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Kinderbetreuungsplatz über FRIDA anmelden

Die digitale Anmeldeplattform des Landes Tirol für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte startet am 1. Dezember.

Mit 1. Dezember 2025 startet FRIDA, die digitale Anmeldeplattform für Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätze in Tirol. Das heißt: Grundsätzlich ist für alle Kinder bis 15 Jahre, die im Betreuungsjahr 2026/2027 erstmalig eine dieser Einrichtungen besuchen oder die Einrichtung wechseln, der Betreuungsbedarf digital über FRIDA einzumelden. Das Recht auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes gilt für Kinder ab dem zweiten Geburtstag.

„FRIDA ist der digitale Türöffner zu Kinderbildung und Kinderbetreuung. Wir leisten mit der Umsetzung des Rechts auf Kinderbildung und Kinderbetreuung Pionierarbeit in Österreich. Mit dem Tiroler Weg wird die Vergabe von Betreuungsplätzen transparenter und effizienter – für Familien, Gemeinden bzw. Erhalter sowie Einrichtungen gleichermaßen. Unser Ziel bleibt klar: Jedes Kind ab dem zweiten Geburtstag soll einen Betreuungsplatz bekommen, wenn er gebraucht wird. Damit schaffen wir echte Wahlfreiheit“, betont Landeshauptmann Anton Mattle.

Damit Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bestmöglich informiert sind, stehen unter www.tirol.gv.at/frida zahlreiche Informationen zur Verfügung: Fragen und Antworten, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, Kontaktmöglichkeiten und weiterführende Informationen. Dazu zählt der Kinderbildungsatlas ebenso wie Infos zur ID Austria – denn um die Plattform FRIDA zu nutzen, wird die ID Austria benötigt. 

„FRIDA vereinfacht die Anmeldung und sorgt für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung von Bildungs- und Betreuungsplätzen in ganz Tirol. Durch die Bündelung der Daten können Gemeinden und Erhalter die Vergabe effizient und transparent koordinieren. Damit verringert sich der Verwaltungsaufwand und es bleibt mehr Zeit für die persönlichen Gespräche“, erklärt Bildungslandesrätin Cornelia Hagele und verweist auf die neu geschaffene Koordinierungsstelle: „Die Platzvergabe folgt einem klaren Prozedere. Sollte einem Kind ab dem zweiten Geburtstag kein Platz direkt vermittelt werden können, greifen Koordinatorinnen und Koordinatoren unterstützend ein. Auch das ist ein Novum in Tirol.“

Das Wichtigste zu FRIDA im Überblick:

  • Anmeldefrist von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 (die ID Austria wird benötigt!)
  • Es gilt kein „First-come-first-served“-Prinzip. Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist spielt keine Rolle.
  • Die Anmeldung über FRIDA stellt keine fixe Zusage für einen Platz in der gewünschten Einrichtung dar. Die finale Zuteilung sowie die Zusage eines Betreuungsplatzes erhalten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nach Ende der zweiten Reihungsfrist im April 2026.
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden über den aktuellen Status des Anmeldewunsches per E-Mail auf dem Laufenden gehalten.
  • Änderungen können in der Anmeldeplattform bis zum Ende der Anmeldefrist vorgenommen werden.
  • Nach Ende der Anmeldefrist (31. Jänner 2026) startet die Reihung und Platzvergabe – zuerst bei den privaten Erhaltern (1. Februar bis 1. März 2026), dann bei den öffentlichen Erhaltern bzw. Gemeinden (1. März bis 1. April 2026).
  • Eine Kontaktaufnahme zwischen Einrichtung und Eltern ist jederzeit möglich.
  • Analoge Anmeldungen über die Gemeinden bzw. Einrichtungen sind in Ausnahmefällen möglich. Alle Anmeldungen sollen jedoch bestmöglich über FRIDA erfolgen – dort werden auch analoge Anmeldungen eingetragen und gesammelt.

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