Seit 2009 können Lehrerinnen und Lehrer im alten Dienstrecht sich Überstunden, die ihnen eigentlich ausbezahlt werden müssten, zum Teil oder auch zur Gänze auf ein Zeitkonto gutschreiben lassen und diese Gutschriften dann ab 50 in Form einer Freistellung von mindestens 50 Prozent verbrauchen. Werden Guthaben bis zur Pension nicht verbraucht, werden sie ausgezahlt. Zuletzt gab es bei den Freistellungen von Zeitkonto-Inhabern ein deutliches Plus, auch Auszahlungen nahmen zu.
„Es ist Zahltag“, kommentierte der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) die Entwicklung gegenüber der APA. Durch die Einführung des Modells habe sich der Dienstgeber die Einstellung von zusätzlichem Personal erspart. Eine Verschärfung des Lehrermangels erwartet er durch mehr Freistellungen von Zeitkonto-Inhabern aber eher nicht, das Schulsystem sei mit seinen 128.000 Lehrkräften schließlich „ein Riesenbetrieb“.
An Bundesschulen besonders relevant
An den Bundesschulen (AHS, berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS) haben zuletzt (Schuljahr 2024/25) laut Zahlen des Bildungsministeriums 402 Lehrer ihr Zeitkonto-Guthaben in Form von Freistellungen konsumiert, und zwar im Gegenwert von rund 226.300 Wochen-Werteinheiten. Im Jahr davor waren es noch 134.400 Wochen-Werteinheiten, 2019/20 überhaupt erst 87.300. Auszahlungen gab es zuletzt im Ausmaß von 4.700 Wochen-Werteinheiten. Das waren weniger als 2023/24, aber deutlich mehr als im Fünf-Jahres-Vergleich (knapp 3.100).
An den Pflichtschulen (v.a. Volks- und Mittelschulen), wo Mehrdienstleistungen laut Kimberger im Gegensatz zum Bundesschulbereich erst mit dem Personalmangel seit der Coronapandemie ein größeres Thema sind, wurden zuletzt Zeitkonto-Guthaben im Ausmaß von rund 74 Vollbeschäftigungsäquivalenten durch Auszahlung bzw. Freistellung abgebaut. Im Schuljahr 2023/24 waren es noch 67 und 2019/20 rund 33.
Eine Aufschlüsselung, wie groß der Anteil an Freistellungen bzw. Auszahlungen im Pflichtschulbereich ist, findet sich in den per Ministerratsvortrag veröffentlichten Daten nicht. In der Pflichtschullehrergewerkschaft wird allerdings darauf verwiesen, dass es auf das Abbauen des Zeitkonto-Guthabens durch Freistellung während der aktiven Dienstzeit keinen Rechtsanspruch gibt und an den Pflichtschulen in Zeiten von Lehrermangel die Chancen auf Genehmigung durch die Bildungsdirektion nicht besonders gut stehen.
Noch steigt Zahl der Zeitkonto-Nutzer:innen
Die Zahl derjenigen, die ein Zeitkonto ansparen, ist unterdessen vorerst weiter gestiegen. An den Bundesschulen hatten zuletzt über 7.100 Lehrkräfte ein Zeitkonto - das ist ein Viertel derer, die in Betracht kommen. In Summe wurden von ihnen fast 777.000 Wochen-Werteinheiten in die Zeitkonten übertragen. Fünf Jahre davor waren es noch 3.200 Personen und 527.000 Werteinheiten. Im Landeslehrerbereich haben sich die Ansparungen im Fünf-Jahres-Vergleich mehr als verdoppelt, von einem Gegenwert von 124 Vollbeschäftigungsäquivalenten auf zuletzt 284.
Der Kreis an Lehrern, die das Zeitkonto-Modell nutzen können, wird allerdings stetig kleiner. Im neuen Dienstrecht, das 2013 beschlossen wurde und nach einer Übergangsfrist seit 2018/19 für alle Neueintritte gilt, gibt es das Modell nicht mehr.
Eingeführt worden war es 2009 im Zuge der Diskussion um eine Erhöhung der Lehrverpflichtung unter Ex-Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ). Diese kam letztendlich nicht, dafür als Teil eines Maßnahmenpakets zur Realisierung von Einsparungen das Zeitkonto. Einfache Rechnung damals: Lehrkräfte, die Guthaben ansparen, müssen nicht sofort ausbezahlt werden, sondern erst in Zukunft. Irgendwann dreht sich das aber ins Gegenteil - dann kommt die Zeit, wo weniger oder gar nicht mehr angespart werden kann und großteils oder ausschließlich ausgezahlt werden muss.
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