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Private Drohne behinderte Rettungseinsatz in Kärnten

Ein Hubschrauber musste seine Flugroute ändern. Der jugendliche Drohnen-Pilot wird angezeigt. 

Wie problematisch der Umgang mit privaten Flugdrohnen sein kann, zeigte sich am 30. Dezember im Skigebiet Gerlitzen. Gegen 13:10 Uhr landete der Rettungshubschrauber ARA 3 im Bereich der Neugartenabfahrt neben der Skipiste, um einen Einsatz zu unterstützen. 

Kaum war die Maschine am Boden, tauchte plötzlich eine Drohne im Nahbereich auf und flog mehrere Hundert Meter entlang der Piste davon – aus dem Sichtfeld der Alpinpolizei, die den Hubschrauber vor Ort einwies.

Zur selben Zeit befand sich der Rettungshubschrauber ALPIN 1 auf dem Rückflug von Villach nach Patergassen. Über Funk wurde die Crew vor der Drohne gewarnt, die im Flug eine erhebliche Gefahr dargestellt hätte. 

Der Pilot konnte rechtzeitig reagieren und die Flugroute anpassen. Wenig später tauchte die Drohne erneut auf – diesmal direkt über dem stehenden Hubschrauber ARA 3 – und landete anschließend im Bereich des Alpengasthofes.

Der vor Ort anwesende Alpinpolizist machte sich umgehend auf die Suche nach dem Piloten – und wurde rasch fündig. Gesteuert wurde die Drohne von einem 14-jährigen deutschen Jugendlichen, der sie vom Balkon seines Hotelzimmers aus gestartet hatte. Er lenkte das Gerät über die Kameraansicht, also außerhalb seines Sichtfelds. Außerdem war die Drohne weder registriert noch versichert. Die Mutter des Jugendlichen war vor Ort anwesend. 

Der Vorfall beeinträchtigte den Rettungseinsatz erheblich. Gegen den Jugendlichen wurde eine Anzeige nach dem Luftfahrtgesetz an die Bezirkshauptmannschaft Villach erstattet.

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