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Schulassistenz steht auf wackeligen Beinen

Eine Richtlinie regelt künftig die Unterstützung. Welche Kinder berücksichtigt werden, ist unklar.

Das Ringen um die Schulassistenz geht in die nächste Runde: Den Ausgangspunkt der Debatte bildete ein Gesetzesentwurf der Tiroler Landesregierung zur Novellierung des Teilhabegesetzes, in dem der Anspruch auf Schulassistenz für Kinder mit Behinderung bis dato geregelt wird. Der Knackpunkt dieser vorgelegten Novelle bestand darin, dass nur mehr der Bezug von Pflegegeld als Voraussetzung für eine Schulassistenz übrig bleiben sollte und, anders als bisher, Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe keinerlei schulische bzw. lebenspraktische Unterstützung durch Assistenzkräfte mehr erhalten würden.

Schnell wurde Kritik an dem Entwurf laut, in zahlreichen Stellungnahmen kritisierten unter anderem die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Lebenshilfe, der Behindertenbeirat sowie mehrere betroffene Eltern, dass der Wegfall der erhöhten Familienbeihilfe viele Kinder mit Behinderungen ausschließe und ihnen so die schulische Teilhabe erschwere.

Pflegegeld fällt als Voraussetzung weg

Tatsächlich reagierte die Landesregierung und überarbeitete die Novelle. Doch anstatt die erhöhte Familienbeihilfe wieder in das Gesetz aufzunehmen, wurde im aktuellen Entwurf nun auch das Pflegegeld als Anspruchsvoraussetzung gestrichen. Wem unter welchen Bedingungen künftig eine Schulassistenz gewährt wird, soll laut der überarbeiteten Regierungsvorlage stattdessen in einer Richtlinie festgelegt werden.

Landesrätin Cornelia Hagele steht nun vor der Aufgabe, die entsprechende Richtlinie auszuarbeiten, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Schulassistenz besteht. Foto: Land Tirol/Sedlak

Diese Richtlinie habe „das Vorliegen einer Behinderung und eines Bedarfs an Schulassistenz“ festzustellen, wie es im Gesetzesentwurf heißt. Nach welchen Kriterien diese Prüfung erfolgen soll, steht aber noch in den Sternen, die besagte Richtlinie gibt es nämlich noch nicht. Damit ist im Moment völlig unklar, welche Kinder und Jugendliche nach den Plänen der Tiroler Landesregierung künftig Anspruch auf eine Schulassistenz haben sollen und - besonders zentral - welche nicht.

Obwohl die genauere Ausgestaltung des Verfahrens noch nicht feststeht, werden die Kosten für die Prüfung bereits beziffert. In den erläuternden Bemerkungen zum Gesetzentwurf ist diesbezüglich von jährlichen Kosten in der Höhe von rund 75.000 Euro für das Land die Rede. Nach bisheriger Einschätzung werde nämlich „zur Prüfung eines bedarfsgerechten Einsatzes der Schulassistenz und des Vorliegens einer Behinderung sowie einer gesamthaften Betrachtung der Umstände“ eine zusätzliche Planstelle benötigt.

Änderung ohne parlamentarischen Prozess möglich

Das ist aber noch nicht der einzige Punkt, der heikel ist. Aus der Verschiebung der Anspruchsvoraussetzungen vom Gesetz in eine Richtlinie resultiert nämlich auch eine veränderte Rechtsqualität, da Einspruchsmöglichkeiten fehlen. Die Tiroler Grünen machen zusätzlich darauf aufmerksam, dass eine Richtlinie jede Woche in der Regierungssitzung geändert werden kann, ohne das Gewährungsverfahren durchlaufen zu müssen.

Die Grüne Sozialsprecherin Zeliha Arslan kritisiert die Überarbeitungen und prognostiziert eine enorme Verschlechterung zulasten von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Foto: Grüne Tirol

„Statt klarer Anspruchsgrundlagen schafft die Landesregierung maximale Flexibilität - allerdings nicht für die Betroffenen, sondern für sich selbst“, heißt es dazu von Grünen-Sozialsprecherin Zeliha Arslan. Auch vonseiten der Tiroler NEOS wird Kritik laut, sie orten eine Politik des „stillen Kämmerleins“, da nicht mehr der Landtag, sondern die Landesregierung darüber entscheide, ob Schulassistenz gewährt wird.

Auf Verwunderung stößt bei den Liberalen ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs, der ausgerechnet der Bildungsdirektion ein Anhörungsrecht einräumt, sollte ein solches vor der Gewährung eines Zuschusses notwendig sein.

NEOS-Klubobfrau Birgit Obermüller wundert sich über das Anhörungsrecht, das der Bildungsdirektion eingeräumt werden soll. Foto: Dolomitenstadt/Pirkner

„Das ist ein mehr als interessanter Aspekt, wollte Landeshauptmann Mattle die Bildungsdirektionen doch noch vor wenigen Tagen im Zuge der Reformpartnerschaft abschaffen. Jetzt soll diese aber sogar in der Novelle des Teilhabegesetzes eingebunden werden. Da stelle ich mir die Frage, ob in der ÖVP die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut", heißt es dazu von NEOS-Klubobfrau Birgit Obermüller.

Die Gesundheits- und Bildungslandesrätin Cornelia Hagele hält hingegen an den Plänen fest und betont, dass man auf diese Weise wesentlich bedarfsorientierter handeln könne. Zentral sei bei der Ausarbeitung der Richtlinie, durch die Betrachtung des gesamten Klassenverbundes eine Stigmatisierung von Schüler:innen mit Unterstützungsbedarf zu verhindern und einen bedarfsorientierten und flexiblen Einsatz der Schulassistenz zu sichern, schließlich ist der Bedarf in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Im laufenden Schuljahr 2025/26 werden rund 30.000 Unterstützungsstunden für 1.400 Schüler:innen geleistet.

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Ein Posting

ruhigblut
vor 12 Stunden

....so schnell "hebelt" man Gesetze aus.....:-((....ist ja fast wie in da Lotterie ob man an Anspruch zuerkennt bekommt oder nicht...

 
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