Im Begutachtungsverfahren zur Windkraftzonierung in Kärnten sind 29 Stellungnahmen beim Verfassungsdienst des Landes eingelangt. Sie reichten von klarer Befürwortung bis zur Ablehnung der Windkraft, einig waren sich die Beteiligten jedoch in der Forderung nach rechtlicher Klarheit. Diese liegt nun vor: Die Kärntner Landesregierung hat am Freitag die Ausweisung von vier Windkraftzonen beschlossen.
Laut Raumordnungsreferent LHStv. Martin Gruber und Energiereferent Sebastian Schuschnig folgt der Beschluss einer überparteilichen Vereinbarung aller vier Landtagsparteien. Die Zonierung umfasst die Gebiete Soboth-Lavamünd, Steinberger Alpe, Bärofen und Peterer Alpe. In all diesen Regionen bestehen bereits Anlagen oder laufende Genehmigungsverfahren. Außerhalb dieser Flächen, die nur 0,078 Prozent der Landesfläche betreffen, bleibt die Errichtung weiterer Windparks untersagt.
Die Zonierung wird nicht per Verordnung, sondern gesetzlich verankert und damit nur durch einen Beschluss des Landtags änderbar. Damit sollen Versorgungssicherheit und Landschaftsschutz gleichermaßen gewährleistet sein. Laut Schuschnig erfüllt Kärnten mit dieser Regelung auch die EU-Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III, die bis Februar 2026 umzusetzen ist.
Nach Vorlage im Regierungskollegium steht nun die Zustimmung des Landtags aus, die im Februar erwartet wird. Parallel dazu arbeitet die Österreichische Energieagentur an einer Analyse der sogenannten Winterstromlücke – dem zweiten Teil des parteiübergreifenden Kompromisses von Jänner 2025. Auf Basis dieser Ergebnisse will die Landesregierung Anfang 2026 über weitere Schritte in der Energiestrategie beraten.
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