Weil sich ein 20-jähriger Deutscher und eine 55-jährige Österreicherin im hochalpinen Gelände verletzt hatten und ihre Touren im Großglockner-Massiv nicht mehr fortsetzen konnten, stieg am 18. September zweimal das Team des Notarzthubschraubers C7 auf, um Taubergungen durchzuführen. Der 20-Jährige verweigerte allerdings den Transport in ein Krankenhaus und wurde mit Unterzeichnung eines Revers in Osttirol abgesetzt. Die Frau wurde in das BKH Lienz geflogen.
Zwei Taubergungen nach Verletzungen am Großglockner
Der Notarzthubschrauber holte die Alpinisten vom Eis. Einer wollte nicht ins Krankenhaus.
3 Postings
das unterschreiben eines reverses ersetzt hofffentlich nicht die kosten der hubschrauberbergung
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Man kann in Österreich nicht zwingen, in ein Krankenhaus zu gehen (ausgenommen Einweisung)
thema verfehlt setzen 5 .... hab ich irgendwo geschrieben dass er - trotz hubschrauberbergung - verpflichtet ist ins krankenhaus zu gehen?
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