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Faustrecht: „Wenn so ein Sauviech auftaucht, schießen!“

Franz Hörl wurde vom Gericht wegen dieser Äußerung nicht belangt, sondern „im Zweifel“ freigesprochen. 

Der frühere Tiroler ÖVP-Nationalratsabgeordnete, Hotelier und Seilbahnen-Chef Franz Hörl stolpert nicht über den Wolf. Der Ex-Mandatar musste sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck verantworten, weil er laut Staatsanwaltschaft bei einer Veranstaltung im vergangenen Jahr quasi zur vorsätzlichen Wolfs-Tötung aufgerufen haben soll. Das entsprechende Video landete im Internet. Doch letztlich setzte es einen Freispruch für den 68-Jährigen.

Dieser Freispruch erfolgte im Zweifel, und zwar wegen einer „mangelnden subjektiven Tatseite“, wie Gerichtssprecherin Birgit Fink gegenüber der APA erklärte. Laut dem vorsitzenden Richter habe es sich um eine „Spontanäußerung“ Hörls gehandelt, noch dazu in einer „aufgeheizten Atmosphäre“. Es sei keine „vorbereitete Rede“ gewesen, mit der der ÖVP-Politiker zu einem Gesetzesbruch aufgerufen habe. Das Gericht sah jedenfalls die Vorsätzlichkeit bei Hörl als nicht gegeben an. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

„… schießen was geht, eingraben was geht …“

„Und deswegen müssen wir, wenn’s so weitergeht - schießen was geht, eingraben was geht und schauen wir, dass wir die gesetzlichen Voraussetzungen zusammenbringen. Und wenn nicht, muss es ein Notwehrrecht geben für jeden Bauern, genau wie beim Fuchs und Marder. Wenn so ein Sauviech auftaucht, schießen“, hatte der Zillertaler bei einer Versammlung des Bauernbundes im August vergangenen Jahres in Westendorf im Unterland im Vorfeld der Nationalratswahl den Zuhörern zugerufen.

Erst wollte Franz Hörl das Gesetz selbst in die Hand nehmen, jetzt ist er froh, „dass wir in einem Rechtsstaat leben.“ Foto: APA/Eder

Dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die Hörl unter anderem wegen einer möglichen „Vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes“ als Bestimmungstäter sowie der Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung anklagte.

Von der Rede war ein Mitschnitt auf der Internetplattform YouTube gelandet. Der Mann, der dafür verantwortlich war, wurde indes ebenso angeklagt und am Dienstag zu einer Geldstrafe von über 2.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt. Bei ihm sah das Gericht im Gegensatz zu Hörl ein „geplantes Vorgehen“, schließlich habe er das Video „aufgenommen, zusammengeschnitten und gepostet“ und die Aussagen damit quasi zu seinen eigenen gemacht. Auch dieses Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Hörl zeigte sich nach der Verhandlung gegenüber der APA gelassen bis erleichtert. „Ich bin froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben“, kommentierte er den Freispruch. Der Seilbahnen-Chef und ÖVP-Grande hatte bei der vergangenen Nationalratswahl nicht mehr den Einzug in das Parlament geschafft. Er dürfte aber noch dieses Jahr dank Personal-Rochaden „nachrutschen“ und wieder im Hohen Haus Platz nehmen.

Ein Posting

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vor 20 Minuten

Aha, wenn man genug Geld hat kann man also offen zu Straftaten aufrufen, interessant.

 
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