Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat eine Reform der Mindestsicherung mit kommendem Jahr angekündigt. Zentral sollen eine Deckelung der Beträge für Großfamilien und ein Systemwechsel bei subsidiär Schutzberechtigten, also Personen mit befristetem Aufenthaltsrecht, sein, hieß es am Mittwoch bei einer Pressekonferenz nach der Regierungsklausur. Letztere würden keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung haben, sondern sollen - wenn nötig - Grundversorgung beziehen.
Die Maßnahmen sollten zu „Verteilungsgerechtigkeit“ führen, sagte Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) bei dem Pressegespräch in einem Hotel in Westendorf im Bezirk Kitzbühel, wohin sich die Koalitionäre für zwei Tage zur Klausur zurückgezogen hatten. Zudem sollte die Mindestsicherung „treffsicherer“ werden. Diese habe nämlich eine „Übergangshilfe und kein Dauerzustand“ zu sein, betonte der Tiroler ÖVP-Chef. Außerdem würden nun Anreize zum Arbeiten gesetzt und die Leistungsbereitschaft gesteigert.
Für subsidiär Schutzberechtigte war gemäß den Koalitionsplänen beim Wechsel von der Mindestsicherung in Leistungen der Grundversorgung eine Übergangsfrist vorgesehen. Bei Großfamilien betonte Mattle, dass eine Deckelung dazu führen werde, dass die bezogenen Beträge Arbeitseinkommen nicht übersteigen. Die Änderungen sollen im kommenden Jahr im Landtag beschlossen und umgesetzt werden. Zuvor müsse noch eine neue Berechnungslogik erarbeitet werden, hieß es.
„Gerecht ist, wenn es einen spürbaren Unterschied zwischen jenen, die tagtäglich zur Arbeit gehen und damit einen Beitrag für unser Land leisten und jenen, die Mindestsicherung beziehen, gibt“, erklärte der Landeshauptmann. Überhöhte Einzelfälle, die „Neiddebatten“ auslösten, dürfe es nicht geben.
Wohlgemuth: Verteilungsgerechtigkeit, nicht Sparen als Ziel
Man werde weiterhin „jenen Hilfe geben, die Hilfe brauchen“, versprach indes Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth (SPÖ). Die Mindestsicherung solle weder gestrichen noch gekappt werden. Ziel der Reform sei nicht das Sparen, sondern eine „gerechtere Verteilung“, betonte der Tiroler SPÖ-Vorsitzende. Deshalb sollten gleichzeitig Verbesserungen für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten und Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Auch blieben die im Bundesland besonders hohen Wohn- und Lebenserhaltungskosten berücksichtigt.
Konkret plant die Landesregierung, eine Begrenzung der Höhe der Mindestsicherung bei Großfamilien über einen Höchstdeckel bei volljährigen Personen in den entsprechenden Haushalten umzusetzen. Es solle weiterhin ein degressives System bei den Kinderrichtsätzen geben. Dennoch solle sich so der Gesamtbetrag reduzieren, um den Abstand zu Familien mit regulären Einkommen gerechter zu gestalten, hieß es. Außerdem war eine fünfjährige Wartefrist für Fremde nach den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen vorgesehen - österreichische Staatsbürger, EU-Bürger oder Asylberechtigte seien davon nicht betroffen.
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