Unter dem pathetischen Schlagwort der „Reformpartnerschaft“ wurde bei der Landeshauptleutekonferenz im Juni 2025 eine stärkere Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden angekündigt. Als Gegenstände dieser Zusammenarbeit wurden die Bereiche Verwaltung, Energie, Gesundheit und Bildung definiert.
„Schlanker Staat“ als Zielsetzung
Konkrete Pläne wurden nun aus dem hauptsächlich von Staatssekretär Alexander Pröll verantworteten Themenblock der Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung laut, dessen Ziel es ist, bestehende Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung abzubauen, rechtliche Rahmenbedingungen zu straffen und so den Weg zu einem schlankeren Staat zu beschreiten.

Gesetzesänderung soll digitale Technologien erlauben
Dazu wurde nun eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes (AVG) angekündigt, welche die rechtlichen Grundlagen für Behörden schaffen soll, digitale Technologien künftig rechtssicher einsetzen zu können.

Demnach wird auf automatisierte sowie antragslose Verfahren anstelle von menschlichen Entscheidungen gesetzt, um eine „bürgerfreundlichere, effizientere und für alle zugängliche Verwaltung“ zu schaffen. Im Wesentlichen soll die Gesetzesnovelle, die von der Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Tirol als aktuellem Landeshauptleutekonferenz-Vorsitz präsentiert wurde, vier Punkte umfassen.
Chatbots und automatische Verfahren
Erstens sollen Chatbots in Verwaltungsverfahren zum Einsatz gelangen. Diese KI-Tools sollen Bürger:innen nicht nur beim Ausfüllen von Formularen unterstützen, sondern Anliegen auch direkt einbringen. Zwar existieren bereits diverse kommunale Chatbots, diese liefern derzeit aber hauptsächlich Informationen. Künftig sollen sie auch Anträge aufnehmen und direkt an die zuständige Behörde weiterleiten können.
Außerdem sollen sogenannte No-Stop-Verfahren implementiert werden, bei denen Verfahren automatisch eingeleitet und durchgeführt werden, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Gelebte Praxis ist dieses Verfahren bereits bei der antragslosen Familienbeihilfe oder der automatischen Arbeitnehmerveranlagung, die Novelle schafft nun die allgemeine gesetzliche Grundlage dafür.
Automatisierte Erledigungen und Online-Banking
Ebenfalls möglich sein sollen künftig vollautomatisierte Entscheidungen in einfachen und standardisierten Fällen. Während bisher jede behördliche Entscheidung eine menschliche Genehmigung benötigte, soll diese Letztentscheidung in bestimmten Fällen nun computerbasiert erfolgen. Mit der vierten Neuerung will man dem Umstand gerecht werden, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung Online-Banking nutzen. In Zukunft sollen demnach bei Verwaltungsstrafen statt Erlagscheinen QR-Codes eingesetzt und digitale Zahlungsarten ermöglicht werden.
Barrierefreiheit
Abschließend betont wird vonseiten der Reformpartnerschaft, dass die Änderungen auch im Sinne der Barrierefreiheit bedeutsam seien: Digitale Verfahren können rund um die Uhr genutzt werden, unabhängig von Ort und Öffnungszeiten. Sprachunterstützung, einfache Dialogsysteme und automatisierte Abläufe sollen zudem dazu beitragen, die Verwaltung unabhängig von Sprache, Bildung oder körperlichen Einschränkungen für alle zugänglicher zu machen.
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