Am 6. Juli des Vorjahres kam es in Stall im Mölltal zu einer Messerattacke: Ein 22-jähriger Kärntner soll mehrfach mit einem Steakmesser auf den Kopf eines Gleichaltrigen eingestochen und ihn damit bewusst zu töten versucht haben. Die acht Geschworenen waren sich beim Schuldspruch einig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Vorfall hatte sich während des Sommerfestes einer Perchtengruppe in Stall (Bezirk Spittal an der Drau) ereignet. Laut Anklageschrift habe der Angeklagte in alkoholisiertem Zustand nach einer glimpflich ausgegangenen Rangelei einen Amoklauf angekündigt. 20 Minuten später sei er - trotz aufrechten Waffenverbots - mit einem Steakmesser zurückgekehrt und habe „ohne Vorwarnung mehrfach" auf den Kopf eines Gleichaltrigen eingestochen, „solange bis die Klinge vom Steakmesser abbricht".
Das Opfer habe den Angriff „nur durch glückliche Umstände" überlebt, schilderte Staatsanwältin Sandra Agnoli dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz. Zwischen dem Angeklagten und dem Opfer habe es keine Auseinandersetzungen gegeben. Der 21-Jährige sei lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort und der Erste gewesen, den der Angeklagte nach seiner Rückkehr angetroffen hatte.
Massive Gewaltanwendung
Nach eigenen Angaben war der 21-Jährige gemeinsam mit einer Freundin unterwegs Richtung Auto, als sich der Angeklagte von hinten näherte. „Ich sah ihn nicht kommen", so das Opfer. Die Warnschreie seiner Begleiterin kamen zu spät: „Ich hörte es krachen und spürte Schmerzen. Dass es ein Messer war, habe ich zuerst gar nicht mitbekommen." Nachdem die Klinge des Messers abgebrochen war, konnte der 21-Jährige Richtung Festgelände laufen.
Der Angeklagte selbst konnte nicht mehr selbstständig nach Hause gehen, wie sein Vater dem Gericht erklärte. Er sei von der Freundin seines Sohnes alarmiert worden und habe seinen Sohn nach Hause gebracht. Dort sei der Angeklagte kurz darauf von der Polizei in seinem Bett vorgefunden und verhaftet worden.
Eine gerichtsmedizinische Untersuchung des Opfers ergab, dass die Verletzungen mit massivster Heftigkeit entstanden sein mussten. Es wurde an der rechten Gesichtshälfte eine Schnitt- und Stichverletzung festgestellt - von der Wange, über Augenwinkel, Ohr bis zur Schläfe - die eine Arterie getroffen hatte. Zwei chirurgische Eingriffe am selben Tag seien notwendig gewesen, um die Blutung zu stoppen. Eine weitere Verletzung habe im Kieferbereich einen Gesichtsnerv vollständig durchschnitten, mit einer Gesichtslähmung und Einschränkungen beim Schlucken und Sprechen zur Folge. Dabei sei es auch zu einem mehrfachen Kieferhöhlenbruch gekommen.
Sachverständige Alexandra Meierhofer drückte sich vor Gericht wie folgt aus: „Man hat ihm das Messer wirklich ins Gesicht gerammt!" Und: „Man kann nur von Glück sprechen, dass die Rettungskette so schnell in Gang gesetzt wurde, sonst wäre der Mann verblutet." Die Narbe im Gesicht werde auf jeden Fall sichtbar bleiben, ob eine vollständige Ausheilung der Einschränkungen möglich ist, könne noch nicht gesagt werden.
Messerangriff trotz Waffenverbots
Erschwerend kam laut Staatsanwaltschaft für den Angeklagten hinzu, dass es bereits aufgrund einer Körperverletzung auf einer Weihnachtsfeier im Jahr 2023 zu einer Diversion mit einem Waffenverbot gekommen war. Damals hatte er mit 1,9 Promille Alkohol im Blut einer Frau, die ihn in seinem aggressiven Zustand zu beruhigen versucht hatte, mit einem Metallaschenbecher ins Gesicht geschlagen und ihr dabei einen Zahn ausgeschlagen.
Der Vater des Angeklagten bezeugte dem Gericht, dass sich sein Sohn zu diesem Zeitpunkt in einem Ausnahmezustand befunden hätte: „So habe ich ihn noch nie gesehen. Er hat mich nicht einmal erkannt." Schuld daran sei der Konsum von Schnaps gewesen. Den vertrage er schlecht, so der Angeklagte. Auch beim Sommerfest habe er jedoch - neben Wein und Bier - wieder Schnaps konsumiert.
Mehrere Zeugenaussagen bestätigten, dass sich der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige auf dem Fest in einem alkoholisierten, jedoch nicht besorgniserregenden Zustand befunden hatte. Zwei Atem-Alkoholbestimmungen ließen darauf schließen, dass zum Tatzeitpunkt eine Alkoholisierung zwischen 1,3 und 2,6 Promille im Blut bestanden habe. Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten bestätigte dem Angeklagten in der ursprünglichen Version einen atypischen Rausch mit tiefgreifender Bewusstseinsstörung. Weitere polizeiliche Ermittlungen und Auswertungen hätten jedoch ergeben, dass lediglich eine „Enthemmung durch den Alkohol" vorgelegen, eine „Herabminderung der Steuerungsfähigkeit" jedoch nicht gegeben gewesen sei.
Urteil einstimmig
Auch wenn dem Angeklagten die Tat „von Herzen leid" tue und er in Zukunft keinen Alkohol mehr trinken werde, die Geschworenen waren sich in ihrem Schuldspruch einig. Mildernd anzurechnen seien dem 22-Jährigen sein bisher ordentlicher Lebenswandel, dass es beim Versuch geblieben, seine Alkoholisierung und seine teilweise Schadenswiedergutmachung gewesen, so die Richterin. 5.000 Euro wurden dem Privatbeteiligtenvertreter des Opfers bar im Gericht überreicht. 1.000 Euro sollen noch folgen. Die Vorhaft wird auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.
Ein Posting
Unfassbar, was dem Opfer passiert ist! Ich wünsche dem jungen Mann weiterhin gute Genesung und dass so wenig wie möglich Einschränkungen zurückbleiben.
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