      vor 21 Stunden

      Muss zuerst immer etwas passieren? Warum gibt's Gesetze?

       
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      steuerzahler
      vor 19 Stunden

      @hasenfuss und brummi: ich habe nicht von Straffreiheit geschrieben. Ganz klar, es war ein Vergehen, das eine Strafe nach sich ziehen muß. Aber eine extreme Bestrafung, nur weil etwas passieren hätte können, das ist übertrieben.

       
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      brummi123
      vor 18 Stunden

      Eine zweite Chance? Glaubst du etwa wirklich, dass dieser Mensch das erste Mal so schnell unterwegs war?

       
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      Senf
      vor 18 Stunden

      zwischen natürlichem rechtsempfinden und der gesetzgebung scheint hier wohl ein tiefer graben zu bestehen. wenn man auf der freilandstraße im gemeindegebiet kals und st. johann alle blitzen und in folge den schein zupfen würde, dann hätte wohl die halben iseltaler keine fahrberechtigug mehr. wetten?

       
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      steuerzahler
      vor 8 Stunden

      @brummi: ich glaube, du warst auch schon einmal zu schnell unterwegs. Da könnte man dir vorsorglich den Schein abnehmen, damit in Zukunft nichts passiert.

       
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