Heute, 21. Oktober, endet die Stellungnahmefrist zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EABG) des Bundes. Tirol hat, wie berichtet, ein Landesgesetz mit ähnlicher Intention bereits im Oktober-Landtag beschlossen. Der Alpenverein und NGOs kritisieren die Gesetzgebung scharf und verweisen auf eine grundlegende Problematik: Die Beschleunigung der Verfahren geht auf Kosten der Mitsprache.
„Mehr denn je braucht die Natur eine starke Stimme – und die Demokratie braucht kritische Beteiligung. Wenn Umwelt-NGOs und unabhängigen Umweltinstanzen gezielt ihre Rechte genommen werden, ist das ein gefährlicher Angriff auf beides“, sagt Wolfgang Schnabl, Präsident des Österreichischen Alpenvereins. „In Tirol wird mit dem 2. Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz die Parteistellung von NGOs deutlich eingeschränkt. Auch die nationale Fassung des EABG geht in die gleiche Richtung.“
„Mehr denn je braucht die Natur eine starke Stimme – und die Demokratie braucht kritische Beteiligung.“
Wolfgang Schnabl, Präsident des Österreichischen Alpenvereins
WWF und Ökobüro blasen in das selbe Horn und verweisen auf Mängel im aktuellen Gesetzestext des Bundes: „Der Entwurf hat mehrere Lücken und Defizite, die bis zum Beschluss repariert werden müssen. Nur so wird Österreich seine Ausbauziele effizient, naturverträglich und gut geplant erreichen”, sagt WWF-Expertin Bettina Urbanek.
Beide Umwelt-NGOs fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Besonders wichtig seien klare, bundesweite Regeln für einen naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren, verbindliche Ausbauziele für die einzelnen Bundesländer, eine demokratische Beteiligung sowie Rechtsschutz der Öffentlichkeit und ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die ausführenden Behörden.
„Europarechtlich ist klar geregelt, wie die Öffentlichkeit in großen Umweltverfahren einzubinden ist.“
Umweltjuristin Viktoria Ritter, Ökobüro
„Europarechtlich ist klar geregelt, wie die Öffentlichkeit in großen Umweltverfahren einzubinden ist. Auch hier bleibt der Entwurf weit hinter den Anforderungen zurück – mit negativen Folgen für die Planungssicherheit”, sagt die Umweltjuristin Viktoria Ritter von Ökobüro. Das Gesetz könnte folglich vom Europäischen Gerichtshof gekippt werden – ein Risiko, das mittelfristig Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien hemmen würde.
Zu den Kernpunkten eines verbesserten, naturverträglichen Gesetzesentwurfs gehören für die Umwelt-NGOs unter anderem Ausnahmeregelungen zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete, darunter vor allem Flüsse: „Aufgrund des hohen Verbauungsgrads sind österreichweit nur noch 14 Prozent der Flüsse ökologisch intakt. Ein Grund dafür ist der hohe Ausbaugrad der Wasserkraft: Derzeit gibt es bereits mehr als 5.200 Wasserkraftwerke in Österreich – über 95 Prozent davon sind Kleinwasserkraftwerke.“ WWF und Ökobüro fordern daher, dass die Wasserkraft, und insbesondere Kleinwasserkraftwerke, von Erleichterungen im Zuge des EABG ausgenommen werden.
„Um einen relevanten Beitrag zur erneuerbaren Energieproduktion zu leisten, müssten hunderte neue Kleinwasserkraftwerke gebaut werden. Angesichts der bereits massiv zerstörten Flüsse in Österreich, wäre eine weitere Aushöhlung des Naturschutzes hier der falsche Weg”, meint Bettina Urbanek.
Die Umweltvereine wünschen sich eine Priorisierung des Erneuerbaren-Ausbaus auf bereits verbauten Flächen, wie es auch die EU-Richtlinie vorsieht. Dadurch könnten Eingriffe in die Natur minimiert werden, indem beispielsweise Solarpanels prioritär auf bereits versiegelten Parkplätzen oder auf Hausdächern installiert werden.
2 Postings
... na klar, die Mächtigen organisieren sich ihr Einkommen auf Kosten der Bevölkerung, die Gesetze dazu machen sie sich praktischerweise selber; Benko läßt grüßen ...
4900 sind Kleinkraftwerke, das sind eindeutig Grosskapitalisten.
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