Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei Bestellung von Landesdirektoren des ORF ist demnächst Geschichte. Der Nationalrat hat am Mittwochabend die Abschaffung der entsprechenden seit Jahrzehnten umstrittenen Regelung beschlossen.
Zudem wird sicher gestellt, dass Unternehmen mit mehreren Standorten bei den Beiträgen nicht schlechter gestellt werden. Schließlich soll die Gebührenbefreiung für einkommensschwache Haushalte abgesichert werden. Dies erfolgt durch die Berücksichtigung von Wohnkosten beim Haushaltseinkommen. Dabei wird entweder der tatsächliche Wohnaufwand (Hauptmiete plus Betriebskosten) oder ein Pauschalbetrag von 500 Euro angerechnet.
Was die Unternehmen angeht, wird die Höhe der ORF-Gebühr künftig ausschließlich auf Basis der Lohnsumme berechnet, unabhängig davon, wie viele Betriebsstätten ein Unternehmen hat. Bisher hatte man auf die Kommunalsteuer abgestellt, wodurch es zu Mehrfach-Entrichtungen der Gebühr kam.
Dass die Regelungen bis 2027 befristet sind, brachte freilich sogar aus den eigenen Fraktionen leise Kritik. VP-Mandatarin Tanja Graf wünschte sich von Medienminister Andreas Babler (SPÖ) mehr Planungssicherheit für Betriebe.
Die FPÖ lehnte die Novelle ab, auch wenn sie mit der Abschaffung des Anhörungsrechts kein Problem hätte. Nur glaubt der Abgeordnete Michael Schilchegger, dass der Passus „völlig bedeutungslos“ sein werde, da die Landeshauptleute auch ohne gesetzliche Rückendeckung klar machen könnten, wen sie als Landesdirektoren wünschen.
8 Postings
Und die FPÖ ist schon wieder dagegen. Wie halt immer und überall, mehr können sie eben nicht. Alles Schlechtreden und Chaos stiften, da sind sie wahrlich die Besten.
Destruktive Chaospartei, die Putin, Orban und sämtl. andere Rechtsgenossen verehren. 🤮
Einfach nur ärgerlich. Ich zahle die Zwangsgebühr und um das Programm schauen zu können, müsste ich mir noch eine Karte besorgen. So ein Witz!
@banana181, wo steht bitte in dem Artikel etwas von einer Karte, um sich das Programm anzusehen? Entweder habe ich es übersehen oder es steht nicht drin. Bitte um Info.... danke
Diesen ORF braucht kein Mensch. Abgesehen von dem schwachsinnigen Programm muss man noch Beitrag bezahlen! Soll doch nur derjenige zahlen, der es wirklich sehen will, so wie Netflix,...!! Ich brauchs jedenfalls nicht!
@brummi123, wen meinen Sie mit kein Mensch? Bitte keine pauschalierungen.... bei den "freien" Sendern sind zum Großteil schon so viele und sehr lange Werbeblöcke drin, dass man gar nicht mehr weiß, worum es vor der Werbung gegangen ist. Aber natürlich spart man sich daa ziemlich viel Sendezeit, wenn der Film statt 1,5 Stunden 3 Stunden dauert! Und Qualitätsfernsehen bieten die wenigsten Sender, so wie z.B. Forsthaus Rampensau, Hartz und herzlich, Beaut, Docs und wie sie alle heißen. Zustimmen kann ich aber, dass man den ORF abonnieren können sollte, wenn man ihn haben will.
... hamma in USA weit gebracht mit der -Meinungsfreiheit- : wenn es dem Ober nit gefällt, Anruf bei der Behörde und die Sendung ist Geschichte; wollen Sie das? so richtig auf Fundi machen mit voller RacheLizenz? ...
Der ORF bezeichnet sich als "unabhängig", wird aber über verpflichtende Gebühren finanziert. Wirklich unabhängig wäre ein Modell bei dem die Menschen selbst entscheiden können, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen möchten. Und nicht dieses Zwangsabo ohne Kündigungsrecht Eine zeitgemäße Reform ist längst überfällig
Hm haben die Leute aus dem Parlament / Niedriegen Haus ( Hohes kann man das Kasperltheater nicht mehr nennen ) dann auch Hausverbot ?
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