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Schwierige Bergung in den Morgenstunden des 19. Jänner. Für die 32 Jahre alte Alpinistin kam jede Rettung zu spät. Foto: Expa/Bergrettung Kals

Schwierige Bergung in den Morgenstunden des 19. Jänner. Für die 32 Jahre alte Alpinistin kam jede Rettung zu spät. Foto: Expa/Bergrettung Kals

Tod am Glockner: Alpinpolizei wehrt sich gegen Vorwürfe

Im Jänner erfror eine Frau unter dem Gipfel. Ihr Partner muss sich verant­worten. Sein Anwalt beschuldigt die Retter.

Außergewöhnlich tragisch kam im Jänner eine 33-jährige Bergsteigerin aus Salzburg ums Leben. Die Frau erfror in der Nacht 50 Meter unter dem Glocknergipfel. Ihr 36-jähriger Freund, der die Tour plante, muss sich nun vor Gericht verantworten.

Sein Salzburger Anwalt ging schon vor der Verhandlung in eine mediale Offensive und versuchte in der Kronenzeitung und in den Salzburger Nachrichten die Vorgänge in der Nacht vom 18. auf den 19. Jänner als Versagen der Rettungskette darzustellen. Er fordert einen Freispruch für seinen Mandanten. Auf einen ersten Hilferuf kurz nach Mitternacht sei nicht reagiert worden, erst ein zweiter Hilferuf gegen 3.30 Uhr habe zu einem Einsatz geführt.

Dem widerspricht die Alpinpolizei in einer schriftlichen Stellungnahme, die wir hier wörtlich wiedergeben:

Vom 18. auf 19. Jänner 2025 kam es zu einem tödlichen Alpinereignis am Großglockner, bei dem eine 33-jährige Salzburgerin ums Leben kam. Wie mehrfach medial berichtet hat die Staatsanwaltschaft gegen ihren überlebenden Begleiter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Während der Beschuldigte über Monate zum Geschehen schwieg, hat er nunmehr über seine rechtsfreundliche Vertretung eine schriftliche Stellungnahme eingebracht, die – auf welchem Wege immer – unmittelbar ihren Weg in die mediale Berichterstattung fand.

Diese Tatsache, dass in dieser Stellungnahme der Versuch unternommen wird zu Lasten der Alpinpolizisten Stimmung zu machen und ein Fehlverhalten herbeizuschreiben, gibt der Landespolizeidirektion Tirol Anlass im Vorfeld der Klärung des Sachverhaltes im Ermittlungsverfahren ebenso öffentlich Stellung zu beziehen und die Thesen des Fehlverhaltens – ja selbst eines Irrtums von Seiten der Alpinisten – entschieden zurückzuweisen.

Die Tiroler Alpinpolizei hat eine mögliche Gefahrensituation bereits Stunden vor dem tödlichen Ereignis erkannt und intensive Ermittlungen zur Identität der zwei Personen geführt, die in den Nachtstunden den Versuch unternommen haben den Großglockner zu besteigen. Letztlich konnten die Personen ermittelt und deren Kontaktdaten festgestellt werden.

Obwohl eine telefonische Verbindung bestand, scheiterten mehrfache Versuche der Kontaktnahme. Trotz widriger Flugbedingungen ist der Polizeihubschrauber in den Nachtstunden aufgestiegen und konnte Sichtkontakt herstellen. Die Bergsteiger haben kein Hilfssignal abgegeben, haben sich vielmehr abgewendet. Nach Mitternacht erfolgte schließlich ein Rückruf des überlebenden Begleiters. Das Vorliegen einer Notsituation wurde auch in diesem Telefonat nicht zum Ausdruck gebracht.

Abgesehen von diesem Umstand ist festzuhalten, dass eine Bergung aus einer allfälligen Notsituation per Hubschrauber aufgrund der widrigen Flugbedingungen nicht möglich gewesen wäre und eine Rettung im Wege des Aufstieges der Retter mehr als fünf Stunden in Anspruch genommen hätte und schließlich auch hat. Denn, mehr als zwei Stunden später hat der überlebende Bergsteiger letztlich telefonisch eine Notlage mitgeteilt und erst zu diesem Zeitpunkt den Einsatz ausgelöst.

Die Landespolizeidirektion Tirol sieht an dieser Stelle von weiteren Ausführungen ab. Der genaue Sachverhalt wird im Wege der Staatsanwaltschaft bzw. eines allfälligen Gerichtsverfahrens zu klären sein.

Man verwehrt sich allerdings dagegen, AlpinpolizistInnen, die sich regelmäßig unter Einsatz ihres eigenen Lebens der Rettung von in Not geratenen Personen verschrieben haben, aus verfahrenstaktischen Überlegungen im Vorfeld eines klärenden Verfahrens öffentlich in Misskredit zu bringen und sieht sich in diesem Sinne zu dieser öffentlichen Stellungnahme außerhalb des Verfahrens verpflichtet.

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Bei einer Gipfeltour mit ihrem Freund verließen die 33-Jährige ihre Kräfte.

4 Postings

oha
vor 46 Minuten

Dieser Angriff auf die Bergretter ist letztklassig. Die riskieren bei ihren Einsätzen in der Regel eher zu viel.

 
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2
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saguen
vor 3 Stunden

Auf Grund meiner Ausbildung bin ich nicht unerfahren in diesem Metier.... Fakt und meine persönliche Meinung und Vorgehensweise wäre gewesen, niemals eine geschwächte Person unter diesen Umständen allein zu lassen !!! Und es stellt sich mir die Frage warum erst jetzt diese Stellungsnahme ????

 
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    MVP
    vor einer Stunde

    weil sein anwalt meint, es wäre klug jetzt den anderen den schwarzen peter zuzuschieben

     
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    6
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    hachwoldhansl
    vor einer Stunde

    Weil sich vielleicht manchmal durch den Faktor Zeit die ein oder andere Tatsache nicht mehr lückenlos nachvollziehen lässt?!

     
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