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Zwei Dringlichkeitsanträge zum Drogenkonsum in Tirol

Nach drei tragischen Todesfällen fordern die Grünen mehr Beratung und Betreuung für Minderjährige.

Innerhalb weniger Wochen kam es in Innsbruck zu drei tragischen Todesfällen zweier Mädchen und eines jungen Mannes, die vermutlich mit dem Konsum von Drogen in Verbindung stehen.

Vor diesem Hintergrund stellt der Grüne Landtagsclub für die kommende Landtagssitzung vom 25. bis 27. März zwei Dringlichkeitsanträge: Die Dringlichkeit wird in beiden Fällen mit den jüngsten Todesfällen im Drogenmilieu begründet, unter deren Opfern sich auch eine 13-Jährige befand.

Außerdem wird der Leiter der Innsbrucker Drogenberatungsstelle Z6 zitiert, der bestätigt, dass sich bereits im vergangenen Jahr 17 Minderjährige, allesamt weiblich, an die Beratungsstelle gewandt hätten.

Situation sei „alarmierend“

Im ersten Antrag bezeichnen die Grünen die Situation in Tirol als „alarmierend“ und verweisen auf Schätzungen, denen zufolge es aktuell rund 120 minderjährige Jugendliche gebe, die harte Drogen konsumieren.

Besonders besorgniserregend sei die Entwicklung zu extrem riskanten Konsumformen, wie der intravenösen Injektion von Kokain. Außerdem wisse man von Einrichtungen aus der Praxis von dramatischen sozialen Begleiterscheinungen, wie Abhängigkeitsverhältnissen zur Finanzierung des Konsums, die bis zur Zwangsprostituion reichen.

Ausweitung von Hilfsangeboten

Aus diesem Grund fordert die Grüne Fraktion, das Hilfsangebot für suchtkranke Jugendliche auszubauen, indem ein „spezialisiertes, niederschwelliges und aufsuchendes sozialarbeiterisches Angebot für unter 18-jährige Konsument:innen harter Drogen in Tirol“ geschaffen wird und bestehende Angebote ausgeweitet werden.

Bereits jetzt verfüge Tirol über „hervorragende, engagierte und fachlich hochqualifizierte Angebote“, die jedoch an ihre personellen, strukturellen und finanziellen Grenzen stoßen würden.

Ein erweitertes Angebot solle akute Beratungen und Kriseninterventionen sowie die Anbindung an Therapie- und Ausstiegsprogramme umfassen. Außerdem werden sichere Unterbringungsmöglichkeiten für suchtkranke Minderjährige inklusive einer durchgängigen sozialarbeiterischen Betreuung sowie der Ausbau individueller psychosozialer Betreuung und Begleitung gefordert.

Umgesetzt werden solle dieses Angebot in Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen, wie dem Zentrum für Jugendarbeit Innsbruck, dem Kompetenzzentrum der Tirol Kliniken sowie den zuständigen Abteilungen in der Landesverwaltung. Dafür brauche es jedoch eine „deutliche Aufstockung der finanziellen Mittel“, die laut Antrag der Grünen im Landesbudget bereitgestellt werden sollen.

Legaler Konsum in Schutzräumen

In einem zweiten Dringlichkeitsantrag fordern die Grünen die Tiroler Landesregierung dazu auf, sich bei der Bundesregierung für eine Ausnahmeregelung im Suchtmittelrecht einzusetzen. Konkret sollen der Besitz und Konsum von Suchtmitteln in eigens dafür vorgesehenen und ausschließlich von der öffentlichen Hand betriebenen Schutz- und Konsumräumen straffrei gestellt werden.

Die Ausnahmeregelung solle nur für „klar definierte, staatlich betriebene und professionell betreute Einrichtungen gelten - nicht im öffentlichen Raum und nicht allgemein“, wird der Vorschlag präzisiert.

Reduktion von Gefahren durch kontrollierte Umgebung

In der Begründung dieses Antrags heißt es, dass derzeit eine rechtliche Schieflage dazu führe, dass Drogenkonsum in den „unsichersten und unkontrollierten Situationen stattfindet - ohne medizinische Betreuung, ohne Prävention und ohne Möglichkeit zur Intervention im Notfall“. Die behauptete rechtliche Schieflage bezieht sich auf den Umstand, dass der Konsum von Suchtmitteln an sich nicht strafbar ist, während der dafür notwendige Besitz der Substanzen verboten ist.

Der Grüne Landtagsklub verweist abschließend auf internationale Erfahrungen, die zeigen würden, dass Schutzräume zu einer deutlichen Reduzierung von Überdosierungen und Todesfällen führen.

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