Der Rechnungshof hat sich im Rechtsstreit mit der FPÖ um die Wahlkampfkosten-Prüfung zur EU-Wahl im Vorjahr wie angekündigt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. Der entsprechende Antrag sei in den vergangenen Tagen eingebracht worden, teilte Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth auf APA-Anfrage mit. Der VfGH muss nun die Grundsatzfrage klären, ob die Prüfkompetenz des Rechnungshofs nach dem Parteiengesetz verfassungskonform ist oder nicht, wie es die FPÖ sieht.

Der Rechnungshof hat nach der EU-Wahl und der Nationalratswahl im vergangenen Jahr erstmals nach dem neuen Parteiengesetz die Wahlwerbungsberichte der Parteien geprüft. Die FPÖ verweigerte jedoch bei der Kontrolle des EU-Wahlkampfberichts die Einsicht mit dem Argument, die Gesetzesgrundlage sei verfassungswidrig.
Neue Prüfkompetenz gemäß verschärftem Parteiengesetz
Gemäß dem 2022 verschärften Parteiengesetz müssen die Parteien ihre Berichte über die tatsächlichen Wahlkampfkosten in den 82 Tagen vor dem Urnengang ein halbes Jahr nach dem Urnengang aufgeschlüsselt dem Rechnungshof übermitteln. Der Rechnungshof prüft die Berichte anschließend und kann Unterlagen anfordern, auch Kontrollen an Ort und Stelle sind möglich.
Anders als bei der gesetzlichen Prüfung der Wahlwerbungsberichte zur EU-Wahl im Juni des vergangenen Jahres gibt es bei der Wahlkampfkostenprüfung der rund drei Monate später stattgefundenen Nationalratswahl offenbar dieselben Probleme nicht. Zwar steht auch hier noch das Ergebnis der Überprüfung des Wahlwerbungsberichts der FPÖ als einziger Partei aus. Diese werde man aber in den kommenden Wochen abschließen können, zeigte sich der Rechnungshof-Sprecher zuversichtlich.
Wahlkampfkosten bereits rückerstattet
Anders als bei der Nationalratswahl gibt es bei der EU-Wahl eine Wahlkampfkostenrückerstattung, die auch bereits ausgezahlt wurde. Errechnet wird diese „besondere Parteienförderung“ mit 2,5 Euro pro Stimmberechtigtem. Rückerstattet wird aber nur, was die Parteien auch tatsächlich an Wahlkampfkosten ausgegeben haben, und zwar im Verhältnis ihres Stimmanteils. Während ÖVP, Grüne und NEOS mehr ausgaben als ihnen als Sonderförderung zustünde, schöpften FPÖ und SPÖ diese nicht aus.
Konkret erhielt die stimmenstärkste FPÖ 3,7 Mio. Euro zurück, die ÖVP 4,2 Mio., die SPÖ 3,2, die Grünen 1,9 und die NEOS 1,7 Mio. Euro. Ausgegeben hatte die ÖVP mit 6,3 Mio. mit Abstand am meisten für den EU-Wahlkampf, die FPÖ laut Wahlwerbungsbericht 3,7 Mio. Euro, die SPÖ 3,3 Mio., die Grünen 2,7 Mio. und die NEOS 2,2 Mio. Euro.
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Dass der Rechnungshof den Verfassungsgerichtshof eingeschaltet hat, ist ein konsequenter Schritt, um die Kontroverse über die Prüfkompetenz nach dem Parteiengesetz rechtlich zu klären. Angesichts der wiederholten Versuche der FPÖ als klar rechtsgerichtete Partei, Kontrollmechanismen gegenüber ihrer Parteienfinanzierung infrage zu stellen, erscheint eine höchstgerichtliche Entscheidung umso wichtiger. Eine Klarstellung durch den VfGH schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern verhindert auch, dass demokratische Kontrollinstanzen durch politisch motivierte Argumentationen geschwächt werden. Für die Transparenz der Parteienfinanzierung und die Integrität des demokratischen Systems ist diese Klärung unerlässlich.
Eine Klärung dieser interessanten Frage durch den VfGH ist jedenfalls zu begrüßen. Ob bzw dass die FPÖ eine "klar rechtsgerichtete Partei" ist ist in diesem Zusammenhang allerdings vollkommen irrelevant.
Die Mißachtung und die Demontage rechtsstaatlicher Institutionen findet ein großes Vorbild bei Trump auf seinem Weg zu einem autokratischen System. Entsprechend der von Kickl propagierte Umbau zu einer plebiszitären Demokratie, die er so versteht, dass Initiativen zur Änderung von Verfassungsgesetzen über eine Volksabstimmung durchgesetzt werden können.Eine glatte Aushebelung der unabhängigen Justiz und ein Ende der Gewaltenteilung. Der negative Ausgang der Volksabstimmung zB zum AKW war gesetzlich nicht bindend, hatte aber politisch alternativlose Konsequenzen. Klingt es alles reichlich übertrieben, die Zeichen an der Wand sind aber unübersehbar.
Volksabstimmungen sind aber schon gesetzlich bindend...
Sorry, da bin ich leider ziemlich daneben gelegen .
Trotz meiner etwas voreiligen Einschätzung der Gesetzeslage bei Volksabstimmungen : Tiefes Misstrauen ist angezeigt, wenn eine Partei, die Orban und Trump als erklärte Vorbilder sieht und ein entspanntes Verhältnis zum russischen Regime hat, so vehement den Umbau unseres Staatswesen zu einer plebiszitären Demokratie unter einer Volkskanzlerschaft einfordert. Zu erwarten ist eher das Betreiben einer paternalistischen bzw. autokratischen Agenda durch Kampagnien und Desinformation, vor wenn es einmal gelungen, ist die freie Medienlandschaft zu beschädigen bzw zu unterwandern und Formate wie FPÖ -tv und AUF1 uä.als Qualitätsmedium zu etablieren. Volksbegehren die auch mit niedriger Stimmenanzahl zu verpflichtenden Volksabstimmungen führen sind da nicht unwillkommen.
Und das Volksbegehren ein recht gutes Geschäft sein können, das hat mit dem ganzen sicher nichts zu tun
. Wenn ein Volksbegehren mehr als 100.000 Unterschriften erzielt, kriegt der Initiator €17.100.-. Abzüglich der Gebühren bleiben so um die €13.700.- über...
Würde mich auch interessieren, was die FPÖ-EU-Abgeordneten vilimsky und haider dafür bekommen, dass sie ständig bei Veranstaltungen des weltweit grössten klimawandelleugner-vereins, dem trumpnahen heartland-institut, anwesend sind und dessen narrative verbreiten. Ein Verein mit einem milionenbudget gesponsert von Öl- und Tabakkonzernen....
"Vilimsky Redner bei US-Klimaleugner-Institut..."
https://www.krone.at/3525873
Typisch FPÖ, über alle schimpfen, aber selbst immer genauso "Dreck am Stecken"!
Kickl & Co weiß warum, eh klar.
Mein Gott, der Rechnungshof ; wenn kümmerts. Unter einer Volkskanzlerschaft wird dann ohnehin per Volksabstimmung die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes festgelegt.
Eh klar...,,!!!
@BB & HS: Volksabstimmungen hat es bisher auch schon ohne einen "Volkskanzler" gegeben. Leider wurden deren Ergebnisse oft von keiner Volkskanzlerschaft ignoriert. Also was bedeutet dies?
Welche?
Was wurde ignoriert?
z.B. die Sommerzeit als "Normalzeit" beizubehalten. Ist bereits 2Jahre her und nichts geschah. Trotzdem wird dies immer noch zur Sprache gebracht. So geht es halt weiter.....
So ein absoluter Schwachsinn. Bisher hat es in Österreich zwei Volksabstimmungen gegeben (am 5. November 1978 über ein Bundesgesetz zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in Österreich und am 12. Juni 1994 über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union). Die Ergebnisse sind bekannt, und ignoriert wurden sie nicht. Was will uns daher karlheinz mitteilen, außer dass er keine Ahnung hat und darauf offenbar auch noch stolz ist?
Das war aber kein Volksabstimmung...
Lass dir mal von wem die Unterschiede von Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung erklären. Letztere sind (in Österreich) selten, es gab genau 2 davon: 1978 über Kernenergie (Strichwort "Zwentendorf") und 1995 über den EU-Beitritt.
Natürlich hat es auch bisher zahlreiche Volksabstimmungen gegeben. Der Volkskanzler in spe hat in seinem Parteiprogramm halt verheißen, dass nach einem kleinen Umbau der Gesetzeslage mit einem Volksbehren bei 250000 erreichten Stimmen eine verpflichtende Volksabstimmung zu erfolgen hat, mit weitreichender Gesetzeskraft. Das nennt man dann Aufhebung der Gewaltenteilung. Na ja, der Volkskanzler regt an , das Volk entscheidet. Bei über 300000 Followern auf FPÖ tv läßt sich schon einiges bewegen.
@KH: Was das bedeutet? Lerne bitte Geschichte und Politische Bildung: VolksBEFRAGUNGEN sind quasi Umfragen, VolksBEGEHREN sind Meinungsäusserungen des Volkes, beide sind NICHT bindend, das Begehren muss allerdings ab 100000 Unterschriften im NR behandelt werden. Einzig und allein eine VolksABSTIMMUNG. ist bindend und verpflichtet die Regierung zu einem bestimmten Verhalten! 2 davon hats bisher gegeben: EU Beitritt und AKW Aus. Wenn man oft genug blaue Fakes verbreitet, werden diese trotzdem nicht wahr/besser.
Sicher wurde betreffend die SZ/WZ eine Volksabstimmung im Jahre 2023 durchgeführt. Es ging damals darum ob diesbezglich eine Befragung durchgeführt werden soll. Für den "Weisen" zur Beruhigung. Ich kenne den Unterschied den Sie meinen. So, nun bin ich raus.
@karlheinz: Sturheit, dein Name ist....! Auch wenn Du es nicht hören willst: es gab KEINE Volksabstimmung zu WZ/SZ ! Es gab 2018 eine EU weite Onlinebefragung und 2023 in Österreich ein Volksbegehren. Ein VB muss ab 100000 Unterschriften (hatte dies überhaupt soviel???) im Nationalrat behandelt werden, sonst nichts! Die EU weite Befragung nutzten 4,6 Mio Bürger, davon 3,2 aus Germanien um ihre Meinung kund zu tun, 80% waren pro Änderung. Es wurde aber nicht abgefragt, ob pro SZ oder pro WZ. Könnte man auch googeln.....
@karlheinz Falls Sie Amerikaner sind und Österreich mit Australien verwechseln, bin ich bei Ihnen.
@Hannes, google mal "Volksabstimmung Sommerzeit 2023". Sorry, sonst bin ich am "falschen Dampfer".
@kh: hartnäckig bist, das muss man Dir lassen! Wenn googelst kommst zum Ergebnis, das auch schon @ingruber zitiert hat, mit KI vertiefend recherchiert kommst auf Österreich, da wird die 2023-er Initiative als 'private Bürgerinitiative, die.....zu keiner gesetzlichen Regelung geführt hat...' beschrieben. Ok, google und KI. Auf der Parlamentshomepage wird unter 'Korrespondenz Nr.34 vom 23.01.2024' über die Behandlung eben dieses VOLKSBEGEHRENS aus dem Jahr 2023 berichtet. Was jetzt! Alternative Fakten, fake news der Systemmedien, von den Systemparteien gesteuerte Parlamentskorrespondenz oder schlichtweg Karl Heinzes Irrtum?
Übersicht mit (Google) KI:
"Es gab 2023 keine Abstimmung zur Sommerzeit, aber ein Volksbegehren 'Beibehaltung Sommerzeit' in Österreich erreichte 2023 die erforderliche Zahl von 168.705 Unterschriften."
Ein schönes Beispiel dafür dass KI-generierte Ergebnisse oft Blödsinn liefern und man sie immer kritisch hinterfragen muss. Die erforderliche Zahl waren natürlich nicht 168.705, sondern "nur" 100.000 Unterschriften.
@joe: https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Beibehaltung_Sommerzeit/files/Beibehaltung_Sommerzeit_20230509.pdf
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