Bislang besteht laut Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bei „Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität“ kein rechtlich abgesicherter Anspruch darauf, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Wie Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) gegenüber der APA ankündigte, soll sich das jetzt ändern, indem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

„Diese gesetzliche Grundlage wird es geben", erklärte die Ministerin am Freitag in einem Statement. „Denn die Menschen brauchen in einer so sensiblen Situation Rechtssicherheit. Diese gesetzliche Grundlage wird auf die Begutachtungsverfahren zugeschnitten sein und die Erarbeitung in enger Abstimmung mit der PVA passieren."
Weitere Verbesserungen angekündigt
Darüber hinaus hatte Schumann bereits vor einer Woche mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungspraxis von Pensionsversicherungsanstalt, Sozialministeriumsservice (SMS) und Gerichtssachverständigen in Aussicht gestellt. Beispielsweise sollen ein Verhaltenskodex für Gutachter:innen und ein Beschwerdemanagement implementiert werden.
Auf diese Weise soll auf die von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie des Foresight-Instituts reagiert werden. Darin wurden erhebliche Probleme bei Begutachtungen der PVA aufgezeigt: Laut der Erhebung gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als „wenig" oder „gar nicht" respektvoll empfunden zu haben. Die Rede war auch von „kasernenartigem Ton" bis hin zu „Anschreien" und Unterstellungen, Betroffene würden die gesundheitlichen Probleme simulieren.
PVA: Vertrauensperson derzeit fallweise erlaubt
Die Pensionsversicherung unterstütze die Anwesenheit einer Vertrauensperson auch bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität, hieß es auf APA-Anfrage. Bei Pflegegeld-Begutachtungen gebe es einen derartigen Rechtsanspruch bereits.
Zudem würden in der Praxis bereits jetzt Antragsteller:innen von Vertrauenspersonen begleitet werden. Wer jedoch im Einzelfall darüber entscheidet, ob die Vertrauensperson anwesend sein darf oder nicht, wurde vonseiten der Pensionsversicherungsanstalt nicht konkret beantwortet.
„Entscheidend für die Anwesenheit der Vertrauensperson während der Begutachtung ist, dass die Erstellung eines objektiven, schlüssigen Gutachtens möglich ist und kein Versuch einer Einflussnahme vonseiten der Begleitperson erfolgt“, hieß es dazu. Die Anwesenheit einer Begleitperson sei immer dann möglich, wenn Prozess oder Ergebnis der Begutachtung „dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Grüne orten Willkür
Für den Grünen Gesundheitssprecher Ralph Schallmeier öffnen diese Aussagen der PVA der Willkür „weiterhin Tür und Tor“. Dies werfe auch ein „bezeichnendes Licht“ auf die übrigen Ankündigungen: „Verhaltenskodex, Leitfäden oder Beschwerdemanagement bleiben damit eine Frage der Freiwilligkeit statt verbindlicher Rechte. Hier braucht es endlich klare Standards."
Verhaltenskodex werde „erarbeitet“
Vonseiten der PVA hieß es zum angekündigten Verhaltenskodex für Gutachter:innen, dieser werde „erarbeitet" und ihnen nach Fertigstellung „zur Verfügung gestellt". Der Kodex stelle „eine Weiterentwicklung bestehender Standards und Prozesse dar, die in der Pensionsversicherung bereits angewendet werden".
AK erfreut
„Gut, dass unsere Forderung jetzt von der Politik rasch umgesetzt wird", zeigte sich der oberösterreichische AK-Präsident Andreas Stangl erfreut. „Man sieht, dass es sich im Sinne der Versicherten ausgezahlt hat, dass wir so starken Druck gemacht haben." Er pocht aber darauf, dass auch Vorbefunde stärker berücksichtigt werden.
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