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Beschleunigte Verfahren für Erneuerbare in der Kritik

Ein neues Gesetz soll Genehmigungen für den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen. WWF übt Kritik.

Das EABG, das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, ist ein von der Dreierkoalition geplantes Gesetz, mit dem Genehmigungsverfahren für Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich verkürzt und vereinfacht werden sollen. Damit sollen die europarechtlichen Vorgaben der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) umgesetzt werden.

Auf Grundlage dieses Gesetzes sollen künftig Gemeinden, die den Ausbau unterstützen, finanziell profitieren, wohingegen Ländern, die die Ziele verfehlen, Förderkürzungen bis hin zu Milliardenstrafen drohen.

Das Gesetz sieht nämlich verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland vor. Bis 2030 müssten beispielsweise in jedem Bundesland Windräder stehen, auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, wo es bisher noch kein einziges gibt.

Regierung braucht Stimmen von Grünen oder FPÖ

Am Donnerstag, 26. März, wurde von der Regierung ein in der Koalition abgestimmter Entwurf für das EABG vorgelegt, für den aber erst eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat gefunden werden muss. Aus diesem Grund starten nun Verhandlungen mit FPÖ und Grünen, wobei letztere bereits verlautbaren ließen, mit dem Regierungsentwurf nicht zufrieden zu sein. Dieser werde nämlich weder der „Dringlichkeit der Aufgabe“ noch den „eigenen Ankündigungen der Bundesregierung“ gerecht.

WWF warnt vor „Freibrief für Flussverbauung“

Harsche Kritik übt auch die Naturschutzorganisation WWF, die vor einem „Freibrief“ für Flussverbauungen warnt. Der Gesetzesvorschlag schütze laut WWF-Expertin Bettina Urbanek nicht einmal die wenigen intakten Flussstrecken, die sich noch in einem ökologisch sehr guten Zustand befinden. Stattdessen würden die „letzten naturbelassenen Gewässer“ zerstört werden.

Urbanek bezieht sich hierbei auf Zahlen des Umweltministeriums, welchen zufolge sich nur noch 14 Prozent der österreichischen Flüsse in einem ökologisch sehr guten Zustand befinden würden. Im Gesetzesentwurf seien aber selbst derartig hochwertige Strecken nicht ausreichend gegen Kraftwerksbauten abgesichert.

„Das Aushebeln des strengen Gewässerschutzes ist eine überschießende Umsetzung der EU-Vorgaben und widerspricht anderen europäischen Gewässerschutzrichtlinien“, beanstandet Urbanek. Das geplante Gesetz würde Geschwindigkeit über Sorgfalt stellen und riskiere damit langfristig mehr Schaden als Nutzen.

Geringer Nutzen von Kleinwasserkraftwerken

Gerade bei neuen Kleinwasserkraftwerken sei der Beitrag zur Energiewende relativ gering, aber die Naturzerstörung überproportional groß - etwa durch die Verbauung von Flussläufen, das Ausleiten von Wasser und die massive Beeinträchtigung von geschützten Lebensräumen und Arten. „Daher darf es auch keine neuen Privilegien für das profitgetriebene Verbauen der Flüsse geben, sondern müssen hohe Standards in den Verfahren gelten“, fordert Urbanek.

Anstelle der Wasserkraft, die mit über 5.000 Kraftwerken schon sehr stark ausgebaut ist, solle Österreich aus Sicht des WWF seine Potenziale in der Photovoltaik sowie in der Windkraft nutzen: „Der Beitrag von Flüssen zur Stromproduktion und damit der Druck auf sie ist bereits enorm groß. Daher muss es bei der Wasserkraft vor allem um die Modernisierung der bestehenden Anlagen gehen. Das naturverträgliche Potenzial ist aufgrund des extremen Ausbaugrads bereits erschöpft“, konstatiert Urbanek abschließend.

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