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Trockener Wald: Vorsicht bei Herz-Jesu-Feuern!

Wetterprognosen sagen Gewitter, aber wenig ergiebigen Niederschlag voraus. Nur gemeldete Feuer sind legal.

Am kommenden Wochenende stehen die Feierlichkeiten rund um das Herz-Jesu-Gelöbnis bevor und damit auch die in Tirol traditionellen Herz-Jesu-Feuer. Gleichzeitig erfordern die anhaltende Trockenheit, die geringen Niederschläge der letzten Wochen sowie die aktuelle Wetterlage erhöhte Vorsicht beim Entzünden von Brauchtumsfeuern.

In einer Aussendung weist die Landesregierung deshalb auf gesetzliche Vorgaben und einige Vernunftsregeln hin. Beispielsweise sollen keine Brandbeschleuniger wie Benzin verwendet und geeignete Löschmittel bereitgehalten werden. Zudem muss auch eine Meldung an die jeweilige Gemeinde ergehen. Ein Funke kann reichen, um großen Schaden anzurichten.

Gegenüber früheren Jahren wird die Lage noch dadurch verschärft, dass sich bei forstlichen Arbeiten, vor allem in Gebieten mit viel Schadholz, vermehrt brennbares Material auf dem Waldboden ansammelt. Durch die hohen Temperaturen und die starke Sonneneinstrahlung in den letzten Tagen ist dieses Material oft sehr trocken und brennt buchstäblich wie Zunder.

„Aufgrund der fehlenden flächendeckenden Niederschläge ist der Waldboden sehr trocken. Auch auftretende Gewitter oder punktuelle Regenfälle, selbst wenn sie für kurze Zeit stark ausfallen, reichen oftmals nicht aus, um den Boden ausreichend zu bewässern“, erklärt Landesforstdirektor Josef Fuchs.

Für das Abbrennen von Herz-Jesu-Brauchtumsfeuern besteht eine Meldepflicht an die jeweilige Gemeinde. Diese muss spätestens zwei Wochen im Voraus erfolgen. Ohne eine Meldung an die Gemeinde darf das Feuer nicht entzündet werden. Nur so können Behörden und Einsatzkräfte – insbesondere die Feuerwehr – im Falle eines Brandes rasch und gezielt reagieren. 

Was ist ein Brauchtumsfeuer?

Unter Brauchtumsfeuer sind solche Feuer zu verstehen, die in einer festen sozialen Gruppe zur Brauchtumspflege entzündet werden. Es ist also nicht etwa jedes von Einzelpersonen entzündete Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren, sondern es muss sich dabei um Brauchtumspflege im Rahmen einer (kirchlichen, vereinsmäßigen oder traditionell ortsüblichen) Gemeinschaftsaktion handeln. Das Abbrennen an anderen Tagen als den gesetzlichen anerkannten (Oster-, Herz-Jesu- sowie Sonnwendfeuer) ist nicht erlaubt.
Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 verständigen und in sicherer Entfernung vom Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können.

Überblick über Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen:

  • Es dürfen nur biogene Materialien (Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Holz, Schilf, Rebholz, Grasschnitt und Laub) in trockenem Zustand verwendet werden. Nicht angezündet werden dürfen daher Materialien wie Altreifen, Gummi, nicht naturbelassenes (behandeltes) Holz, Kunststoffe, Lacke, synthetische Materialien oder Verbundstoffe.
  • Bei starkem Wind, bei großer Trockenheit oder ohne entsprechende Überwachung und Nachkontrolle ist das Abbrennen zu unterlassen.
  • Es ist eine geeignete Person als Aufsicht bis zum Ende, also bis zum Erlöschen der Glutnester, sicherzustellen.
  • Bei Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, ist das Entzünden von Feuer in Waldnähe untersagt.
  • Zur Verhinderung einer Ausbreitung des Feuers ist erforderliches Löschgerät (beispielsweise Feuerlöscher) in ausreichender Anzahl und Menge bereitzuhalten.
  • Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten.

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