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Zwei Taubergungen nach Verletzungen am Großglockner

Der Notarzthubschrauber holte die Alpinisten vom Eis. Einer wollte nicht ins Krankenhaus.

Weil sich ein 20-jähriger Deutscher und eine 55-jährige Österreicherin im hochalpinen Gelände verletzt hatten und ihre Touren im Großglockner-Massiv nicht mehr fortsetzen konnten, stieg am 18. September zweimal das Team des Notarzthubschraubers C7 auf, um Taubergungen durchzuführen. Der 20-Jährige verweigerte allerdings den Transport in ein Krankenhaus und wurde mit Unterzeichnung eines Revers in Osttirol abgesetzt. Die Frau wurde in das BKH Lienz geflogen.

3 Postings

chiller336
vor 3 Monaten

das unterschreiben eines reverses ersetzt hofffentlich nicht die kosten der hubschrauberbergung

 
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    Hannes Schwarzer
    vor 3 Monaten

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Man kann in Österreich nicht zwingen, in ein Krankenhaus zu gehen (ausgenommen Einweisung)

     
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      chiller336
      vor 3 Monaten

      thema verfehlt setzen 5 .... hab ich irgendwo geschrieben dass er - trotz hubschrauberbergung - verpflichtet ist ins krankenhaus zu gehen?

       
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