Der nach seiner Verurteilung im Buwog-Prozess seit Anfang Juni in der Innsbrucker Justizanstalt einsitzende Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) wird über Weihnachten und den Jahreswechsel noch im Gefängnis bleiben müssen. Mit Anfang Jänner wird der 56-Jährige dann eine Fußfessel bekommen bzw. in den elektronisch überwachten Hausarrest überwechseln dürfen, erfuhr die APA am Donnerstag aus sicherer Quelle.
Grassers Anwälte hatten bereits am 1. September einen entsprechenden Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest eingebracht. Zuletzt war der frühere Finanzminister (von 2000 bis 2007, Anm.) ebenfalls im September in die Schlagzeilen geraten, als er sich wegen eines plötzlich aufgetretenen gesundheitlichen Problems einer Notoperation in der Innsbrucker Klinik unterziehen musste.

Grasser befand sich daraufhin mehrere Wochen im Krankenhaus. Der gebürtige Kärntner lebt seit langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.
Grasser war Ende März im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden.
Die unmittelbare Zukunft des ebenfalls im Buwog-Prozess verurteilten Ex-Lobbyisten und früheren FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger war indes noch unklar. Der 66-jährige Tiroler hatte Ende Mai einen Antrag auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen gestellt und war damit im Oktober endgültig abgeblitzt. Der ehemalige langjährige Spitzenpolitiker stellte daraufhin ebenfalls einen Antrag auf Fußfessel. Die Sache befinde sich weiter „im Antragsstadium“, eine Entscheidung lag noch nicht vor, erfuhr die APA.
10 Postings
Wenn ein Asylwerber eine Tafel Schokolade stiehlt, sitzt er sicher länger.
Immer wieder nett zu beobachten wie sich die Gerichtsbarkeit bei solchen Fällen, wo es (Ex)Politiker betrifft, biegt. Man findet für solche Leute immer einen Ausweg. Mich würde es nicht wundern wenn man diesem Herrn noch einen Orden für seine schändliche Handlung verleihen würde. Abgesehen davon respektiere ich die Rechtsstaatlichkeit.
Ach - inwiefern hat sich hier die Justiz "gebogen" und "einen Ausweg gefunden"?
Meines Wissens: zuerst Urteil 8 Jahre, geändert auf 4 u. dann auf 2 Jahre. Die Fussfesseln gab es urspr. für 1 Jahr, wurde aber geändert auf 2 Jahre, damit Hr. Grasser in diesen Genuss kommen kann....nennt man dies nicht BIEGEN...soviel zur Gesetzgebung.
... ALLE Straftäter dürfen nach der Hälfte der Strafe Antrag auf -bedingte- stellen, sogar Irene ...
@Irene: es wurde nichts auf 2 Jahre abgeändert!!!! Die Strafe lautet nach wie vor auf 4 Jahre!!!! Zur Hälfte kann man einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.
@Karlheinz: wenn man so keine Ahnung hat,......1) die Gesetze macht immer noch die Legislative (Parlament) und nicht die Justiz (Thema Regeln für Fussfessel), 2) war eben diese Änderung schon von Zadic geplant, 3) ein Urteil, das immer noch von einer unabhängigen Justiz gefällt wird, ist erst NACH Ausschöpfen des Rechtsweges auch rechtskräftig, d.h. Grasser wurde zu 4 und nicht zu 8 Jahren verurteilt und 4) das Urteil wurde NICHT auf 2 Jahre herabgesetzt, die Vollstreckung kann aber u.a. wegen guter Führung zur Bewährung ausgesetzt werden!, meist nach der Hälfte und last but not least kann 5) bei einer Reststrafe von max. 24 Monaten eine Fussfessel beantragt werden! So, was von Deinen Unterstellungen bleibt jetzt übrig? NICHTS !
@Hannes, Ihren ersten Punkt dürfte irgendwie wohl mein letzter Satz beantworten. Mir ist bewusst, dass Gesetze im NR beschlossen werden. Weiteres ist reine Sichtweise über welche ich mich nicht weiter äußern will ( Beispiel @Irene ist nicht schlecht). Sehen wir weiter was nun mit dem Herrn Wöginger geschieht? Bis nun ist alles sehr komisch. Oder? Will ihm aber nichts unterstellen. Das machen wohl andere. Bin gespannt ob das auch eine Unterstellung sein soll und von der NICHTS übrig bleibt. Ankläger sind Weisungsgebunden, wogegen die Gerichtsbarkeit nicht. Warten wir's ab.
@Hannes, so unrecht hat @Irene nicht, hatte man doch ursprünglich Anspruch auf Fußfesseln bei einem Strafausmaß von einem Jahr. Die Gesetzgebung sieht nun für solche 2 Jahre vor und Grasser kommt dadurch halt in den Genuss, seine Reststrafe mit diesen zu verbüßen. Die Vorgaben für die Antragstellung hat sich eben nicht verändert. So dürfte es wohl auch von ihr gemeint gewesen sein. Warum gerade in dieser Zeit Zadic's Plan so rasch geändert wurde wirft dennoch Fragen auf. Trotzdem dürfte er wohl einer der ERSTEN sein der von dieser Änderung profitieren wird.
bleib locker Hannes
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