Im Frühjahr 2007 brachte der SPÖ-Landtagsclub einen Antrag im Tiroler Landtag ein, der die Erstellung eines Etappenplans für barrierefreie Amtsgebäude und öffentliche Einrichtungen forderte. Wenig später wurde der Etappenplan beschlossen und damit die Landesregierung beauftragt, einen solchen zu entwickeln und umzusetzen.
Zehn Jahre später wurde die Landesregierung gesetzlich zusätzlich dazu verpflichtet, einen Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erstellen. Damit sollte das Land ein strategisches Steuerungsinstrument erhalten, das unter anderem auch den Bereich Barrieren und Barrierefreiheit umfasst. Mit einem Regierungsbeschluss 2019 stimmte die Landesregierung der Erstellung des Aktionsplans zu, die Annahme des fertigen Plans erfolgte fünf Jahre später.
Untersuchung durch Landesrechnungshof
Beide Dokumente, sowohl der Tiroler Etappenplan für Barrierefreiheit als auch der Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, wurden im Rahmen einer Initiativprüfung vom unabhängigen und weisungsfreien Landesrechnungshofs unter die Lupe genommen.
Der Fokus lag dabei auf der baulichen Barrierefreiheit von Amts- und Verwaltungsgebäuden sowie Schulen des Landes Tirol. Öffentliche Gebäude der Gemeinden, wie Pflichtschulen oder Altersheime, sowie andere Landesgebäude, wie Museen oder Straßenmeistereien, waren nicht Gegenstand der Prüfung.

Die Auswertung des Landesrechnungshofs ergab, dass in den Jahren 2010 bis 2024 insgesamt 110 Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt wurden. Allerdings kritisierte der Rechnungshof, dass die dafür aufgewendeten Finanzmittel nicht nachvollziehbar berechnet werden konnten.
Grad der Barrierefreiheit unklar
Auch Aussagen darüber, bis zu welchem Grad die Barrierefreiheit tatsächlich erfüllt wurde, seien aufgrund unvollständiger Dokumentationen und wenig aussagekräftiger Evaluierungen nicht möglich. Daher empfahl der Landesrechnungshof eine vollständige Neuevaluierung aller Landesgebäude, die Formulierung klarer Strategiepläne und ein verpflichtendes Barrierefreiheitskonzept bei Bauvorhaben des Landes Tirol.
Hinsichtlich des Etappenplans wurde unter anderem beanstandet, dass zu Beginn keine vollständige Übersicht über alle Landesgebäude vorlag und deshalb eine Bewertung des tatsächlichen Umsetzungsstandes nicht möglich war. Außerdem seien die Maßnahmen, Kosten, zeitliche Umsetzungsziele und Prioritäten nicht festgehalten worden.
Als nicht nachvollziehbar aus Sicht des Landesrechnungshofs werden die Aufwendungen ab 2019 bezeichnet, da Maßnahmen zur Barrierefreiheit seither großteils in Gesamtbudgets enthalten waren und eine isolierte Aufwandsbetrachtung daher nicht möglich war.
Im Falle des Tiroler Aktionsplans wurden im Speziellen dessen mangelnde Steuerbarkeit und Überprüfbarkeit, der verzögerte Beginn fachlich zentraler Maßnahmen sowie die Verwendung stark vereinfachter Checklisten kritisiert. Letztere erlaubten nur eine oberflächliche Prüftiefe, wodurch die Ergebnisse neu erhoben werden müssten.
Barrierefreiheitsausweis
Zudem regte der Landesrechnungshof an, einen „Barrierefreiheitsausweis“ für alle Landesgebäude einzuführen. Ein solcher Ausweis wäre öffentlich einsehbar und würde zeigen, wie gut ein Gebäude für verschiedene Arten von Behinderungen geeignet ist.
3 Postings
By the way: Eines ist klar, Lienz ist nicht barrierefrei. Weder die Stadt noch die Bewohner. Als ich temporär im Rollstuhl saß, musste ich bei Einkäufen oft auf die Straße wechseln, da der Gehsteig aufgrund von Beschädigungen kein Weiterfahren zuließ. Obwohl ich - natürlich schon aus Selbstschutz - ganz am Rand gefahren bin, wurde ich andauernd angehubt (!). Bei der Nächsten Gelegenheit wollte ich wieder auf den Gehsteig wechseln, aber da es lange keine Gelegenheit mehr gab über den hohen Gehsteigrand hinauf zu kommen und mir auch keiner helfen wollte (ca. 5 Menschen sind an mir glotzend vorbeigegangen und haben, trotzdem ich um Hilfe gebeten habe, nicht reagiert und sind direkt an mir vorbei gegangen) Desweiteren gibt es Lokale in LZ die zwar eine Behindertenplakette an der Eingangstür haben, man aber über Stiegen in den Keller muss um auf die Toilette zu kommen. Gottseidank war dieser Zustand bei mir nur temporär.
wie barrierefrei ist eigentlich die Pflasterung in der Innenstadt?
Barrierefrei heißt nicht rollstuhl- oder behindertengerecht. Machen Sie sich ein Bild, bevor sie ihre Frage öffentlich in einem Forum deklarieren. Wer soll ihnen antworten? Bitte informieren Sie sich unter:
https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Barrierefreiheit.html Sie sollen sich dabei auch die Frage stellen, was alles zur öffentlichen Platzpflasterung der Innenstadt gehört und sie werden staunen.
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