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FPÖ will Kosten für EU-Wahl­kampf nicht prüfen lassen

Der Rechnungshof als Kontrollinstanz wendet sich deshalb an den Verfassungsgerichtshof.

Der Rechnungshof hat sich im Rechtsstreit mit der FPÖ um die Wahlkampfkosten-Prüfung zur EU-Wahl im Vorjahr wie angekündigt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. Der entsprechende Antrag sei in den vergangenen Tagen eingebracht worden, teilte Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth auf APA-Anfrage mit. Der VfGH muss nun die Grundsatzfrage klären, ob die Prüfkompetenz des Rechnungshofs nach dem Parteiengesetz verfassungskonform ist oder nicht, wie es die FPÖ sieht.

Die FPÖ will sich in Sachen EU-Wahlkampf vom Rechnungshof nicht prüfen lassen. Die Rückerstattung der Wahlkampfkosten hat sie, wie alle anderen Parteien, bereits erhalten. Foto: APA/Hochmuth

Der Rechnungshof hat nach der EU-Wahl und der Nationalratswahl im vergangenen Jahr erstmals nach dem neuen Parteiengesetz die Wahlwerbungsberichte der Parteien geprüft. Die FPÖ verweigerte jedoch bei der Kontrolle des EU-Wahlkampfberichts die Einsicht mit dem Argument, die Gesetzesgrundlage sei verfassungswidrig.

Neue Prüfkompetenz gemäß verschärftem Parteiengesetz

Gemäß dem 2022 verschärften Parteiengesetz müssen die Parteien ihre Berichte über die tatsächlichen Wahlkampfkosten in den 82 Tagen vor dem Urnengang ein halbes Jahr nach dem Urnengang aufgeschlüsselt dem Rechnungshof übermitteln. Der Rechnungshof prüft die Berichte anschließend und kann Unterlagen anfordern, auch Kontrollen an Ort und Stelle sind möglich.

Anders als bei der gesetzlichen Prüfung der Wahlwerbungsberichte zur EU-Wahl im Juni des vergangenen Jahres gibt es bei der Wahlkampfkostenprüfung der rund drei Monate später stattgefundenen Nationalratswahl offenbar dieselben Probleme nicht. Zwar steht auch hier noch das Ergebnis der Überprüfung des Wahlwerbungsberichts der FPÖ als einziger Partei aus. Diese werde man aber in den kommenden Wochen abschließen können, zeigte sich der Rechnungshof-Sprecher zuversichtlich.

Wahlkampfkosten bereits rückerstattet

Anders als bei der Nationalratswahl gibt es bei der EU-Wahl eine Wahlkampfkostenrückerstattung, die auch bereits ausgezahlt wurde. Errechnet wird diese „besondere Parteienförderung“ mit 2,5 Euro pro Stimmberechtigtem. Rückerstattet wird aber nur, was die Parteien auch tatsächlich an Wahlkampfkosten ausgegeben haben, und zwar im Verhältnis ihres Stimmanteils. Während ÖVP, Grüne und NEOS mehr ausgaben als ihnen als Sonderförderung zustünde, schöpften FPÖ und SPÖ diese nicht aus.

Konkret erhielt die stimmenstärkste FPÖ 3,7 Mio. Euro zurück, die ÖVP 4,2 Mio., die SPÖ 3,2, die Grünen 1,9 und die NEOS 1,7 Mio. Euro. Ausgegeben hatte die ÖVP mit 6,3 Mio. mit Abstand am meisten für den EU-Wahlkampf, die FPÖ laut Wahlwerbungsbericht 3,7 Mio. Euro, die SPÖ 3,3 Mio., die Grünen 2,7 Mio. und die NEOS 2,2 Mio. Euro.

9 Postings

TW-WU
vor 15 Stunden

Würde mich auch interessieren, was die FPÖ-EU-Abgeordneten vilimsky und haider dafür bekommen, dass sie ständig bei Veranstaltungen des weltweit grössten klimawandelleugner-vereins, dem trumpnahen heartland-institut, anwesend sind und dessen narrative verbreiten. Ein Verein mit einem milionenbudget gesponsert von Öl- und Tabakkonzernen....

"Vilimsky Redner bei US-Klimaleugner-Institut..."

https://www.krone.at/3525873

 
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Ist es so
vor 15 Stunden

Typisch FPÖ, über alle schimpfen, aber selbst immer genauso "Dreck am Stecken"!

🤑🤮🤑🤮🤑🤮🤑🤮

 
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defi
vor 17 Stunden

Kickl & Co weiß warum, eh klar.

 
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Bahner Bernd
vor 17 Stunden

Mein Gott, der Rechnungshof ; wenn kümmerts. Unter einer Volkskanzlerschaft wird dann ohnehin per Volksabstimmung die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes festgelegt.

 
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Hannes Schwarzer
vor 19 Stunden

Eh klar...,,!!!

 
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    karlheinz
    vor einer Stunde

    @BB & HS: Volksabstimmungen hat es bisher auch schon ohne einen "Volkskanzler" gegeben. Leider wurden deren Ergebnisse oft von keiner Volkskanzlerschaft ignoriert. Also was bedeutet dies?

     
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      r.ingruber
      vor einer Stunde

      Welche?

       
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      F_Z
      vor einer Stunde

      Was wurde ignoriert? 🤔

       
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      karlheinz
      vor 15 Minuten

      z.B. die Sommerzeit als "Normalzeit" beizubehalten. Ist bereits 2Jahre her und nichts geschah. Trotzdem wird dies immer noch zur Sprache gebracht. So geht es halt weiter.....

       
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