Wie berichtet, befindet sich die Schulassistenz in Tirol im Moment in einem ungewissen Schwebezustand: Anfang Februar wurde mit der Novellierung des Tiroler Teilhabegesetzes beschlossen, dass erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeldbezug als Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Stattdessen soll eine neue Richtlinie situationsbezogene Entscheidungen ermöglichen. Diese ist aber, obwohl das Gesetz bereits mit 1. April in Kraft tritt, noch ausständig.
Gemeinde finanziert, Land liefert Zuschuss
Weitgehend unangetastet blieb im reformierten Teilhabegesetz die Finanzierungsfrage: Derzeit werden Schulassistent:innen vom Schulerhalter, in den meisten Fällen ist das die Gemeinde, finanziert und durch das Land Tirol bezuschusst.
Diese Verteilung soll auch in Zukunft beibehalten werden: Entsprechend hieß es in der Regierungsvorlage für die Gesetzesänderung, dass das Land Tirol den Erhaltern von Schulen Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren „kann“.
Gemeindeverbandspräsident nimmt Bund in die Pflicht
Von Karl-Josef Schubert, Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes und ÖVP-Bürgermeister, kommt vor diesem Hintergrund nun ein Ultimatum: Gegenüber ORF Tirol und Tiroler Tageszeitung richtete er allen Gemeinden die Empfehlung aus, „im kommenden Herbst nur dann Schulassistenten zu beschäftigen, wenn der Bund unsere Finanzierungslücke schließt.“

Derzeit würden die Gemeinden nämlich „auf mehr als 60 Prozent der Kosten sitzen bleiben“, wird Schubert in der Tiroler Tageszeitung zitiert.
Grüne attestieren „Chaos“
Als „ungeheuerlich“ bezeichnet die Grüne Sozialsprecherin Zeliha Arslan diese Entwicklung und unterstellt der ÖVP „Chaos und Unprofessionalität“: „Zuerst wurden die Eltern und Kinder von ÖVP-Landesrätin Cornelia Hagele vor den Kopf gestoßen, indem der rechtlich geregelte Anspruch gesetzlich ausgehöhlt wurde. Dann bleibt die Landesrätin die neue Richtlinie bis heute schuldig, in der die Ansprüche geregelt werden sollen. Und jetzt droht auch noch ÖVP-Bürgermeister und Gemeindeverbandspräsident Josef Schubert den Eltern, dass Gemeinden die Schulassistenz nicht mehr finanzieren werden. Die Verunsicherung, die die ÖVP hier betreibt, ist einer Regierungspartei absolut unwürdig“, so Arslan in Richtung ÖVP.
17 Postings
Was ist in dem Artikel relevant: Bisher wurden die Kosten für die Schulassistenz von den Gemeinden getragen, ein Zuschuss erfolgte vom Land. Dann wurden die Gewährungsrichtlinien verändert in der Weise, dass die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe oder ein Pflegegeldbezug nicht automatisch einen Anspruch auf Schulassistenz beinhaltet. Und zuletzt wurde die Forderung nach einer Finanzierung durch den Bund eingebracht. Frage: Wenn man die bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung der Schulassistenz verändert, wie lauten die 'neu' erarbeiteten konkret? Ich nehme an, dass es, durch die Überprüfung individueller Anspruchsberechtigung anstatt automatischer Bereitstellung, zu einet deutlichen Kostenreduktion kommen wird. Kann dadurch nicht die bisherige Finanzierung ( Gemeinden, Land) weiterhin gewährleistet werden?
Die "neu" erarbeiteten Voraussetzungen zur Gewährung von Schulassistenz wurden noch nicht erarbeitet. In jedem Fall aber werden sie nicht per Gesetz, sondern per Richtlinie festgelegt und fallen somit allein in die Kompetenz der Regierung, nicht in jene des Tiroler Landtages. Wer wieviel Schulassistenz bekommt, wurde bisher durch den FIDS (Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik) empfohlen, aus erhöhter Familienbeihilfe und/oder Pflegegeld errechnete sich lediglich die Bezuschussung der Schulerhalter durch das Land. Gleichviel wie hoch die Treffsicherheit dieser Kriterien ist, fällt eines weg, wird's logischerweise weniger treffen.
Danke für die Info! Glauben Sie, aus beruflicher Erfahrung, dass die Festlegung von Richtlinien unzureichrnd ist?
Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. (Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz)
@Annalies: Meine berufliche Erfahrung hat damit nichts zu tun. Das Posting war lediglich zur Differenzierung des etwas unterkomplexen Vortrags der Materie durch die ÖVP gedacht.
Herr Ingruber, die Differenzierung Verfassungsrecht- Bundesgrundgesetz und die Richtlinienerstellung finde ich komplex. Aber jetzt verstehe ich die Kompetenzverteilung besser. Danke!
"Ich finde das System jetzt für eine Zumutung für die Kinder, für die Eltern und für die Pädagoginnen. Es ist eine Zumutung für die Kinder, mit vier Erwachsenen in einem Raum einen Vormittag und einen Nachmittag zu verbringen." (So eine Stimme aus der Landes- und Gemeindepolitik)
selbstverständlich müssen die Verantwortungen für eine Schulassistenz übernommen und gesehen werden! Dennoch ist das eine Aufgabe des Bundes oder Landes und kann nicht den Gemeinden auf das Auge gedrückt werden! Die Lehrer werden ja schlussendlich auch nicht von der Gemeinde bezahlt!
Was für eine Blamage für unser ohnehin sehr marodes Bildungssystem! Hätte auch nur ein einziger der Entscheidungsträger:innen ein Kind mit Unterstützungsbedarf, würde so etwas vermutlich nicht passieren. Kinder haben ein Recht auf Bildung und wenn sie dafür Unterstützung durch die Begleitung einer Schulassistenz brauchen, sollte ihnen das selbstverständlich ermöglicht werden. Wenn schon nicht die Menschlichkeit zählt, dann kann man wohl nur noch darauf hoffen, dass die Politik irgendwann doch noch verstehen wird, dass diese Kinder die Zukunft unseres Landes sind, auch aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet!
Diese Kinder sind die Zukunft unseres Landes! Sarkasmus oder? Und sie glauben den leistungsfähigen Kindern bringt diese Inklusion Vorteile in der Bildung? Ich befürchte das Gegenteil!
Mit der Einstellung, die Sie hier vortragen, kann es noch ein schönes Stück dauern. Aufzuhalten ist es mit Sicherheit nicht!
Diese Kinder sind die Zukunft, sofern ihnen von Leuten mit Ihrer Geisteshaltung neben Mitteln nicht auch noch ihr Zweck abgesprochen wird.
da Ihnen die leistungsfähigkeit ja offenbar wichtig ist: diese kinder können und wollen leisten, aber brauchen entsprechende unterstützung, um das in ihrem individuellen tempo zu tun. und genau darum geht es, ohne entsprechende unterstützung durch schulassistenz werden diesen kindern ihre potenziale geraubt, nur um dann von menschen wie Ihnen erst wieder als nicht profitabel für unsere leistungsgesellschaft deklariert zu werden. Niemand sagt, dass Inklusion einfach ist, es braucht finanzielle Mittel, Fachpersonal in Bildungseinrichtungen und entsprechende Strukturen, aber ohne grundlegenede gemeinsame Wertehaltung und Solidarität nützt das alles halt auch nichts!!!
Das ist erbärmlich!
Der Bund könnte einen Teil der Kosten für Berater, Coaches und Spin-Doktoren der BR ( lt. Angaben von Hrn. Hafenecker 28 Mio./jährl.) verwenden, um die Schulassistenz (nach individueller Bedarfsüberprüfung) weiterhin zu finanzieren.
Hafenecker? Ist das nicht der rechtskräftig verurteilte Urkundenfälscher, der immer noch für die FPÖ im Parlament sitzt?
@dolo Ja, er hat sich eine Covid-Impfbescheinigung 'gekauft' um an einer Veranstaltung teilzunehmen. Ist alles, was er behauptet, dadurch unwahr? Für mich nicht. In der Politik wird leider gelogen, dass sich die Balken biegen. Man denke an die 'Wahrheitselastizität' von z.B. Nehammer, Brunner, Luger und auch Schilling. Die Zahl von 28 Mio./jährl. für Berater,.. entstammt der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Anstatt sich einen großen Stab an Mitarbeiter/innen und zusätzlichen Berater/innen zu leisten, könnte ein Teil dieses Geldes in die Schulassistenz investiert werden.
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