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Neue Richtlinie für Schulassistenz auf Schiene

Anwendung ab dem kommenden Schuljahr. Der Zugang wird offener, die Betreuung kollektiver.

Die Tiroler Landesregierung stellt – wie mehrfach berichtet – die Schulassistenz auf neue Beine. 1.400 Kinder mit besonderen Bedürfnissen nehmen diese Leistung derzeit in ganz Tirol in Anspruch, die sich laut Landesregierung zu insgesamt 30.000 Betreuungsstunden summiert und daher sehr personalintensiv ist. Am 17. März wurde die Richtlinie für die Neuregelung dieser Unterstützung in der Regierungssitzung abgesegnet.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird nun zwar erweitert, allerdings um den Preis einer unschärferen Bestimmung dieses Anspruchs. Bisher war klar, bei erhöhter Familienbeihilfe oder Pflegegeldbezug bestand Anspruch auf Schulassistenz. Jetzt können auch „andere Nachweise“ zur Beurteilung herangezogen werden, was eine Einzelfallprüfung nötig macht.

Nicht mehr am Einzelfall orientiert ist dann allerdings die konkrete Betreuung im Klassenzimmer. Dort war es bisher durchaus möglich, dass mehrere Betreuungspersonen in einer Schulstunde anwesend waren, jede zuständig für ein zugewiesenes Kind. Nun soll nicht mehr das Kind, sondern der Klassenverband betrachtet werden. „So kann eine Assistenzkraft mehrere Kinder unterstützen, wenn diese nur zeitweise Hilfe benötigen. Dadurch können die vorhandenen Ressourcen besser genützt werden, ohne die Qualität der Betreuung zu beeinträchtigen.“

Beantragt wird die Förderung schon jetzt nicht von den Eltern, sondern von den Schulen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten. Bisher musste auch die Bildungsdirektion eingebunden werden, jetzt gehen Anträge direkt ans Land und werden dort pro Schulstandort abgearbeitet.

Ein Leitfaden – der noch nicht vorliegt – soll praktische Orientierung ermöglichen. „Darin wird unter anderem geregelt, welche Qualifikationen Schulassistent:innen benötigen, welche Aufgaben sie im Schulalltag übernehmen, wie sie organisatorisch in den Schulbetrieb eingebunden werden und wie die Zusammenarbeit mit den Eltern gestaltet wird,” schreibt die Landesregierung in einer Aussendung zum Thema.

Zugleich wird betont, dass eigentlich der Bund für all das zuständig sei. „Denn laut Verfassung ist der Bund für die pädagogischen Ressourcen an den Schulen verantwortlich. Gemeinden und Land springen hier ein, weil sich der Bund bislang weigert, seiner Verantwortung nachzukommen. Das darf kein Dauerzustand sein.“

Ludwig Plangger, Obmann der ARGE Sodit, dem Dachverband im Tiroler Behindertenbereich, bewertet die neue Richtlinie grundsätzlich positiv, er glaubt, „dass mehr Kinder, die Hilfe benötigen, von dieser Unterstützung profitieren. Gleichzeitig wird der Prozess zur Zuschuss-Gewährung transparenter und klarer nachvollziehbar geregelt.“

Etwas verhaltener klingt Lukas Trentini, Kinder- und Jugendanwalt für Tirol: „Wir begrüßen daher, dass die neue Richtlinie eine effiziente und zielgerichtete Unterstützung vorsieht. Gleichzeitig fordern wir weiterhin, dass es keine budgetgetriebenen Leistungskürzungen geben darf. Der Bedarf der Kinder muss entscheidend bleiben.“

Die neue Richtlinie findet ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 Anwendung.

2 Postings

lia
vor 6 Stunden

ich fürchte, bzw. glaube, die schulbürokratie ist im jahre 1960 stehen geblieben.

 
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    cloudy
    vor 2 Stunden

    Das stimmt so nicht ganz .... Noch mehr und mehr und mehr Bürokratie... Aufstockung der Verwaltungsposten.... umgekehrt paradoxer- und unverständlicherweise Einsparungen in der PRAXIS, an der BASIS der Schulbildung (Kindergärten, Volksschule)... der falsche Weg!

     
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