Die vom Bürgermeister der Tiroler Gemeinde Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, als Privatperson für Samstag, 30. Mai 2026 beantragte Demonstration auf der Tiroler Brennerautobahn (A13) vor allem wegen der überbordenden Verkehrsbelastung ist von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck nicht untersagt worden. Aufgrund der Versammlung wird von 11.00 bis 19.00 Uhr eine Totalsperre der Autobahn sowie der Brennerstraße (B182) und Ellbögener Straße (L38) eingerichtet, hieß es am Dienstag.
Die Sperre auf der Autobahn wird zwischen der Mautstelle Schönberg und Brenner in beide Fahrtrichtungen gelten, hielten die Verantwortlichen gegenüber Journalisten im Innsbrucker Landhaus fest. Der Maßnahmenplan, den das Land, der Autobahnbetreiber Asfinag und die Einsatzorganisationen aufsetzten, hat es jedenfalls in sich: Es werde am 30. Mai zu einer „Totalsperre bzw. Vollsperre“ des gesamten Brennerkorridors kommen. Das heißt konkret: Dem „transitierenden Verkehr“, ob Pkw oder Lkw, werde es zumindest in der betreffenden Zeit nicht möglich sein, durch Tirol über den Brenner nach Süden oder Richtung Norden zu fahren. Ausweichrouten gebe es nicht. Ausgenommen sei davon nur der „Ziel- oder Quellverkehr“. Dieser liege vor, wenn das Fahrtziel oder der Ausgangspunkt der Fahrt nachweislich in den Brenner-nahen Tälern Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Schmirntal oder Valsertal liege.
Für Lastkraftwagen kommt es besonders knüppeldick: Für diese wird in ganz Tirol bereits ab 9.00 Uhr ein Fahrverbot für Transit-Lkw über 7,5 Tonnen auf der Nord-Süd-Strecke gelten. „Solche einschneidenden Maßnahmen hat es in dieser Intensität in Tirol bisher noch nie gegeben“, betonte der Vorstand der Verkehrsabteilung des Landes, Bernhard Knapp.
Demo bisher zweimal untersagt
Die Demo soll an dem Samstag auf einem Parkplatz der Brennerautobahn im Bereich der Autobahnanschlussstelle bei Matrei durchgeführt werden. Mühlsteiger hatte bereits zweimal eine solche Protestversammlung beantragt. Beide Male wurde dies aber von der Behörde per Bescheid untersagt. Im vergangenen Jahr gab dann das Tiroler Landesverwaltungsgericht einer Beschwerde des Bürgermeisters Folge und hob den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft auf. Sie sah das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Eine Untersagung der Demonstration gegen eine hohe Verkehrsbelastung am Brenner und im Wipptal „mit einer hohen Verkehrsbelastung zu begründen, führt im Grunde die Versammlungsfreiheit ad absurdum“, hieß es etwa.
Die Bezirkshauptmannschaft hatte das ursprüngliche Nicht-Erlauben der Demo unter anderem mit einer „extremen, weiträumigen, langwährenden und sicherheitsgefährdenden Störung des Straßenverkehrs auf einer Schlüsselverbindung“ begründet. Dadurch würde die „öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Versorgungssicherheit zahlreicher Unbeteiligter“ gefährdet.
Immense Auswirkungen befürchtet
„Immense Auswirkungen“ waren jedenfalls auch im Vorfeld der jetzigen Entscheidung im Falle einer Genehmigung vom Autobahnbetreiber Asfinag prognostiziert worden. Und zwar auf „Tirol, die benachbarten Bundesländer sowie die Nachbarländer, insbesondere Italien und Deutschland“, wie es in einem „Offenen Brief“ an Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP), die Bezirkshauptfrau von Innsbruck, Kathrin Eberle, und die Landesverkehrsabteilung der Tiroler Polizei hieß. Man gehe davon aus, dass mehr als 32.000 Fahrzeuge im geplanten Zeitraum der Totalsperre nicht den Brenner passieren können. Die Asfinag-Verantwortlichen hatten in dem Schreiben daher noch eindringlich an die Behörde appelliert, die Demo nicht zu genehmigen.
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