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Südtiroler Autonomiereform ist beschlossene Sache

Senat in Rom hat den Spielraum für die autonome Gesetzgebung Südtirols ausgeweitet. SPÖ gratuliert.

Der italienische Senat hat am Mittwoch den Verfassungsgesetzesentwurf zur Reform des Südtiroler Autonomiestatuts samt Wiederherstellung verloren gegangener Kompetenzen endgültig verabschiedet. Mit 129 Stimmen dafür, keiner Gegenstimme und 48 Enthaltungen wurde die Verfassungsänderung angenommen. Es war der letzte von vier erforderlichen Parlamentsbeschlüssen, womit die Reform nun Gesetz ist.

„Das ist ein bedeutender Moment für unsere Autonomie", erklärt Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die Reform stelle gesetzgeberische und verwaltungstechnische Zuständigkeiten wieder her und eröffne neue Handlungsspielräume. Archivfoto: LPA/Tiberio Sorvillo

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die neue offizielle Bezeichnung der Region als „Trentino-Alto Adige/Südtirol“ sowie die ausdrückliche Betonung des Begriffs „autonom“ für die Provinzen Südtirol und Trentino. Durch die Reform des Statuts wird vor allem der Spielraum für die autonome Gesetzgebung Südtirols ausgeweitet, speziell in den Bereichen Urbanistik, Bauwesen, Straßen, Personal, Handel, Energie und Umweltschutz. Änderungen des Statuts würden des Einverständnisses des Landtags und somit Südtirols bedürfen.

Notwendig wurde die aktuelle Reform aufgrund einer Verfassungsänderung im Jahr 2001, in deren Nachgang der italienische Verfassungsgerichtshof die Autonomierechte in Südtirol mit mehreren Entscheidungen eingeschränkt und damit geschwächt hatte.

SPÖ gratuliert

Glückwünsche übermittelte am Mittwochabend SPÖ-Südtirolsprecherin Selma Yildirim per Aussendung: „Ich gratuliere den Kolleg:innen in Südtirol. Nach Jahren der Verhandlungen und intensiver Vorbereitung ist nun der finale Schritt gesetzt und die Autonomiereform beschlossen. Damit werden verlorengegangene Kompetenzen wieder hergestellt. Das ist ein guter Tag für Südtirol.“

Besonders lobt Yildirim die Einvernehmensklausel für Änderungen im Autonomiestatut, wodurch das anerkannte Autonomieniveau nicht mehr unterschritten werden kann.

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