Die Bundesregierung hat sich auf die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als oberste Weisungsspitze in Strafverfahren geeinigt. Bestehen soll diese aus einem grundsätzlich gleichberechtigten Dreiergremium, das für sechs Jahre gewählt wird. Der Vorsitz soll alle zwei Jahre wechseln. Ein entsprechender Ministerratsvortrag wurde beim letzten Ministerrat vor der Sommerpause am Mittwoch beschlossen. Ein konkreter Gesetzesentwurf muss erst ausgearbeitet werden.

Derzeit ist die Justizministerin bzw. der Justizminister oberste Fachaufsicht der Staatsanwaltschaften. Das soll künftig die Bundesstaatsanwaltschaft übernehmen. „Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen kann und das ist gut so“, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) im Pressefoyer. Beseitigt werden soll mit der Reform eine mögliche Verquickung von Politik und Justiz.
Das Dreiergremium soll vom Nationalrat auf Vorschlag einer im Justizministerium eigens eingerichteten Kommission gewählt werden. Ernannt werden die Mitglieder dann vom Bundespräsidenten nach Vorlage durch die Bundesregierung. Wie die Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament aussehen soll, ist vorerst nur vage formuliert. Sichergestellt werden soll jedenfalls, dass es keine begleitende Kontrolle laufender Ermittlungen geben soll.
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