Die aktuelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Kärnten (LVwG) lässt über den konkreten Anlassfall hinaus aufhorchen. Es war demnach widerrechtlich, der Bürgerinitiative „Lebensraum Oberes Drautal“ und den betroffenen Grundbesitzern beim Großprojekt einer bahnparallelen Umfahrung Greifenburg Parteienstellung und Akteneinsicht zu verwehren.
Eine vier Jahre dauernde Auseinandersetzung der Betroffenen mit dem Land Kärnten ist mit diesem Erkenntnis vom 23. Oktober beendet. Das LVwG betont die Rechtswidrigkeit im Hinblick auf die Umsetzung der Aarhus-Konvention. Dadurch wurden die Rechte von insgesamt rund 80 Grundeigentümern und mehreren Agrargemeinschaften verletzt. Viele von ihnen kämpfen gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Lebensraum Oberes Drautal“ gegen ihre Enteignung und eine aus ihrer Sicht drohende Verschärfung der Hochwassergefahr durch eine überdimensionierte Trassenführung.
Bereits am 10. Jänner 2024 hat das Gericht entschieden, dass das Land Kärnten seinen Bescheid im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren ändern und den Anrainern Parteienstellung gewähren muss. Anstatt dem Gericht zu folgen, entschied sich das Land erneut gegen die Parteienstellung, noch dazu über die vorgegebene Frist bis zum 13. Dezember 2024 hinaus. Nun wurde auch dieser Bescheid vom LVwG aufgehoben.

Michael Dünhofen, Anrainer und Sprecher der Bürgerinitiative „Lebensraum Oberes Drautal“ weist darauf hin, dass damit der vom Land im Frühjahr 2025 versprochene „Baustart im Herbst 2025“ von Anfang an unrealistisch war, weil weder die Grundablöse- bzw. Enteignungsverfahren noch das Wasserrechtsverfahren bis dato abgeschlossen sind.
„Das Land hat versucht, die Bürgerrechte zu ignorieren und ist damit spektakulär gescheitert. Nach all diesen Fehlern und Verzögerungen entsteht der Eindruck, die Landesregierung wolle das Projekt selbst unbedingt in die Länge ziehen – obwohl in der Öffentlichkeit stets behauptet wird, die Bürgerinitiative sei Schuld an der langen Verfahrensdauer“, sagt Michael Dünhofen.
Vor 16 Jahren gab es bereits ein UVP-genehmigtes Projekt, das eine ortsnahe, teils unter Flur geführte Trasse vorsah. Stattdessen wurde im Jahr 2019 die aktuelle schnellstraßenartige, bahnparallele Ausbauvariante vorgestellt und rasch genehmigt. Diese hatte jedoch beim Variantenvergleich im damaligen UVP-Verfahren am schlechtesten abgeschnitten und wird von der Bürgerinitiative vehement abgelehnt.
Die Bürgerinitiative „Lebensraum Oberes Drautal“ pocht nun erneut auf die Umsetzung bisher vom Land verweigerter Sofortmaßnahmen auf der Bestandsstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Greifenburger Anrainer, zumindest ein LKW-Transit-Verbot und die Ausweitung der 30er-Zone im Ortsgebiet.
6 Postings
Was ich nicht verstehe, warum man mit der Umfahrung bei der Kirche St. Athanasius wieder in die B 100 einbinden will, vorallem dort würde ja viel landwirtschaftlicher Grund zerstört werden. Zudem würde Dellach ja auch erst wieder nicht umfahren werden. Wenn man schon baut, dann doch weiterhin der ÖBB entlang, dort wär am wenigsten Ackerbodenzerstörung.
Dass der Zustand in Greifenburg nicht mehr zeitgemäß ist, wird niemand in Abrede stellen. Aber muss man echt wieder völlig rücksichtslos die Felder queren. Wer solche Unsinnigkeiten wohl plant?????
Nach den letzten Vorfällen hat man den Eindruck, dass die Verwaltung in Kärnten die Gesetze so auslegt, wie es Ihnen am Besten passt.
Endlich wurde Anrainern die Parteistellung zuerkannt, die ihnen vom Gesetz her zusteht. Ungeheuerlich, was sich das Land Kärnten bezüglich Aushebelung von Bürgerrechten hier geleistet hat! Wenn im UVP-Verfahren festgestellt wurde, dass die Variante mit der Unterflurtrasse die beste ist, weil am wenigsten wertvolle landwirtschaftliche Flächen zerstört werden und auch kein zusätzlicher Transit angelockt wird, dann sollte diese auch umgesetzt werden.
@Burgi, was quasselst du von einer "Feststellung im UVP Verfahren, dass die Unterflurtrasse die beste sei" aber wann hat das Verfahren für die gesamte Ausbaustrecke denn überhaupt stattgefunden? 2009 - Nach der Übertragung der Bundesstraßen an die Länder im Jahre 2002 und der Festlegung einer Sonderfinanzierung für den Ausbau der B 100 Drautal Straße stellte sich heraus, dass die Tunnellösungen in Greifenburg nicht finanzierbar waren. Naja, vielleicht bringst was mit Variantenvergleich/Variantenwünschen durcheinander.
RH-Überprüfung 2024: Die projektierte bahnparallele U n t e r f l u r t r a s s e B 100 bildet das größte und kostenintensivste Einzelobjekt (Sie hätte Schnellstraßencharakter mit zu erwartenden höheren Verkehrswiderstand). Mit diesem Vorhaben wollte man eine kreuzugsfreie Querung mit der Weissenseestraße erreichen. Als Alternative hat man einen Kreisverkehr ohne Unterführung empfohlen. Eine andere Trassenführung wird es nie geben!
Nun beginnt der Verfahrensweg für die geplagten Greifenburger, die an Spitzentage etwa 900 LKWs durch ihren Ort weiter erdulden müssen oder gar dürfen. Dazu auch noch den Tourismusverkehr aus dem Norden und Osttirol.
Der Ball wird nun den Anrainern zugespielt.
Es ist schon verwunderlich, welche Meinungen da so vorherrschen. Denk mal darüber nach!
Na, "Senf", gibst Du hier auch Deinen Senf zum Besten? Anders kann man das wohl kaum bezeichnen - selten so eine kumulierte Verdrehung von Tatsachen gelesen. Die beste Stelle: "Eine andere Trassenführung wird es nie geben!" - Interessant, hättest Du vielleicht auch die Lottozahlen von nächster Woche für mich...?
@mathias 1000, ja hätt i für dich :-)
Vertief dich in die Chronologie des Projektes und die beiden RH-Berichte des Landes Kärnten, du wirst vielleicht auf das selbe Ergebnis kommen.
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