Die Finanzierung des in Tirol geplanten Rechtsanspruchs auf Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes hat am Montag den Gemeindeverband auf den Plan gerufen. Präsident Karl-Josef Schubert pochte in einer Aussendung auf die „gänzliche Kostenübernahme der finanziellen Mehraufwendungen“ und nahm dabei Land und Bund in die Pflicht. Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP) betonte, das Gespräch mit den Dorfchefs suchen zu wollen. Im Herbst sollen erste Pilotregionen starten.
Anlass für die Forderung nach der Kostenübernahme ist eine Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, das sich derzeit in Begutachtung befindet. Dabei geht laut Tiroler Gemeindeverband die Finanzierung nicht deutlich hervor. Schubert forderte daher die Entscheidungsträger im Land „mit Nachdruck auf, bisher in den Gesetzesmaterialien fehlende Klarstellungen zur Kostenfrage möglichst zeitnahe zu treffen und gegenüber den Gemeinden zu kommunizieren.“

Schubert hielt fest, dass der anstehende finanzielle Mehraufwand - wie die Errichtung von Einrichtungen, die Ausdehnung von Öffnungszeiten, Einstellung von Personal - von den Kommunen „nicht zu stemmen“ sei. Die finanzielle Situation der Gemeinden sei „ohnehin bereits sehr angespannt“. Grundsätzlich bekenne sich der Tiroler Gemeindeverband aber weiterhin zu einer ganzjährigen und ganztägigen Kinderbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr.
Vereinheitlichung der Beiträge jetzt „nicht vorgesehen“
Hagele kündigte indes auf APA-Anfrage an, im Sommer „gezielt das Gespräch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in allen Tiroler Regionen“ zu suchen. Seitens des Landes wurde zudem festgehalten, dass sich durch die nunmehrige Novelle am grundsätzlichen Versorgungsauftrag der Gemeinden nichts ändere, auch die Entscheidung über Eltern- oder Betriebsbeiträge bleibe unberührt: „Eine Vereinheitlichung ist mit der gegenständlichen Novelle nicht vorgesehen“.

Sehr wohl sei nun aber die Vermittlungspflicht für Kinder ab dem zweiten Geburtstag verankert, wenn es einen Bedarf am Besuch einer Kinderkrippe gebe. Zudem wurde die zentrale Koordinierungsstelle sowie die neue Vermittlungsplattform direkt beim Land Tirol angesiedelt. „Im Vorfeld der Begutachtungsphase dieser Novelle wurden der Gemeindeverband und die Abteilung Finanzen des Landes eingebunden“, hieß es.
Pilotregionen – darunter Lienz – sollen im Herbst „startklar“ sein
Der Zeitplan für die Pilotregionen soll indes halten: „Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren“, versicherte Hagele. „Unser Ziel ist es, im Herbst startklar zu sein und gemeinsam mit den Gemeinden familienfreundliche Lösungen umzusetzen“, hielt die Landesrätin fest. Mit an Bord in der Pilotphase sind der Planungsverband Wattens und Umgebung gemeinsam mit der Gemeinde Weer, der Stadtgemeinde Schwaz und der Gemeinde Vomp, der Planungsverband Lienzer Talboden und die Planungsverbände Tannheimertal, Reuttener Talkessel und Zwischentoren. Der Rechtsanspruch soll laut den Plänen der schwarz-roten Landesregierung bis 2026 tirolweit umgesetzt sein.
Ein Posting
Es ist ja wirklich interessant, vor nicht allzulanger Zeit war der Wortlaut noch ein anderer, nämlich "Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz"! Nun ist man übergetreten auf den "Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes". Nun ja, wenn kein Betreuungsplatz frei/vorhanden ist, kann auch keiner vermittelt werden - und schon ist man aus dem Schneider... Es ist wie im Pflegebereich - Jahrzehntelang wurde das Problem ignoriert bzw. negiert und jetzt wird halt wieder irgendwie gewuschtelt, so mein Eindruck. So wird das nix mit Vollzeit Arbeit beider Elternteile (möglichst gleich nach der Geburt).
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