Nach der bis Mitte kommenden Jahres angekündigten Reform der Mindestsicherung durch die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ soll ein wesentlicher Teilbereich - nämlich jener der sogenannten subsidiär Schutzberechtigten - bereits früher, nämlich mit 1. Jänner 2026, in Kraft treten. Das heißt: Die betroffenen Personen werden bereits mit Beginn des Jahres nicht mehr Leistungen aus der Mindestsicherung erhalten, sondern nur noch - wenn nötig - aus der Grundversorgung.
Das Land bestätigte der APA am Freitag einen Bericht der „Tiroler Tageszeitung“. Tirol folgt damit dem Beispiel Wiens, das zuletzt Entsprechendes für den Jahreswechsel angekündigt hatte. Die beiden Bundesländer waren die letzten, die noch keine Überführung in das System der Grundversorgung durchgeführt und bis dato Schutzberechtigten noch Leistungen aus der Mindestsicherung zugestanden hatten. Alle anderen Bundesländer wendeten bereits die schärferen Sozialhilfe-Regelungen für Menschen mit diesem befristeten Aufenthaltstitel an.
Die Landesregierung unter Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) und SPÖ-Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth hatte sich in ihrer Herbstklausur im September auf die Reform der Mindestsicherung geeinigt. Bis Mitte 2026 sollte die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes ausgearbeitet und vom Landtag beschlossen werden. Seither werde die Reform legistisch und fachlich vorbereitet, hieß es seitens des Landes auf APA-Anfrage. Dadurch konkretisiere sich der Zeitplan, meinte man gefragt nach den Gründen für das nunmehrige „Vorziehen“.

Übergangsregelung für gegenwärtige Bezieher
Aktuell befinden sich laut „TT“ rund 800 subsidiär Schutzberechtigte in Tirol. Für diese werde es eine Übergangsregelung geben, betonte das Land. Diese Personen sollten künftig im Rahmen der Grundversorgung in Unterkünften der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) unterzubringen sein und angemietete Wohnungen aufgeben müssen. Das legistisch in diesem Bereich Notwendige war laut Land jedenfalls bereits in Ausarbeitung und soll im Dezember-Landtag beschlossen werden.
Die „übrige Reform“, die bis Mitte kommenden Jahres beschlossen sein soll, beinhaltet unter anderem eine Begrenzung der Höhe der Mindestsicherung bei Großfamilien über einen Höchstdeckel, strengere Sanktionen bei Regelverstößen bis hin zur gesamten Streichung der Mindestsicherung inklusive der Wohnkosten, Kürzungen bei Wohn- und Haushaltsgemeinschaften, aber auch Verbesserungen für Mindestpensionisten und Behinderte.
NEOS loben, Grüne kritisieren, ÖVP verteidigt
Lob für das nunmehrige Vorziehen der Schutzberechtigten-Regelung kam am Freitag von den oppositionellen NEOS. Man „begrüße“ das, erklärte Klubobfrau Birgit Obermüller in einer Aussendung. Es sei klar, dass die „Mindestsicherung treffsicherer werden muss und dort ankommen muss, wo sie wirklich gebraucht wird.“ „Es ist auch völlig legitim, zukünftig strengere Sanktionen bei Regelverstößen einzuführen“, sagte Obermüller.
„Anstatt Integration zu fördern, zerschneidet die Landesregierung das soziale Netz, das Menschen Stabilität gibt.“
Zeliha Arslan, Grüne Tirol
Die ebenfalls oppositionellen Grünen sahen hingegen einen „Mindestsicherungs-Kahlschlag“ und schossen sich besonders auf die SPÖ ein. Diese trage „das letzte soziale Netz zu Grabe“, meinte Landtagsabgeordnete Zeliha Arslan. „Anstatt Integration zu fördern, zerschneidet die Landesregierung das soziale Netz, das Menschen Stabilität gibt - und das aus rein politischem Kalkül. Menschen wird das wenige Geld gekürzt, das sie zum Leben brauchen. Sie werden gezwungen, ihre Wohnungen aufzugeben und wieder in Sammelunterkünfte zu ziehen“, griff Arslan zudem die Landesregierung scharf an.
Für die ÖVP rückte unterdessen Integrationssprecher Sebastian Kolland aus und stellte sich hinter das Vorhaben. „Unser Ziel ist ganz klar: Schnellere Eingliederung in den Arbeitsmarkt, auch als wichtigen Schritt zur rascheren gesellschaftlichen Integration. Wer hier lebt, soll möglichst rasch mitanpacken und in Arbeit kommen“, erklärte der Landtagsabgeordnete in einer Aussendung. Man stütze jene, die „wirklich unsere Hilfe brauchen“ und reduziere „falsche Anreize, um die Bereitschaft, Arbeit anzunehmen, deutlich zu erhöhen.“
Was sind „subsidiär Schutzberechtigte“?
Subsidiär Schutzberechtigte in Österreich sind Personen, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, weil keine persönliche Verfolgung vorliegt, deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland jedoch ernsthaft bedroht ist. Sie erfüllen daher nicht die Kriterien als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung.
Gründe für subsidiären Schutz können sein: Gefahr von Folter, Todesstrafe, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie Bedrohung durch bewaffnete Konflikte im Herkunftsstaat.
Dieser Status berechtigt zu einem vorübergehenden Einreise- und Aufenthaltsrecht mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Subsidiär Schutzberechtigte haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich und können unter bestimmten Bedingungen einen Fremdenpass beantragen, wenn ein Reisepass aus dem Herkunftsstaat nicht erhältlich ist. Der Schutz wird bei erstmaliger Erteilung für ein Jahr gewährt und bei Verlängerung jeweils für weitere zwei Jahre, solange die Schutzgründe weiterhin vorliegen.
Subsidiär Schutzberechtigte sind in der Regel krankenversichert und haben Anspruch auf bestimmte soziale Unterstützungsleistungen, wobei die Höhe je nach Bundesland unterschiedlich sein kann.
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