Der Österreichische Behindertenrat ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung der 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihm sind über 85 Mitgliedsorganisationen organisiert. In einer Stellungnahme richtet sich der Rat nun an das Land Tirol, um die geplanten Änderungen im Tiroler Teilhabegesetz einzuordnen.
Aus Sicht des Österreichischen Behindertenrates ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass das Land auf Grundlage des Gesetzesentwurfs künftig Zuschüsse zu den Lohnkosten von Schulassistent:innen leisten kann. Aufmerksame Leser:innen werden bemerken, dass es sich hierbei um eine Kann- und keineswegs um eine Muss-Bestimmung handelt. In welchen Fällen diese Zuschüsse dann tatsächlich gewährt werden, will die Landesregierung durch Richtlinien erlassen. Nach Einschätzung des Behindertenrats führt diese Regelung aber zu Rechtsunsicherheit: Einerseits fehlen Einspruchsmöglichkeiten im Gewährungsverfahren und andererseits können die Ansprüche eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens (Begutachtungsprozess, parlamentarische Kontrollmöglichkeiten) nicht erfüllt werden.
Schulassistenz nur bei Bezug von Pflegegeld
Harsch kritisiert wird zudem, dass der Anspruch auf Schulassistenz in Zukunft einzig an den Bezug von Pflegegeld geknüpft sein soll. Der bislang geltende Passus, wonach auch eine erhöhte Familienbeihilfe zu Unterstützungsleistungen durch Schulassistent:innen führt, fällt im neuen Gesetz nämlich weg. Nach Einschätzung des Behindertenrats wird damit viel zu kurz gegriffen: „Grundvoraussetzung für chancengleiche Bildung für Schüler:innen mit Behinderungen ist aber, dass sich Unterstützung - hier in Form von Schulassistenz - am tatsächlichen Bedarf orientiert, und nicht budgetären (Spar-)Zwängen unterworfen wird. Diesen aber hauptsächlich am Pflegegeld festzumachen, greift viel zu kurz.“ Schließlich sei bereits 2023 durch das Handelsgericht Wien festgestellt worden, dass die Pflegegeldstufe kein aussagekräftiger Indikator darüber ist, ob Schüler:innen mit Behinderungen Unterstützung durch Assistenz benötigen oder nicht.
Anspruchskreis wird verkleinert
Stattdessen werde durch diese Änderung, in der das Pflegegeld als einzige Voraussetzung übrig bleibt, der Anspruchskreis stark verengt. Gerade Kindern im Autismus-Spektrum, mit psychischen Erkrankungen und Lernschwierigkeiten werde der Zugang zu Schulassistenz quasi verunmöglicht, befürchtet der Österreichische Behindertenrat. Aus diesem Grund wird gefordert, dass auch die erhöhte Familienbeihilfe als zweite Anspruchsvoraussetzung im novellierten Gesetz bestehen bleibt.
Darüber hinaus verlangt der Österreichische Behindertenrat, die Kann-Bestimmung in Sachen Finanzierung in eine Muss-Bestimmung zu verwandeln und die Wortfolge im Gesetz entsprechend zu ändern.
4 Postings
irgendwie vermittelt mir die Politik den Eindruck, dass sie sich bei den Kürzungen zuerst einmal bei denen austobt, die keine Lobby hinter sich haben... erschreckend!
Menschen mit Behinderungen haben eine sehr starke Lobby. Wenn man im Konkreten betrachtet, was es alles gibt und wieviel Geld dafür bereitgestellt wird, ist deine Aussage nicht gerechtfertigt. Nicht alles, was standardmässig finanziert wird, braucht es wirklich. Wir haben das teuerste Sozialsystem der Welt. Sobald auch nur irgendeine Kürzung kommt, reagiert man empört und es wird wieder Geld gestreut. Glaub' mir, Vieles ist nicht effektiv und zielführend.
Ich wünsche der Dolomitenstadt-Redaktion und allen 'Postern' gesegnete Weihnachtsfeiertage!
Es erscheint mir nicht in jedem Fall notwendig, dass weiterhin der Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe automatisch mit dem Einsatz einer Schulassistenz verknüpft wird. Es gibt verschiedenste Teilleistungsschwächen, die eines gezielten Coachings ausserhalb der Schule bedürfen. Ob im konkreten Fall zudem eine Schulassistenz nötig ist, sollte individuell überprüft und entschieden werden.
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