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Kärnten: Abschuss von Goldschakalen ist rechtswidrig

Im Jagdjahr 2024/25 wurden insgesamt 87 Goldschakale getötet. Auch Wildvogel-Fallen sind nicht legal.

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat in einer aktuellen Entscheidung sowohl die Jagd auf den Goldschakal als auch Wildvogel-Fallen in Kärnten als rechtswidrig eingestuft. Die Kärntner Jagdpraxis verstoße gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Rl) sowie die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union, teilte die Tierschutzorganisation „Tierschutz Austria“ am Freitag in einer Aussendung mit.

Der Goldschakal werde in Kärnten „massiv bejagt“ - allein in Kärnten wurden im Jagdjahr 2024/25 insgesamt 87 Goldschakale getötet. Zentrale Voraussetzungen des EU-Rechts seien nicht erfüllt: Die Bestimmung betreffend Jagd- und Schonzeiten für den Goldschakal von 1. Oktober bis 15. März sei nämlich ohne das erforderliche systematische Monitoring, welches Rückschlüsse auf die Größe und den Zustand der Goldschakal-Population gibt, erlassen worden, so die Tierschützer.

Der Goldschakal ist für den Menschen keine Gefahr. Das gilt nicht auch umgekehrt. Foto: APA

Und was die Fanggeräte für Krähen, Eichelhäher und Habichte angeht, so seien diese nicht selektiv: „Das heißt: Auch andere Vogelarten können sich darin verfangen, so etwa auch ganzjährig geschonte Greifvögel und die Verletzungsgefahr für die gefangenen Tiere ist erheblich.“

„Kärnten muss seine Jagdgesetze jetzt endlich rechtskonform gestalten“, sagte dazu Michaela Lehner, die Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Kärntner Landesregierung kann innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen.

Aus dem Büro von Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) hieß es auf APA-Anfrage, man nehme die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts „natürlich zur Kenntnis, sind aber fachlich anderer Meinung“. Von Landesseite werde nun „an einer möglichen Nachfolgeregelung gearbeitet“.

Ein Posting

wisdom of crowds
vor 4 Stunden

Juristisch war von Anfang an klar, dass die Abschüsse rechtswidrig sind. Gilt wohl auch für den Wolf. Hoffentlich kommt es zu einer Regelung und Vorgangsweise, die diese wunderbaren Tiere schützt.

 
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