Bei den Planungen der Austria Power Grid (APG) und Kärnten Netz GmbH zum Bau einer 192 Kilometer langen, neuen Trasse für einen Lückenschluss der 380-kV-Leitung mit mitgeführter 110-kV-Leitung von Lienz, Osttirol, bis Obersielach in Kärnten hat man inzwischen die Halbzeit erreicht. Mit 26 von 36 Gemeinden haben sich die Projektwerber auf eine Trasse geeinigt, bis zum Winterbeginn soll der gesamte Trassenverlauf stehen, erklärte Projektleiter Wolfgang Hafner bei einem Pressetermin am Dienstag in Klagenfurt.

Nun starten die Kartierungen und geologischen Untersuchungen, die Maststandorte und das Erschließungskonzept werden erarbeitet. In der Zukunft liegen noch Genehmigungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Bauphase. Die neuen Leitungen sollen spätestens im Jahr 2035 in Betrieb gehen. Seitens APG wird betont, dass man transparent und auf Augenhöhe mit Anrainern und Gemeinden zusammenarbeite, am meisten beschäftigen die Betroffenen gesundheitliche Risiken, Fragen von Eigentum und Entschädigungen und die genaue Trassenführung mit den Standorten der 60 bis 90 Meter hohen Masten.
APG schließt Gesundheitsgefährdung aus
Eine Gesundheitsgefährdung durch die neue Starkstromleitung bei Einhaltung der Grenzwerte sei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auszuschließen, wurde mehrfach betont. 60 Prozent der Planungstrasse verläuft im Wald, allerdings erzwängen Schutzgebiete, Topografie und Zersiedelung fallweise auch Leitungen in der Nähe von bewohntem Gebiet. Näher als 50 Meter an bewohnte Gebäude rücke die Leitung aber nicht heran, wurde betont. Dort blieben Belastungen durch elektromagnetische Felder unter einem Drittel der Grenzwerte.
Für die Grundablösen wird mit der Landwirtschaftskammer nun eine Rahmenvereinbarung ausgearbeitet. Grundlage für die Bemessung von Entschädigungszahlungen werden dann Verkehrswertgutachten. Wie hoch die Kosten für das Großprojekt ausfallen, war weiterhin unklar. Die Kosten für die 380-kV-Leitung, die die APG baut, werden jedenfalls auf die Netzentgelte in ganz Österreich umgelegt, die Kosten für die 110-kV-Leitung, die die Kelag-Tochter Kärnten Netz mitbaut, werden über die Kärntner Netzentgelte getragen werden.
140 Kilometer alte Leitungen werden abgebaut
Seitens der Kärnten Netz wurde betont, dass das bestehende Netz zum Großteil aus den 1950er- bis 1970er-Jahren stammt und jedenfalls erneuert werden müsste. Durch das gemeinsame Projekt mit der APG profitiere man von Synergien. 140 Kilometer an alten Leitungen im Drautal und zwischen Obersielach und Brückl können in der Folge abgebaut werden. In der Bevölkerung stoße das Projekt auch deshalb auf viel Akzeptanz, weil so alte Leitungen aus Siedlungsgebieten verlegt werden.
10 Postings
Taugt euch das wirklich wenn das Umspannwerk in der Peggetz immer grösser wird, in jedes Tal und die Pässe fette StromTRANSITleitungen führen, die Stomleitungen sich im Talboden wie wild kreuzen und auf unseren Lebensraum gepfiffen wird? Strom Sparen, Ressourcen verantwortlich nutzen, mal daheim bleiben oder doch Vollgas mit Materialismus und Moneten....
Schön wenn man mit den Gemeinden einig ist. Von den Grundbesitzern braucht man ja keine Zustimmung da fährt man einfach drüber.
Wohl wieder ein Fall für unseren Umweltverein. Es bleibt spannend...
welchen Umweltverein denn?
Vermutlich den Verein Osttirol Natur; eine anerkannte Umweltorganisation (Anerkennungsbescheid GZ. 2025-0.062.651 vom 29.1.2025), die im Verfahren als Partei teilnehmen und die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften geltend machen kann.
Aha, ein Verein, der die Fertigstellung verzögert und damit teurer macht.
@steuerzahler, du machst es dir zu einfach. Osttirol Natur ist eine anerkannte Umweltgruppe, die Parteistellung in Verfahren hat um Umweltvorschriften durchzusetzen. Sie muß gemeinnützig agieren, seit mindestens drei Jahren bestehen und im Umweltschutz täig sein. Sie hat Akteneinsicht und muss begründete Einwendungen fristgerecht vorbringen. Das betrifft zum Beispiel die Einhaltung gesetzlicher Umweltschutzregelungen, was ja eigentlich das Umweltbundesamt im Rahmen seiner Überwachungs- und Monitoringprogrammen mit Kontrollberichten längst macht.
Wir haben das Umweltbundesamt, das diese Kontrollen ohnehin macht, da braucht es keinen Verein, der letztlich nur Geld einsammelt und damit Projekte verzögert. Am Ende wird es dadurch nur teurer und erst viele Jahre später realisiert. Kein Wunder, daß bei uns nichts weitergeht, wenn immer im letzten Moment noch jemand auftaucht und mit irgendwelchen Einwänden alles von vorne beginnt.
@steuerzahler, das Umweltbundesamt hat in den Verfahren (so wie übrigens auch der Tourismusverband) keine Parteistellung und hat daher bei Genehmigungen nichts mitzureden. Anders der Verein "Osttirol Natur", der sich als Umweltorganisation anerkennen hat lassen und daher die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften als subjektiv-öffentliches Recht einfordern kann. Was man freilich hinterfragen könnte, ist, ob es parallel Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und Umweltanwaltschaften braucht, die im Verfahren alle das gleiche vorbringen können. Europarechtlich wäre es nicht notwendig, da hat sich Österreich (wieder einmal) als Golden-Plating-Vorreiter ausgezeichnet.
Irgendwie lustig, da verschafft sich ein Verein Parteienstellung, hat damit Akteneinsicht und versucht etwas umzusetzen, dass die Behörde im Verfahren ohnehin schon nach Gesetzesvorgabe prüft und regelt. Diese hat nach objektiven Grundsätzen zu handeln und den Interessensausgleich wahren. Der Verein muss das nicht, er kann öffentlich auch emotionale oder eigennützliche Einwendungen machen, die ebenfalls geprüft werden müssen, was ja zum Bsp. eine UVP-Verfahrensergebnis ins nächste Jahrzehnt verzögern kann. Das kennen wir bereits zu Genüge. Und nochmals: für die Einhaltung und Überwachung von Umweltvorschriften, Bspw. in Sachen Luftgüte, Wasserqualität und dgl. ist das Umweltbundesamt zuständig, das sich auch der mittelbaren Bundesverwaltung mit ihren nachgeordneten Behörden bedient. Im Zweifel oder bei offensichtlichem Missstand bei Übertretung von Gesetzen kann sogar jeder einzelne Bürger diese der zuständigen Behörde (BH …) mitteilen, worauf ein Ermittlungsverfahren den Sachverhalt zu Tage bringt, aus dem gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen erwachsen (können). Besser bekannt als „Anzeige“. Eine anerkannte Umweltorganisation hätte vielmehr die Aufgabe, mit sinnvollen Vorschlägen an der Gesetzgebung mitzugestalten oder auch Änderungen zu fordern. Aber das ist ein anderes Kaliber. Naja, wer genaueres wissen will, sollte sich an eine/n Juristen/in wenden, die kennen sich da ja recht gut aus, dafür sind sie ja auch da!
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