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Corona-Förderungen: Finanz­minister will Geld zurück

Aktuell wird Rückzahlung von 118 Millionen Euro gefordert. Für das Momentum Institut ist das viel zu wenig.

Auch mehr als sechs Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie in Österreich ist die Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen, zumindest nicht, was die Auszahlung der Corona-Beihilfen betrifft.

COFAG: Von der Gründung bis zur Liquidierung

Diese Hilfsgelder wurden ab 2020 an Unternehmen ausbezahlt, um deren finanzielle Verluste während der Corona-Zeit abzufedern und das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Die Abwicklung erfolgte über die COFAG, die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes, die als private GmbH gegründet wurde und somit de facto keiner parlamentarischen Kontrolle unterlag.

Ein zentraler Kritikpunkt an der COFAG bezog sich auf deren mangelnde Transparenz, da die Allgemeinheit zunächst kaum Informationen erhielt, an wen welche Summen ausgezahlt wurden. Im Oktober 2023 erklärte der Verfassungsgerichtshof die Auslagerung und damit das gesamte Konstrukt der COFAG als verfassungswidrig.

Während ihrer operativen Tätigkeit hatte die COFAG rund 1,5 Millionen Förderanträge bearbeitet und 15,6 Milliarden Euro an Covid-19-Hilfsleistungen ausgezahlt.

Die COFAG ging vollständig an das Finanzministerium von Markus Marterbauer über. Das Ministerium erteilte den Finanzämtern den Auftrag, die Rückerstattung von zu Unrecht erhaltenen Leistungen zu prüfen. Foto: APA/Helmut Fohringer

Infolge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs gingen mit 1. August 2024 sämtliche Rechte und Pflichten der COFAG an den Bund über. Seither ist das Finanzministerium als Abwicklungsstelle zuständig und der Finanzminister hat dem Budgetausschuss zwei Mal jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem die aus den Auszahlungen resultierenden Auswirkungen dargestellt sind.

Fast 119 Millionen Euro Rückforderungen

Der jüngste Bericht informiert darüber, dass dem Ministerium von der COFAG insgesamt 676 Förderanträge mit einem Auszahlungsvolumen von 172 Millionen übertragen wurden. Davon seien bis Ende des Jahres 2025 188 Anträge erledigt worden, die ein Volumen von rund 60 Millionen Euro umfasst hätten. Offen sei noch ein Betrag von 11,8 Millionen Euro, abgelehnt wurden bislang 50 Anträge mit einem Volumen von 11,3 Millionen Euro.

Gleichzeitig beschäftigt sich das Finanzministerium mit zu Unrecht ausbezahlten finanziellen Leistungen. Zu diesem Zweck wurden den Finanzämtern Anträge von rund 9.600 Antragstellern zur Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit übergeben. Im Rahmen von 8.786 Außenprüfungen und allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen wurden Rückerstattungsansprüche in der Höhe von 118,6 Millionen Euro festgestellt.

Autobranche betroffen, weitere könnten folgen

Unter anderem von diesen Rückforderungen betroffen sind mehrere Autohäuser, die während der Corona-Pandemie sowohl im Einzel- als auch im Großhandel tätig waren. Die Betriebe hätten jene Umsätze aus Tätigkeiten im Großhandel, die nicht von den Einschränkungen betroffen waren, in Abzug bringen müssen, da nur Unternehmen, die von den behördlichen Einschränkungen unmittelbar betroffen waren, Anspruch auf Umsatzersatz hatten.

Wie der „Kurier“ berichtete, handelt es sich bei den Rückforderungen um fünf- bis sechsstellige Summen pro Autohaus, teils in Höhe von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes plus Zinsen.

Rechtsgrundlage: COFAG-NoAG

Die rechtliche Grundlage für diese Rückforderungen stellt das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz dar, das einen öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruch bei zu Unrecht erhaltenen Leistungen vorsieht.

Der Vertragspartner, also das Unternehmen, ist demnach verpflichtet, die jeweilige Summe an den Bund zu leisten, wobei die Verjährungsfrist für den Rückerstattungsanspruch zehn Jahre beträgt und frühestens mit 1. August 2024 zu laufen beginnt. Demnach könnten noch bis zum Jahr 2034 Rückforderungen gestellt werden, womit der Bund deutlich mehr Zeit hat, Rückerstattungen zu prüfen und einzufordern.

Rückforderung „längst überfällig“

Für „längst überfällig“ hält das Momentum Institut die Rückforderung der Corona-Hilfsgelder, das bereits im Jahr 2024 von mindestens 1,4 Milliarden Euro unrechtmäßig ausbezahlten Staatshilfen ausgegangen war. Mit dieser Summe seien Betriebe unterstützt worden, obwohl keine wirtschaftliche Notwendigkeit bestanden hätte. Stattdessen seien mit staatlichen Geldern Unternehmensgewinne finanziert worden.

„Es hätte schon seit 2021 eine Überförderungsabgabe gebraucht für Unternehmen, die durch COFAG-Subventionen übermäßige Gewinne machten. Aus ökonomischer Sicht wäre auch jetzt noch eine Abgabe für damals überförderte Betriebe nötig. Denn wie kommen Pensionist:innen, Familien, Geringbezahlte, und fair wirtschaftende Unternehmen dazu, jetzt höhere Abgaben für Staatsschulden zu bezahlen, die in der Corona-Zeit entstanden sind und damals überförderte Betriebseigentümer:innen reicher gemacht haben?“, positioniert sich Oliver Picek, Chefökonom am Momentum Institut.


Covid-19-Krisenbewältigung

Die Gesamtauszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisenbewältigung betrugen von März 2020 bis März dieses Jahres 46,7 Milliarden Euro. Davon sind neben den Unternehmenshilfen beispielsweise auch Unterstützungen für Vereine, Kunst und Kultur oder gesundheitspolitische Maßnahmen erfasst.

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