2025 sind österreichweit 14.101 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen worden. Gleichzeitig wurden insgesamt 2.222 Verstöße dagegen registriert.
Damit werde eine zentrale Gewaltschutzmaßnahme zahlreich missachtet, konstatierten die Grünen nach einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Annäherungsverbote würden nicht verpflichtend kontrolliert. „Das ist eine gefährliche Lücke“, betonte Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski.

„Besonders erschütternd ist, dass es in Österreich bis heute kein bundesweit einheitliches wissenschaftliches Instrument zur Risikoeinschätzung bei häuslicher Gewalt gibt. Während Frauen von ihren Partnern und Ex-Partnern ermordet werden, arbeitet die Polizei je nach Bundesland mit unterschiedlichen Methoden. Das ist nicht mehr zeitgemäß und muss sich dringend ändern“, forderte Disoski in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
Die elektronische Überwachung von Hochrisiko-Gefährdern lasse weiterhin auf sich warten. „Wer Frauen wirksam schützen will, darf sich nicht mit halben Maßnahmen zufriedengeben. Gewaltschutz darf nicht vom Wohnort oder vom Zufall abhängen“, so die Frauensprecherin der Grünen. Sie sprach sich für eine schnelle Umsetzung der elektronischen Gefährderüberwachung und die verpflichtende Kontrolle von Annäherungsverboten - wie bei Betretungsverboten - aus.
Elektronische Überwachung soll kommen
„Die elektronische Überwachung von Hochrisikotätern, ergänzend zur U-Haft, kommt, dafür arbeiten Innen- und Justizministerium zusammen“, versicherte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) in einem Statement gegenüber der APA.

„Das Innenministerium weitet zudem die Betretungs- und Annäherungsverbote für Sexualstraftäter aus. Das Frauenressort unterstützt beide Vorhaben in koordinierender Funktion. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe, unter Beiziehung von Expert:innen unter anderem aus den Gewaltschutzzentren, klärt aktuell die Voraussetzungen - etwa ein Risikobewertungstool.“
Bei den 2.222 Fällen handle es sich um Anzeigen gegen Gefährder, die ein bestehendes Betretungs- und Annäherungsverbot missachtet haben, erläuterte das Bundeskriminalamt (BK) am Freitag in einer Aussendung. Es könne ein und derselbe Gefährder innerhalb der aufrechten Geltungsdauer mehrfach gegen dasselbe Verbot verstoßen, was mehrere Anzeigen in der Statistik nach sich zieht. Bei Betretungsverboten gebe es eine einmalig verpflichtende Kontrolle innerhalb der ersten drei Tage. Darüber hinaus werden auch weitere Kontrollen durchgeführt, betonte das BK.
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