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Frau in Lienz mit Messer lebensgefährlich verletzt

Ein psychisch beeinträchtigter Mann stach auf seine Betreuerin ein. Couragierte Nachbarin griff ein.

Ein psychisch beeinträchtigter 34-Jähriger hat offenbar am späten Freitagvormittag in seiner Wohnung in Lienz mit einem Küchenmesser mehrmals auf den Oberkörper seiner 52-jährigen Betreuerin eingestochen und diese lebensgefährlich verletzt. Eine aufgrund der Hilferufe der Frau herbeigeeilte Nachbarin schlug dem Mann das Messer aus der Hand und setzte die Rettungskette in Gang. Die 52-Jährige wurde im Spital notoperiert und ist mittlerweile außer Lebensgefahr.

Zuvor war sie von einem Notarzt erstversorgt worden, berichtete die Exekutive am Samstag. Der 34-jährige österreichische Staatsbürger, gegen den wegen versuchten Mordes ermittelt wird, wurde von der Polizei noch an Ort und Stelle festgenommen und am Samstag von Beamten des Landeskriminalamts vernommen. Er zeigte sich zur Tat geständig. Die Staatsanwaltschaft ordnete seine Einlieferung in die Justizanstalt Innsbruck an.

Der gesundheitlich beeinträchtigte Mann lebte allein in der kleinen Wohnung in der Osttiroler Bezirkshauptstadt, schilderte die Leiterin des Tiroler Landeskriminalamts, Katja Tersch, gegenüber der APA. Die Betreuerin kam nach bisherigen Informationen regelmäßig, rund einmal in der Woche, zu ihm. Laut Angaben des Tatverdächtigen war es am Freitag zu einem Streit gekommen. Um Gesichertes sagen zu können, müsse man aber noch die Aussagen des Opfers abwarten, betonte die LKA-Leiterin. Die 52-Jährige konnte bisher noch nicht befragt werden.

Frau versuchte zu fliehen

Die Frau versuchte offenbar noch zu fliehen und schrie um Hilfe. Diese Rufe hörte die Nachbarin, die daraufhin sofort und „sehr couragiert“ eingriff, erklärte Tersch.

4 Postings

Heidemarie
vor 19 Stunden

Es ist mir unverständlich, dass ein psychisch beeinträchtiger Mann noch selbstbestimmt in einer Wohnung leben darf! Die zuständige Organisation hat da wohl einiges versäumt! Dieser Vorfall hätte leicht zwei Frauen das Leben kosten können!

 
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    r.ingruber
    vor 9 Stunden

    Der Staat hat dafür zu sorgen, dass "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in einer besonderen Wohnform zu leben." (Artikel 19, Behindertenrechtskonvention)

     
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mathilde1711
vor 2 Tagen

und Hut ab von den Betreuern! 💙❤

 
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ruhigblut
vor 3 Tagen

........Hut ab vor dieser außergewöhnlich mutigen Helferin. Ihr beherztes Handeln in einer lebensbedrohlichen Situation ist ein beeindruckendes Beispiel für Zivilcourage. Eine solche Tat sollte von der Stadt gewürdigt werden.... meinen Respekt hat sie......

 
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