Das Sozialministerium hat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Teilpension fertiggestellt. Mit dieser wird es ab kommendem Jahr möglich sein, reduziert weiter zu arbeiten und gleichzeitig einen bereits angesparten Teil der Pension zu beziehen. Dafür wird die Altersteilzeit schrittweise eingeschränkt. Sie kann künftig nur noch drei statt wie bisher fünf Jahre genutzt werden. Das entsprechende Gesetz soll noch vor dem Sommer den Nationalrat passieren.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zeigte sich bei einem Pressegespräch erfreut, dass die wegen der Komplexität der Materie „wirklich schwierigen Verhandlungen“ zu einem positiven Abschluss gekommen seien. Was ihr besonders gefällt, ist, dass es erstmals nicht mehr heiße, entweder Pension oder Arbeit, sondern beides verbunden werden könne. Auch soll die Teilpension dazu dienen, dass die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben.

Die Teilpension kann angetreten werden, sobald man einen Anspruch auf eine Alterspension hat. Das heißt bei der Korridorregelung in Zukunft ab 63 Jahren, bei der Langzeitversichertenregelung - früher oft „Hacklerregelung“ genannt - ab 62. Bei der Schwerarbeiterpension geht es ab 60, bei der Alterspension bei Männern ab 65 und bei Frauen je nachdem, wann sie einsteigen. Denn hier ist man ja noch bis 2033 im Prozess der Angleichung an das Antrittsalter der Männer.
Reduziert werden muss die Arbeit um mindestens 25 und maximal um 75 Prozent, wobei eine Einwilligung des Arbeitgebers notwendig ist. Auf Wunsch der Schichtarbeit-Branchen wurden drei Korridore eingerichtet. Wer die Arbeitszeit um 25 bis 40 Prozent reduziert, bekommt 25 Prozent des bis dahin am Pensionskonto angesparten Betrags zur Entlohnung dazu. Bei einer Senkung der Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent werden zusätzlich zum Gehalt 50 Prozent der bisherigen Gutschrift ausbezahlt. Wer um 61 bis 75 Prozent reduziert, also dann nur noch ein vergleichsweise geringes Erwerbseinkommen hat, erhält 75 Prozent des am Konto erworbenen Anspruchs.
Dazu ist zu beachten, dass bei Frühpensionen die jeweiligen Abschläge die Gutschrift reduzieren. Das sind beispielsweise bei der Korridorpension 5,1 Prozent pro Jahr, bei der Langzeitversichertenregelung 4,2 Prozent.
Ein Beispiel: Eine Person hat mit 63 Jahren Anspruch auf eine Korridorpension und will die Teilpension in Anspruch nehmen. Auf ihrem Konto hat sich bis dahin aus dem bisherigen Erwerbsleben eine Gutschrift von 3.000 Euro pro Monat ergeben. Reduziert sie nun die Arbeitszeit um 50 Prozent, wird 50 Prozent des Kontos geschlossen und sie erhält 1.500 Euro minus des Abschlags von 10,2 Prozent (für zwei Jahre) - also 1.347 Euro - Teilpension. Dieser Betrag wird zum Gehalt addiert.
Geht die Person dann irgendwann tatsächlich ganz in Pension, setzt sich der Ruhensbezug aus dem für die Teilpension eingefrorenen Teil plus jenem Teil, der auf dem Konto geblieben und durch die Erwerbstätigkeit weiter gewachsen ist, zusammen.
Begrüßt wurde die Regelung von den Grünen und dem ÖGB. Diese sei die „mit Abstand intelligenteste Form der Verknüpfung von Pension und Arbeiten im Alter“, findet der grüne Abgeordnete Markus Koza. Und auch der ÖGB lobte das Modell. Es ermögliche Menschen, länger gesund im Beruf zu bleiben und unterstütze Unternehmen, erfahrene Fachkräfte zu halten.
AMS-Vorstand Johannes Kopf begrüßte die Neuregelung ebenfalls „sehr“, wie er im Ö1-„Mittagsjournal“ erklärte. Die „Idee von 100 auf Null, also von Vollzeitarbeit auf keine Arbeit mehr, die unserem Pensionsrecht innewohnt“, sei eigentlich „unsinnig und jedenfalls nicht altersgerecht“. Daher freue er sich über „den Schritt der Flexibilisierung und die Idee des gleitenden Übergangs“.
3 Postings
nun irgendwer wird unter anderem die erdäpfl ausm feuer holn müssen - sprich länger arbeiten, damit die steuereinnahmen das budgetfiasko etwas unterstützen. unser neuer finanzminister würde ja - laut medien - sogar gerne druck auf ältere arbeitnehmer ausüben, damit diese länger arbeiten. ganz vergessen hat er wohl dabei die jugend, welche sich in gewissen teilen vor der arbeit drückt wos geht, von den anderen mindestsicherungsbeziehern, welche unser system überstrapazieren ganz zu schweigen. ich sags immer wieder, es ist einfach nicht fair gegenüber den arbeitern und angestellten die in nächster zukunft in die pension gehen wollen, jene die ihr ganzes leben lang gearbeitet haben und damit unter anderem den sozialstaat österreich am leben gehalten haben, jetzt solche prügel vor die füsse zu werfen. wieviele dieser bestimmenden politiker gehen zum regelpensionsalter in pension? welche rentenzahlungen erhalten diese für ihre im verhältnis zum normalen buggler überschaubaren arbeitsleistung in manchmal verhältnismässig kurzem arbeitsleben? ein bekannter von mir hat mir mal einen cartoon gezeigt mit vögeln auf unterschiedlich hohen drähten einer stromleitung und darunter stand: wenn die untersten nach oben sehn, dann sehen sie nur a..l...r und wenn die obersten nach unten sehen, dann sehen sie nur die angesch...enen ... und irgendwie trifft das doch tatsächlich sehr oft den kern der wahrheit
das wird wenig Anklang finden, weil jeder Arbeitgeber ja dann zusätzliches Personal braucht, um die reduzierte Arbeitsleistung auszugleichen. Mehr Personal, mehr Fixkosten. Typische Idee aus der Theorie, in der Praxis kaum brauchbar. In Einzelfällen vielleicht, aber ganz sicher nicht der große Wurf.
da bin ich mir nicht so sicher, denn auch jetzt schon musste der AG bei der Altersteilzeit zustimmen. Und was man so liest, wollen eh die Meisten nur mehr Teilzeit arbeiten.
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