Was auch Europarechtler immer wieder betonen, untermauert jetzt ein aktuelles Gutachten, das im Auftrag von Tierschutz Austria und dem Verein „Protect“ von Jochen Schumacher und Anke Schumacher (beide vom Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen) sowie von Wildtierökologe Felix Knauer erstellt wurde: Wolfsabschüsse sind in Österreich derzeit rechtlich nicht zulässig.
Die zentrale Aussage des Gutachtens: Entnahmen von Wölfen sind nur erlaubt, wenn sich die Art in einem günstigen Erhaltungszustand befindet – und genau das ist in Österreich aktuell nicht gegeben. „Dieses Gutachten bestätigt schwarz auf weiß, was wir seit Jahren sagen: Der Wolf ist in Österreich nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützt – und das aus gutem Grund. Abschüsse sind derzeit schlicht rechtswidrig“, sagt Gerald Friedl, Obmann des Vereins „Wölfe in Österreich“.
Der sogenannte günstige Erhaltungszustand ist eine zentrale Voraussetzung im europäischen Artenschutzrecht. Er liegt nur dann vor, wenn Population, Lebensraum, Verbreitung und Zukunftsaussichten langfristig gesichert sind – wobei stets das schwächste Kriterium ausschlaggebend ist.

Laut Gutachten ist Österreich davon weit entfernt: Derzeit gibt es demnach lediglich acht Wolfsrudel, von denen nicht alle reproduktiv sind. Für eine positive Bewertung wären jedoch mindestens 100 Rudel im Alpenraum sowie 16 im Wald- und Mühlviertel erforderlich. Auch im aktuellen Bericht an die EU (Art. 17 FFH-Richtlinie) wurde kein günstiger Erhaltungszustand festgestellt.
Aus Sicht der Tierschützer stellt das Gutachten einmal mehr klar: Solange kein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, sind Wolfsentnahmen nach EU-Recht unzulässig. Ausnahmen – etwa zur Vermeidung ernster Schäden – sind nur in streng begrenzten Einzelfällen möglich, und zwar nur dann, wenn keine andere zufriedenstellende Lösung existiert und der Erhaltungszustand nicht verschlechtert wird.
Trotz dieser klaren Rechtslage werden in Bundesländern wie Kärnten und Tirol weiterhin sogenannte „Risikowölfe“ zum Abschuss freigegeben. Tirol ist mit der jüngsten Novelle des Jagdgesetzes sogar soweit vorgeprescht, dass die Einschätzung, welches Tier ein Riskio darstellt, auch Amateure mit Jagdschein treffen können, die zudem landesrechtlich gedeckt auch gleich den Abzug betätigen können.
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