Auf Tirols Straßen verunglückten im vergangenen Jahr 1.525 Personen (davon 428 schwer und drei tödlich) mit dem Fahrrad und 191 Personen (davon 44 schwer und eine Person tödlich) mit dem Scooter. Die Dunkelziffer selbst verschuldeter Fahrrad-/Scooterstürze mit Verletzungen ist jedoch noch weit höher. Der Grund für viele dieser Unfälle sei die Missachtung der rechtlichen Vorschriften, beklagt die Landespolizeidirektion Tirol, die deshalb am 3. Juli einen landesweiten Fahrrad- und E-Scooter Kontrollschwerpunkt durchführte.
Dabei wurden allein in der Landeshauptstadt Innsbruck über hundert Rad- und Scooter-Fahrende (tirolweit waren es 197) wegen Nichtbeachtung der Vorschriften beanstandet. Einige waren telefonierend mit dem Fahrrad oder Scooter unterwegs und viele missachteten die allgemeinen Vorschriften für Fahrradfahrende (z.B. Rotlicht, Benützung von Gehsteigen und Schutzwegen). Drei Lenker:innen verweigerten die Vorführung zum Amtsarzt nach einem positiven Vortest auf Cannabis. Die positive Nachricht: Keiner der Fahrradfahrenden war alkoholisiert unterwegs.
Mehrere E-Scooter wurden mit einem neuen Rollentester überprüft, wobei ein Scooter mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h sowie ein weiterer mit einer viel zu hohen Leistung von 2000 Watt entdeckt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter in Österreich beträgt maximal 25 km/h. Die Geräte dürfen eine Nenndauerleistung von 600 Watt nicht überschreiten. Diese Regeln gelten für sowohl für E-Bikes als auch für E-Scooter, die als Fahrräder eingestuft werden.
„Wir setzen weiterhin auf Aufklärung und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden, werden aber die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften für Fahrräder und E-Scooter weiterhin verstärkt kontrollieren. Oberstes Ziel ist es, die Zahl der Unfälle zu reduzieren und das Bewusstsein für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu stärken“, erklärt Enrico Leitgeb, Leiter der Tiroler Verkehrspolizei.
Die Polizei weist nochmals dringend darauf hin, dass die Benützung von Schutzwegen, Gehwegen und Gehsteigen mit Fahrrädern und E-Scootern grundsätzlich verboten ist.
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