Außergewöhnlich tragisch kam im Jänner eine 33-jährige Bergsteigerin aus Salzburg ums Leben. Die Frau erfror in der Nacht 50 Meter unter dem Glocknergipfel. Ihr 36-jähriger Freund, der die Tour plante, muss sich nun vor Gericht verantworten.
Sein Salzburger Anwalt ging schon vor der Verhandlung in eine mediale Offensive und versuchte in der Kronenzeitung und in den Salzburger Nachrichten die Vorgänge in der Nacht vom 18. auf den 19. Jänner als Versagen der Rettungskette darzustellen. Er fordert einen Freispruch für seinen Mandanten. Auf einen ersten Hilferuf kurz nach Mitternacht sei nicht reagiert worden, erst ein zweiter Hilferuf gegen 3.30 Uhr habe zu einem Einsatz geführt.
Dem widerspricht die Alpinpolizei in einer schriftlichen Stellungnahme, die wir hier wörtlich wiedergeben:
Vom 18. auf 19. Jänner 2025 kam es zu einem tödlichen Alpinereignis am Großglockner, bei dem eine 33-jährige Salzburgerin ums Leben kam. Wie mehrfach medial berichtet hat die Staatsanwaltschaft gegen ihren überlebenden Begleiter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Während der Beschuldigte über Monate zum Geschehen schwieg, hat er nunmehr über seine rechtsfreundliche Vertretung eine schriftliche Stellungnahme eingebracht, die – auf welchem Wege immer – unmittelbar ihren Weg in die mediale Berichterstattung fand.
Diese Tatsache, dass in dieser Stellungnahme der Versuch unternommen wird zu Lasten der Alpinpolizisten Stimmung zu machen und ein Fehlverhalten herbeizuschreiben, gibt der Landespolizeidirektion Tirol Anlass im Vorfeld der Klärung des Sachverhaltes im Ermittlungsverfahren ebenso öffentlich Stellung zu beziehen und die Thesen des Fehlverhaltens – ja selbst eines Irrtums von Seiten der Alpinisten – entschieden zurückzuweisen.
Die Tiroler Alpinpolizei hat eine mögliche Gefahrensituation bereits Stunden vor dem tödlichen Ereignis erkannt und intensive Ermittlungen zur Identität der zwei Personen geführt, die in den Nachtstunden den Versuch unternommen haben den Großglockner zu besteigen. Letztlich konnten die Personen ermittelt und deren Kontaktdaten festgestellt werden.
Obwohl eine telefonische Verbindung bestand, scheiterten mehrfache Versuche der Kontaktnahme. Trotz widriger Flugbedingungen ist der Polizeihubschrauber in den Nachtstunden aufgestiegen und konnte Sichtkontakt herstellen. Die Bergsteiger haben kein Hilfssignal abgegeben, haben sich vielmehr abgewendet. Nach Mitternacht erfolgte schließlich ein Rückruf des überlebenden Begleiters. Das Vorliegen einer Notsituation wurde auch in diesem Telefonat nicht zum Ausdruck gebracht.
Abgesehen von diesem Umstand ist festzuhalten, dass eine Bergung aus einer allfälligen Notsituation per Hubschrauber aufgrund der widrigen Flugbedingungen nicht möglich gewesen wäre und eine Rettung im Wege des Aufstieges der Retter mehr als fünf Stunden in Anspruch genommen hätte und schließlich auch hat. Denn, mehr als zwei Stunden später hat der überlebende Bergsteiger letztlich telefonisch eine Notlage mitgeteilt und erst zu diesem Zeitpunkt den Einsatz ausgelöst.
Die Landespolizeidirektion Tirol sieht an dieser Stelle von weiteren Ausführungen ab. Der genaue Sachverhalt wird im Wege der Staatsanwaltschaft bzw. eines allfälligen Gerichtsverfahrens zu klären sein.
Man verwehrt sich allerdings dagegen, AlpinpolizistInnen, die sich regelmäßig unter Einsatz ihres eigenen Lebens der Rettung von in Not geratenen Personen verschrieben haben, aus verfahrenstaktischen Überlegungen im Vorfeld eines klärenden Verfahrens öffentlich in Misskredit zu bringen und sieht sich in diesem Sinne zu dieser öffentlichen Stellungnahme außerhalb des Verfahrens verpflichtet.
7 Postings
Ich habe mir gerade die Aussage des betreffenden Herrn in der KLZ durchgelesen: Sie waren also nach ca. 16!!! Stunden Aufstieg - den überwiegenden Teil davon im Föhnsturm - kurz unterm Gipfel und beide waren lt. seiner Aussage gut beieinander, als der Polizeihubschrauber sie ausleuchtete, es war kein Grund die Tour so kurz unterm Gipfel abzubrechen, somit drehte der Hubschrauber wieder um. Kurze Zeit danach verschlechterte sich der Zustand der Partnerin massiv, so daß er sich dann doch entscheiden hatte, einen Hubschrauber anzufordern. Ich bin keine Topalpinistin, aber einige 3000er hab ich auch schon bestiegen. Ich maße mir kein Urteil an, aber dass man nach 16 Stunden bei diesem Wetter mitten im Winter und mitten in der Nacht noch super beinander ist, ist für mich persönlich nicht glaubwürdig. Aber jetzt die Alpinpolizei anzupatzen ist echt letztklassig. Die Gerichte werden urteilen.
Warum wurde eigentlich nicht der Notruf gewählt, sondern der Alpinpolizist Kumpel angerufen?? So hätts vielleicht auch keine "Missverständnisse" gegeben!
Interessieren würde mich was die Angehörigen des Opfers zu dieser Aussage zu sagen haben? Ich kann mir nicht vorstellen das der Typ mit seinen abstrusen Aussagen bei ihnen auf Verständnis stößt. Alles falsch gemacht und alles verloren. Traurig aber wahr.
Dieser Angriff auf die Bergretter ist letztklassig. Die riskieren bei ihren Einsätzen in der Regel eher zu viel.
Auf Grund meiner Ausbildung bin ich nicht unerfahren in diesem Metier.... Fakt und meine persönliche Meinung und Vorgehensweise wäre gewesen, niemals eine geschwächte Person unter diesen Umständen allein zu lassen !!! Und es stellt sich mir die Frage warum erst jetzt diese Stellungsnahme ????
weil sein anwalt meint, es wäre klug jetzt den anderen den schwarzen peter zuzuschieben
Weil sich vielleicht manchmal durch den Faktor Zeit die ein oder andere Tatsache nicht mehr lückenlos nachvollziehen lässt?!
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