Seit einigen Jahren prägen sie das Straßenbild vor allem größerer Städte, ab 1. Mai gelten sie aus gesetzlicher Sicht offiziell als Fahrzeug: Die Rede ist von E-Scootern, für deren Lenker:innen ab kommendem Monat eine Reihe neuer Regelungen greift.
So müssen etwa unter 16-Jährige künftig einen Helm tragen. Zusätzlich müssen die Gefährte mit Blinkern am Ende eines jeden Lenkgriffs, Bremse, Hupe oder Klingel, weißen Rückstrahlern nach vorne, roten Rückstrahlern nach hinten und gelben Rückstrahlern zur Seite ausgestattet sein. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht erforderlich. Die Alkoholgrenze für die Nutzung von E-Scootern sinkt von bisher 0,8 auf 0,5 Promille.
Besonders die verpflichtenden Blinker sorgten für Debatten: So kritisierte etwa der ÖAMTC, dass viele E-Scooter nicht mit einem Blinker nachrüstbar seien und manche Modelle nur mit sehr hohem Aufwand. Dennoch würden auch die nicht nachrüstbaren Modelle noch verkauft - teils zu Schleuderpreisen. Hinsichtlich der Strafen, die bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Änderungen drohen, versucht der Verkehrsclub, Übergangsfristen zu erwirken, berichtete ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf der APA.
Blinker muss an Lenkgriffen sitzen
Österreich ist bei der Umsetzung relativ streng. Im Online-Handel gibt es zum Beispiel Blinker, die man hinten an die Bremse montieren kann, auch Helme mit Blinklichtern sind im Handel erhältlich. Das alles ist nicht erlaubt. „Die Blinker müssen an den Lenker-Enden angebracht werden", so Wolf. Und sie müssten einen gewissen Impuls haben - also eine bestimmte Blink-Anzahl pro Minute.
Es gäbe zwar Sets zum Nachrüsten der E-Scooter, weiß der Verkehrsexperte. Bei manchen Modellen sei das auch tatsächlich machbar, bei anderen nur mit hohem Aufwand und bei manchen Modellen funktioniere ein Nachrüsten einfach gar nicht, bedauerte er.
Wenig Verständnis hat Wolf auch für die festgelegte Position des Blinkers. Bei manchen Personen sei das Licht an den Lenkgriffen von hinten nicht sichtbar. Er würde es deswegen bevorzugen, wenn jeder selbst entscheiden könnte, wo man den Blinker montiert. Im Gesetz ist das aber nicht vorgesehen.
Schleuderpreise bei nicht nachrüstbaren Ausführungen
Kritik übt Wolf auch daran, dass nicht nachrüstbare E-Scooter weiterhin im Handel verkauft werden, noch dazu mit Rabatten. Auf die neue Rechtslage werde nicht ausreichend bzw. nur im Kleingedruckten hingewiesen, bemängelte der Jurist. Wer jetzt einen Roller ohne Blinker kauft - wenn auch günstig -, kann ihn in gut zwei Wochen möglicherweise nicht mehr verwenden.
Das könnte dazu führen, dass E-Scooter kostenpflichtig entsorgt werden müssen, was in der Praxis wohl oft nicht passieren wird, befürchtet der ÖAMTC. Eine fachgerechte Entsorgung würde Kosten verursachen. „Die Scooter landen dann im Donaukanal", vermutet Wolf.
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