Seit einigen Jahren prägen sie das Straßenbild vor allem größerer Städte, ab 1. Mai gelten sie aus gesetzlicher Sicht offiziell als Fahrzeug: Die Rede ist von E-Scootern, für deren Lenker:innen ab kommendem Monat eine Reihe neuer Regelungen greift.
So müssen etwa unter 16-Jährige künftig einen Helm tragen. Zusätzlich müssen die Gefährte mit Blinkern am Ende eines jeden Lenkgriffs, Bremse, Hupe oder Klingel, weißen Rückstrahlern nach vorne, roten Rückstrahlern nach hinten und gelben Rückstrahlern zur Seite ausgestattet sein. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht erforderlich. Die Alkoholgrenze für die Nutzung von E-Scootern sinkt von bisher 0,8 auf 0,5 Promille.
Besonders die verpflichtenden Blinker sorgten für Debatten: So kritisierte etwa der ÖAMTC, dass viele E-Scooter nicht mit einem Blinker nachrüstbar seien und manche Modelle nur mit sehr hohem Aufwand. Dennoch würden auch die nicht nachrüstbaren Modelle noch verkauft - teils zu Schleuderpreisen. Hinsichtlich der Strafen, die bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Änderungen drohen, versucht der Verkehrsclub, Übergangsfristen zu erwirken, berichtete ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf der APA.
Blinker muss an Lenkgriffen sitzen
Österreich ist bei der Umsetzung relativ streng. Im Online-Handel gibt es zum Beispiel Blinker, die man hinten an die Bremse montieren kann, auch Helme mit Blinklichtern sind im Handel erhältlich. Das alles ist nicht erlaubt. „Die Blinker müssen an den Lenker-Enden angebracht werden", so Wolf. Und sie müssten einen gewissen Impuls haben - also eine bestimmte Blink-Anzahl pro Minute.
Es gäbe zwar Sets zum Nachrüsten der E-Scooter, weiß der Verkehrsexperte. Bei manchen Modellen sei das auch tatsächlich machbar, bei anderen nur mit hohem Aufwand und bei manchen Modellen funktioniere ein Nachrüsten einfach gar nicht, bedauerte er.
Wenig Verständnis hat Wolf auch für die festgelegte Position des Blinkers. Bei manchen Personen sei das Licht an den Lenkgriffen von hinten nicht sichtbar. Er würde es deswegen bevorzugen, wenn jeder selbst entscheiden könnte, wo man den Blinker montiert. Im Gesetz ist das aber nicht vorgesehen.
Schleuderpreise bei nicht nachrüstbaren Ausführungen
Kritik übt Wolf auch daran, dass nicht nachrüstbare E-Scooter weiterhin im Handel verkauft werden, noch dazu mit Rabatten. Auf die neue Rechtslage werde nicht ausreichend bzw. nur im Kleingedruckten hingewiesen, bemängelte der Jurist. Wer jetzt einen Roller ohne Blinker kauft - wenn auch günstig -, kann ihn in gut zwei Wochen möglicherweise nicht mehr verwenden.
Das könnte dazu führen, dass E-Scooter kostenpflichtig entsorgt werden müssen, was in der Praxis wohl oft nicht passieren wird, befürchtet der ÖAMTC. Eine fachgerechte Entsorgung würde Kosten verursachen. „Die Scooter landen dann im Donaukanal", vermutet Wolf.
2 Postings
Heute in der TT, Münster-Tirol:
Ein Elfjähriger versuchte mit (s) einem E-Scooter einen mit 50 km/h fahrende Bus zu überholen, er stürzte wegen Gegenverkehr knapp vor dem Bus und zog sich im Gesichts- und Kieferbereich schwere Verletzungen zu. Der Busfahrer versuchte mit einer Notbremsung und Ausweichmanöver den Unfall zu verhindern, wobei eine 11 jährige Mitfahrerin mit dem Kopf in die Windschutzscheibe geschleudert wurde und ebenfalls Verletzungen unbestimmten Grades davontrug.
So schlimm die Lage auch ist, es muss die Frage erlaubt sein, wie der Bursch zu einen derartig "frisierten" Gerät kommt und auf einer öffentlicher Straße fahren durfte.
Scooter bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Fahrrad, alles Zweirädrige das motorisiert schneller fährt hat ein Kennzeichen zu tragen, versichert sein, der Lenker muss den entsprechenden Erlaubnisschein dafür haben und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen am Gerät vorweisen.
Nun sind mir tatsächlich zwei Väter bekannt, die recht stolz auf ihre Minderjährigen, noch pflichtschulbesuchende Zöglinge sind, die ohne Zulassung, Versicherung, und Fahrerlaubnis in der Clique zeigen, wer sie sind, was sie sich zutrauen, wenn sie ihre Nachmittage mit ihren über 30-PS starken Motocrosskraxn durch die Wälder und Almen wühlen. Neuerdings sogar elektrisch.
Ich wünsch mir für die jungen Leute und den "stolzen" Vätern vorbeugend mehr Information und Aufklärung, danach ist es zu spät. In Südtirol gelten etwas strengere Spielregeln - über Unfällen liest man daher kaum und das will was heißen :-)
E-Scooter sind besonders in der Stadt sehr praktikable Fahrgeräte. In ihrer Handhabung sind sie allerdings etwas gewöhnungsbedürftig und herausfordernd. Mit etwas Übung und bei Einhaltung der Verkehrsregeln sind sie aber eine tolle Alternative um kurze Strecken zu meistern und das Auto in der Garage stehen zu lassen. Leider werden diese Geräte in Lienz oder im Talboden kaum wo angeboten, der Kunde bestellt daher im Versandhaus. Meist die "Katz im Sack". Es fehlt also an fachlicher Beratung und praxisorientierte Einschulung, ev. auch mit Aufpreis. Begleitend dazu sollte eine Haftpflichtversicherung verbindlich sein, eine Registrierung mit Kennzeichen wird ohnehin bald kommen, auch für Geräte unter 600 Watt.
Während in den südlichen Städten (Laibach, Triest, Udine ...) bereits weitgehende Disziplin herrscht, fuhrwerken die wenigen E-Scooterfahrer in Lienz noch recht tollpastschert herum. Meist mit übermotorisierten Geräten oder ohne Rücksicht auf andere. Beobachtungen in der Stadt sind derzeit leider teils erschreckend. Es sollte daher auch eine Solidarisierung untereinander stattfinden, die Beispielgebend wirkt. Dann wird der E-Scooter auf der Ebene sichere zum beliebten Nutzfahrzeug, das den Autoverkehr innerstädtisch merklich reduzieren kann.
Die Blinker auf der Lenkgabel sind wichtig, man sollte sie aber auch beidseitig des Rücklichtes anbringen. Helmpflicht für alle!
Und ja, ihr lieben Väter, die Ausstattung der schulpflichtigen Kinder mit Scooter über 600 Watt zeugt mehr von Dummheit als Vernunft!
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