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In Österreich haben 4,8 Prozent der Kinder einen sogenannten „sonderpädagogischen Förderbedarf". Foto: iStock/Andrey Popov

In Österreich haben 4,8 Prozent der Kinder einen sogenannten „sonderpädagogischen Förderbedarf". Foto: iStock/Andrey Popov

Geistig behinderte Kinder viel seltener in Regelschulen

Studie weckt Zweifel an gleichberechtig­tem Zugang zu inklusiver Bildung. Angebot und Beratung sind entscheidend.

Eltern behinderter Kinder können seit den 1990ern wählen, ob diese in einer Sonderschule oder inklusiv in einer Klasse mit Kindern ohne Behinderung beschult werden. In der Praxis gibt es beim Zugang aber große Unterschiede je nach Bundesland und, wie eine aktuelle Studie zeigt, auch nach Art der Behinderung. Autistische und verhaltensauffällige Schüler besuchen etwa deutlich seltener eine Inklusionsklasse. Kommt eine geistige Behinderung dazu, ist die Hürde besonders groß.

In Österreich haben 4,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen wegen einer „dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung" einen sogenannten „Sonderpädagogischen Förderbedarf" (SPF). Neben dem Unterricht in separaten Sonderschulen gibt es für sie diverse inklusive Angebote, von Inklusionsklassen oder separaten Klassen in Regelschulen bis zu Inklusions- bzw. Integrationsklassen innerhalb von Sonderschulen, die von Kindern mit und ohne Behinderung gemeinsam besucht werden.

Im Österreich-Schnitt gab es zuletzt eine Inklusionsquote von über 60 Prozent, wobei die Bandbreite je nach Bundesland von knapp 50 Prozent in Wien bis zu über 80 in der Steiermark reicht. Für Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Arten von Einschränkungen liegen die Werte allerdings deutlich darunter. Das zeigt eine zuletzt im „International Journal of Inclusive Education" veröffentlichte Studie von Sabrina Temel und Barbara Gasteiger-Klicpera von der Uni Graz und Mario Steiner vom Institut für Höhere Studien (IHS).

Diagnose entscheidet bei Inklusionsquote mit

Demnach lernt unter Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten nur rund die Hälfte in einer Klasse mit Schülern ohne Behinderung, bei SPF-Schülern mit einer anderen Diagnose sind es 70 Prozent. Das exakt gleiche Bild zeigt sich bei Schülern mit einer Autismus-Spektrum-Störung, wobei für Mädchen bzw. Schüler mit einer anderen Umgangssprache als Deutsch die Wahrscheinlichkeit, eine Inklusionsklasse zu besuchen, noch einmal geringer ist. Sie werden stattdessen hauptsächlich in Sonderschulen unterrichtet.

Die größte Kluft zeigt sich in der Studie bei verhaltensauffälligen bzw. autistischen Schülern, denen zusätzlich eine geistige Behinderung diagnostiziert wurde. Nur etwas mehr als ein Fünftel der Kinder aus diesen beiden Gruppen werden in einer Inklusionsklasse beschult, unter SPF-Schülern mit anderen Diagnosen sind es an die 70 Prozent.

Intransparente Kriterien

Für das Autorenteam wird durch diese Zahlen der gleichberechtigte Zugang zu inklusiver Bildung ernsthaft infrage gestellt, die Kriterien seien nicht immer transparent und nachvollziehbar. Temel, Gasteiger-Klicpera und Steiner plädieren dafür, die Diagnose und Zuteilung von SPF-Schülern professioneller aufzustellen. Denn auch wenn formell die Eltern die Entscheidung treffen würden, wie ihr Kind beschult wird, hänge diese in der Praxis stark vom Angebot und der Beratung ab.

Dass SPF-Schüler mit bestimmten Arten von Behinderung eher in Sonderschulklassen unterrichtet werden, hat für die Studienautoren auch weniger mit Unterschieden beim Lernen als mit künstlichen Selektionskriterien zu tun. Immerhin sei belegt, dass Schüler mit geistiger Behinderung in Inklusionsklassen gleich viel oder sogar mehr dazulernen als in Sonderschulklassen. Auch insgesamt würden behinderte Schüler vom gemeinsamen Unterricht profitieren, für die anderen Schüler habe das oft keine negativen Folgen.

9 Postings

senf
gestern

"Immerhin sei belegt, dass Schüler mit geistiger Behinderung in Inklusionsklassen gleich viel oder sogar mehr dazulernen als in Sonderschulklassen. Auch insgesamt würden behinderte Schüler vom gemeinsamen Unterricht profitieren, für die anderen Schüler habe das oft keine negativen Folgen".

So die letzten beiden Sätze im obigen Bericht. Interessant wäre auch zu erfahren, inwieweit und wie viele der Lehrpersonen aktuell auch eine entsprechende Zusatzaubildung als Sonderpädagog:innen im jeweiligen Schulkörper vorweisen und dafür entsprechend eingesetzt werden.

 
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Annalies
gestern

So eine Studie mit prozentuellen Angaben finde ich vage. Es gibt eine breite Palette verschiedenster Einschränkungen und Behinderungen. Dabei geht es nicht nur um kognitive Fähigkeiten sondern auch um Störungen im Kontakt- und Sozialverhalten. Letztere sind regelmäßig bei Kindern mit Autismus und ähnlichen Formen zu beobachten. Für diese Kinder muss das Umfeld reizarm, überschaubar und ohne große emotionale Schwankungen sein. Deshalb sollte jedes Kind mit solchen individuellen Eigenheiten einer heilpädagogischen Beurteilung zugeführt werden. Ich verstehe den Wunsch der betroffenen Eltern, ihren Kindern alle Chancen auf eine möglichst selbstständige Entwicklung zu gewähren. Das schulische Umfeld kann jedoch nicht in jedem Fall die nötigen Voraussetzungen bieten. Deshalb werden in der entscheidenden Auswahl auch die Diagnosen herangezogen. Das betroffene Kind sollte von der Schulgemeinschaft profitieren können und die Möglichkeit besitzen teil zu haben, aber auch fähig sein, teil zu nehmen. Die Situation von LehrerInnen und MitschülerInnen sollte auch Beachtung in der Durchführbarkeit bekommen. Sorgfalt ist ein wesentlicher Bestandteil von Inklusion.

 
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    Annalies
    vor 12 Stunden

    Und Inklusion ist nicht ausschließlich die Aufgabe des Staates sondern primär ein Spiegel für gesellschaftliches Interagieren. Sind wie einmal ehrlich: Wer von uns hat schon 'mal ein Kind mit Behinderung zum Geburtstagsfest der eigenen Kinder oder einfach zum Spielen eingeladen?

     
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      r.ingruber
      vor 56 Minuten

      Ob die quotenbasierte Argumentation zielführend ist oder nicht, ob Inklusion ein Spiegel für gesellschaftliches Agieren ist oder nicht, ob man ein Kind mit Behinderung zum Geburtstagsfest "seiner eigenen Kinder (was, wenn diese selbst eine Behinderung hätten?) einlädt oder nicht – abgesehen davon, dass allein in der sprachlichen Aufbereitung dieser Erwägungen bis ins Äußerste separiert, ist die UN-Behindertenrechtskonvention ein völkerrechtlich bindendes Übereinkommen, für das nun einmal der Staat und, im gegenständlichen Diskurs, die Bildungsgesetzgebung und ihre Exekution maßgeblich sind.

       
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r.ingruber
gestern

Wenn ich recht informiert bin, dann hat in Tirol der Bezirk Lienz im Verhältnis zu seiner Größe bei weitem die meisten Sonderschulen. Wie das? Und wieso noch ein Verein???

Und was die niedrige Inklusionsquote in Wien angeht, hat schon Lukas Resetarits auf den Zusammenhang zwischen Migration und Schule aufmerksam gemacht: "Nix Deitsch kannta, mussta Kinder Sondaschule!"

 
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    Joe B. Tolliver
    vor 13 Stunden

    Schon Lukas Resetarits hat auch messerscharf erkannt "Mein Kind gut Kind - mein Kind B-Zug. B wie Bessa"

     
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Anthony Soprano
gestern

„Die Gründung eines Vereins zur Erhaltung der Sonderschule in Osttirol ist eine Nachricht, die aufhorchen lässt. Es ist absolut nachvollziehbar, dass Eltern und Lehrkräfte in einem oft überlasteten Regelschulsystem den geschützten Rahmen der Sonderschule als notwendigen Rückzugsort empfinden. Ich habe größten Respekt vor den Sonderpädagog:innen, die dort tagtäglich hervorragende Arbeit leisten.

Doch wir müssen ehrlich sein: Das aktuelle System zielt strukturell oft auf Abgrenzung statt auf Entfaltung ab. Die zitierte Aussage, Inklusion sei erst möglich, wenn Kinder sich ‚benehmen‘ oder mit ‚Messer und Gabel essen‘ können, ist zutiefst problematisch. Sie kehrt das Prinzip der Menschenrechte um: Teilhabe ist kein Privileg, das man sich durch Anpassung verdienen muss, sondern ein verbrieftes Recht laut UN-Behindertenrechtskonvention. Separation aufgrund von Unterstützungsbedarf ist eine Verletzung dieser Rechte.

Wer heute im Schulsystem arbeitet, kann sich ein vollumfänglich inklusives Angebot oft kaum vorstellen – das ist eine logische Folge der aktuellen Rahmenbedingungen. Doch anstatt am Status quo der Ausgrenzung festzuhalten, muss es unser gemeinsames Ziel sein, die Regelschulen so auszustatten, dass niemand mehr ausgesondert werden muss. Wer diese Vision vertritt, darf nicht als ‚romantischer Nestbeschmutzer‘ stigmatisiert werden, sondern sollte als Wegweiser für eine gerechtere Gesellschaft gehört werden.“

 
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    Osttiroler5437
    gestern

    Was ist das für ein Verein "zur Erhaltung der Sonderschule in Osttirol"?

     
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    Annalies
    vor 7 Stunden

    Mir ist nicht bekannt, dass Visionäre betreffend Inklusion als romantische Nestbeschmutzer bezeichnet werden. Nur klingt alles auf dem Papier einfacher als es sich in der realen Umsetzung präsentiert. Das Arbeiten mit Quoten finde ich in dieser Sparte nicht zielführend. Was mich zu dem Thema interessieren würde: wie viele Kinder mit hohem Förderbedarf besuchen Montessori-oder Waldorfschulen? Die Klassengröße und auch die Konzepte würden sich doch für eine inklusive Schulgemeinschaft anbieten. Nehmen eigentlich Privatschulen Kinder mit Förderbedarf auf?

     
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