Im Frühling 2024 verabschiedete die Europäische Union neue Migrationsvorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Union über sichere Außengrenzen verfügt, die Rechte der Menschen gewahrt werden und kein EU-Land unter Druck allein gelassen wird.
Österreich gießt EU-Pakt in nationales Recht
Nun, ziemlich genau zwei Jahre später, wurde der europäische Asylpakt vom österreichischen Nationalrat in nationales Recht überführt. Die Beschlussfassung erfolgte mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos.
Innenminister Gerhard Karner sieht darin die „größte fremdenrechtliche und Asylgesetzesnovelle seit mehr als 20 Jahren.“ Das Paket bedeute massive Veränderungen und Verschärfungen im asyl- und fremdenrechtlichen Bereich und ziele auf Schutz vor Überlastung des Systems und auf Hilfe für jene ab, die sie tatsächlich brauchen.

Auch SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim betrachtet die Einigung der EU auf ein gemeinsames Asylsystem als „die größte Reform seit 20 Jahren.“ Die einheitlichen Regeln und Pflichten gelten ab 12. Juni.
EU-System für Migrationsmanagement
Konkret sieht das gemeinsame EU-System sichere Außengrenzen, schnelle und effiziente Verfahren, ein wirksames System der Solidarität sowie die Einbeziehung des Migrationsthemas in internationale Partnerschaften vor.
Kontrollen und Rückführungen
Zur Erreichung der sicheren Außengrenzen soll es künftig unter anderem eine zuverlässige Überprüfung von Ankommenden geben, die registriert und umfangreichen Identifizierungs-, Sicherheits- und Gesundheitskontrollen unterzogen werden. Die Aufgabe, die Einhaltung der Grundrechte und Grundwerte der Migrant:innen zu überprüften, obliegt in Österreich der Volksanwaltschaft.
Asylsuchende, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie Schutz benötigen, welche die Behörde in die Irre führen oder die ein Sicherheitsrisiko darstellen, müssen künftig zwingend an der Grenze ein Verfahren durchlaufen. Hierbei handelt es sich um ein Schnellverfahren mit eingeschränktem Zugang zu Rechtsmitteln. Damit geht das Ziel einher, Personen im Falle der erwarteten Ablehnung des Asylantrags rasch in ihr Herkunftsland zurückzuführen.
Solidarität zwischen EU-Staaten
Auch die vielfach debattierte Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der EU hat im Migrations-Reformpaket ihren Niederschlag gefunden.
Die Zuständigkeit für Asylsuchende liegt zwar auch in Zukunft bei dem Staat, in den sie zuerst eingereist sind, doch soll die Europäische Kommission jedes Jahr einen Umverteilungsschlüssel konzipieren, nach dem mindestens 30.000 Schutzsuchende aus besonders belasteten Ländern in andere Mitgliedsstaaten umverteilt werden.
Obsorge für unbegleitete Minderjährige
Eine weitere Neuerung betrifft unbegleitete Minderjährige, die ab Juni von Anfang an eine Obsorge erhalten. Dieser Teilaspekt fand auch bei den Grünen Zustimmung, die das Anpassungsgesetz, wie auch die FPÖ, insgesamt ablehnten.
In Zukunft braucht es somit kein pflegschaftsgerichtliches Verfahren am Bezirksgericht mehr. Stattdessen wird spätestens 15 Tage nach dem Asylantrag automatisch eine Vertretung bestellt, die für das Wohl des Kindes zu sorgen hat.
Quote für Familienzusammenführung
Einer der Gründe, warum die Grünen dem Großteil der unterschiedlichen Gesetzesvorlagen dennoch ihre Zustimmung verweigerten, war der abseits des Asylpaktes getroffene Beschluss, die Familienzusammenführung ab Juli mit einer Quote zu regeln.
VP-Klubchef Ernst Gödl begrüßte hingegen diese Neuregelung. Schon mit der vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs sei es in den ersten vier Monaten des heurigen Jahres gelungen, die Zahlen gegenüber 2024 von 4.000 auf 38 zu reduzieren. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte die Notwendigkeit der Aufnahme-Fähigkeit Österreichs, die über die Kontingente abgebildet werde.

Überhaupt war die ÖVP mit der Umsetzung des Asylpakts durchaus zufrieden. Gödl erkannte nicht die Lösung aller Probleme, jedoch zumindest eine Trendwende und „die größte Verschärfung seit 20 Jahren“.
Karner blickte schon in die Zukunft. Er sieht sowohl Verfahren, die in Staaten außerhalb der Union durchgeführt werden, als auch Abschiebungen in Länder, die nicht Herkunftsstaat seien, aber in der Region liegen, bereits am Horizont.
SPÖ und NEOS sehen mehr Ordnung
Für SP-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner bringt der Asylpakt erstmals einheitliche Regeln und Pflichten für alle EU-Staaten und das ausnahmslos. Endlich komme ein System, das Migration ordne, Verfahren beschleunige und die Außengrenzen schütze.
NEOS-Klubchef Yannick Shetty erwartet ebenfalls mehr Ordnung, mehr Kontrolle und mehr Gerechtigkeit. Es brauche verstärkte Zusammenarbeit in Europa, um die großen Herausforderungen bewältigen zu können.
Die FPÖ wandte sich in der gleich über zwei Debatten geführten Aussprache vehement gegen den Asylpakt. Klubobmann Herbert Kickl prophezeite eine Zwangsverteilung von Flüchtlingen über Europa, die Österreich neuerlich treffen werde. Dem widersprach Karner. Österreich werde vom so genannten Solidaritätsmechanismus ausgenommen, weil man in den vergangenen Jahren überlastet gewesen sei.
Scharfe Kritik der Freiheitlichen
Davon ließen sich die Freiheitlichen nicht überzeugen. Sicherheitssprecher Gernot Darmann spottete, dass die Koalition offenbar zufrieden sei, wenn die „Massenmigration“ nun kontrolliert ablaufe. Insgesamt erkannte er in der Zustimmung einen „frevelhaften Akt“. Kickl gab die freiheitliche Linie vor. Er will überhaupt keine Asyl-Anträge mehr in Österreich und eine Rückführung von Flüchtlingen.
Seitens der Grünen gestand die Abgeordnete Agnes Prammer immerhin zu, dass der Asylpakt bei Abschiebungen ein Fortschritt sei. Durch die Zusammenarbeit auf EU-Ebene würden größere und bessere Lösungen möglich. Auch die gemeinsame Obsorge wurde positiv bewertet.
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